Operativer Entwurf, aktualisiert am 12. Juli 2026. Die folgenden Bedingungen beschreiben den vorgesehenen Rahmen für Visadienstleistungen. Vertragspartner, Registrierungsdaten, anwendbares Recht und Verbraucherinformationen müssen vor der Produktionsfreigabe bestätigt werden.
1. Leistungseinschränkungen
Wir reichen die Visa-Anträge ihrer Kunden erst dann ein, wenn uns sämtliche benötigten Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Die von uns in den Antragsunterlagen zugesicherten Bearbeitungszeiten beziehen sich auf den Zeitraum zwischen der Antragseinreichung und der Rücksendung der visierten Reisepässe. Als Bearbeitungszeit werden in diesem Sinne nur Werktage (Mo. bis Fr.) gezählt, an denen die jeweils zuständige Visastelle auch geöffnet (d.h. nicht wegen Ferien oder Feiertagen geschlossen bleibt). Es wird ferner darauf hingewiesen, dass sich das Bearbeitungstempo durch Faktoren, die im Zuständigkeitsbereich der ausländischen Visastellen liegen, gelegentlich verzögern können – z.B. weil Dokumente nachgefordert, Interviewtermine anberaumt, oder zusätzliche Prüfungen veranlasst werden. Für derartige Verzögerungen kann die 1a Visum Service oHG keine Haftung übernehmen. Die Entscheidung über die Erteilung eines Visums liegt allein bei den ausländischen Konsulaten. Die 1a Visum Service oHG kann deshalb nicht dafür einstehen, dass allen Wünschen der Antragsteller entsprochen wird. Sofern uns keine anderweitige Weisung vorliegt, sind wir autorisiert, unsere Leistung bei Wahrung seiner Interessen nach billigem Ermessen zu erbringen. Visumstyp, Visumsgültigkeit sowie die Anzahl der gestatteten Einreisen können somit im Einzelfall vom Auftrag des Kunden abweichen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Kunde sein Visum offenkundig sehr schnell benötigt (z.B. weil er als Bearbeitungstempo "SameDay", "Express" oder "Beschleunigt" beauftragt oder in seinen Unterlagen einen sehr baldigen Abreisetermin angegeben hat), wir ihn aber nicht gleich erreichen. Wird das Visum von der Botschaft gar nicht oder nicht entsprechend den Wünschen des Antragstellers gewährt, begründet dies keinen Anspruch auf Honorarminderung oder Gebührenerstattung.
2. Haftung und Leistungsgrenzen
Wir erbringen die vereinbarten eigenen Leistungen mit der gesetzlich geschuldeten Sorgfalt. Entscheidungen, Bearbeitungszeiten, Nachforderungen und sonstige Maßnahmen von Behörden, Visastellen, Konsulaten, Zustelldiensten oder anderen unabhängigen Dritten liegen nicht in unserer Kontrolle. Offensichtliche Fehler sollten unverzüglich mitgeteilt werden, damit wir sie prüfen und soweit möglich beheben können. Eine kurze Mitteilungsfrist verkürzt keine gesetzliche Gewährleistungs-, Verjährungs- oder Verbraucherfrist. Die Haftung wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt, soweit dies gesetzlich unzulässig ist; dies gilt insbesondere für zwingende Verbraucherrechte sowie gesetzlich nicht abdingbare Haftung. Weitergehende Haftungsgrenzen dürfen erst nach österreichischer Rechtsprüfung und transparenter Vereinbarung veröffentlicht werden.
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3. Kommunikation
Die Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt vornehmlich auf elektronischem Wege. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Versand seiner Antragsunterlagen an unsere Firma bis zum Empfang seines Visums regelmäßig seine E-Mails und den dazugehörigen Spam-Ordner auf Posteingänge zu überprüfen. Nachteile, die dem Auftraggeber aufgrund nicht gelesener, nicht zur Kenntnis genommener oder ungelesen gelöschter E-Mails entstehen, gehen auf sein eigenes Risiko.
4. Auftragsstornierung
Eine Stornierung kann per E-Mail erklärt werden. Vor Leistungsbeginn werden Serviceentgelte zurückerstattet, soweit nicht auf ausdrücklichen Wunsch bereits nicht rückholbare Behörden- oder Drittkosten angefallen sind. Hat der Kunde ausdrücklich einen vorzeitigen Leistungsbeginn verlangt, kann bei einem wirksamen Rücktritt nur der nach den gesetzlichen Vorschriften zulässige, verhältnismäßige Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung berechnet werden. Behörden-, Zustell- und sonstige Drittkosten sind erst dann nicht erstattungsfähig, wenn sie tatsächlich gezahlt oder unwiderruflich gebunden wurden und nicht zurückerlangt werden können. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
5. Zahlungsrückstände
Bleibt ein unbestrittener Betrag offen, können angemessene Zahlungserinnerungen versandt und gesetzlich zulässige zivilrechtliche Inkassoschritte eingeleitet werden. Verzugszinsen, Mahn-, Inkasso- oder Rechtsverfolgungskosten werden nur berechnet, soweit sie transparent vereinbart und gesetzlich zulässig sind.
6. Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen
Verbraucher haben bei einem im Fernabsatz geschlossenen Dienstleistungsvertrag grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Die Erklärung kann eindeutig per E-Mail oder in anderer gesetzlich zulässiger Form erfolgen. Mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers. Bei einem Rücktritt nach einem solchen Verlangen ist der gesetzlich zulässige, verhältnismäßige Betrag für die bis zum Rücktritt erbrachte Leistung zu zahlen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständiger Dienstleistung nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen, insbesondere nach ausdrücklicher Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und Bestätigung der Kenntnis vom Rechtsverlust bei vollständiger Vertragserfüllung.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Regelung zu anwendbarem Recht und Gerichtsstand wird nach Bestätigung des Vertragspartners und dessen Niederlassung ergänzt. Zwingende Verbraucherrechte und gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.