Ägypten Einreise: Visum am Flughafen, Reisepass und Personalausweis
Kurzantwort: Österreichische Staatsbürger benötigen für die touristische Einreise nach Ägypten grundsätzlich ein Visum und einen Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Für die Reiseplanung stehen das vorab beantragte e-Visum und das Visa on Arrival am offiziellen Bankschalter des Flughafens zur Wahl. Wer direkt nach Sharm el-Sheikh oder in bestimmte Orte des Südsinai reist, kann unter engen zeitlichen und geografischen Voraussetzungen stattdessen einen Einreisestempel erhalten. Stand: 10. September 2026.
Navigation: ← Ägypten Wissenszentrum · Reisedokument · Visum am Flughafen · Hurghada · Sinai · e-Visum-Service
Reicht ein Personalausweis zur Einreise?
Das BMEIA nennt für die Einreise nach Ägypten den Reisepass als Reisedokument. Planen Sie die Einreise daher mit dem Reisepass und nicht allein mit dem Personalausweis. Prüfen Sie deshalb vor der Abreise, ob Ihr Reisepass bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Ein cremefarbener österreichischer Notpass wird laut BMEIA akzeptiert.
Eine Pass- oder Personalausweiskopie ist dennoch sinnvoll: Das BMEIA empfiehlt sie für eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei. Sie können die Kopie ausgedruckt, auf dem Mobiltelefon oder in der App „Digitales Amt / ID Austria“ mitführen; an der Grenze ersetzt sie den Reisepass nicht.
Verbindliche Angaben zu österreichischen Reisedokumenten finden Sie bei der BMEIA-Reiseinformation für Ägypten.
Welches Visum brauche ich bei der Einreise?
Für österreichische Staatsbürger besteht Visumpflicht. Bei einer Urlaubsreise können Sie das touristische e-Visum vor der Abreise beantragen oder das touristische Visa on Arrival bei der Ankunft am Flughafen erhalten. Das BMEIA nennt für das Visa on Arrival eine Gültigkeit von 30 Tagen.
Das e-Visum wird über das amtliche Portal beantragt und sollte laut BMEIA mindestens sieben Tage vor der geplanten Reise eingereicht werden. Ein Visum kann außerdem vor der Einreise bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung erhältlich sein. Für nicht touristische Reisen gelten andere Wege; dazu finden Sie weitere Hinweise unter Geschäftsvisum und Botschaft Wien.
Wie läuft das Visa on Arrival am Flughafen ab?
Nach der Landung orientieren Sie sich zum offiziellen Bankschalter im Bereich der Passkontrolle. Dort erhalten österreichische Touristen das Visa on Arrival für touristische Zwecke. Der Schalter gehört damit in den Ankunftsablauf, bevor Sie die Passkontrolle vollständig abschließen.
Halten Sie Ihren für die Einreise ausreichend gültigen Reisepass bereit und folgen Sie vor Ort der Beschilderung sowie den Anweisungen des Flughafenpersonals. Anschließend gehen Sie mit dem am Schalter erhaltenen Visum zur Passkontrolle. Da die Erteilung erst bei der Ankunft erfolgt, ist dieser Weg nicht schon vor dem Abflug erledigt.
Was gilt bei der Ankunft in Hurghada?
Der Flughafen Hurghada wird von der ägyptischen Tourismusseite als internationaler Flughafen geführt. Deshalb gilt bei einer touristischen Ankunft in Hurghada dieselbe allgemeine Flughafenroute: Wer ohne vorab erteiltes e-Visum einreist, orientiert sich zum offiziellen Bankschalter im Passkontrollbereich und erledigt dort das Visa on Arrival vor Abschluss der Passkontrolle.
Ein eigenes „Hurghada-Visum“ ist damit nicht gemeint. Entscheidend ist vielmehr, ob Sie das touristische e-Visum bereits vor der Reise beantragen oder die Visumerteilung erst nach der Landung am Flughafen Hurghada erledigen möchten. Prüfen Sie unabhängig davon rechtzeitig die sechsmonatige Passgültigkeit.
e-Visum oder Visa on Arrival?
Mit dem e-Visum verlagern Sie den Visumschritt vor die Reise. Österreich steht auf der Liste der antragsberechtigten Staaten des amtlichen Egypt e-Visa Portal, der Antrag wird online eingereicht und die Zahlung erfolgt dort elektronisch per Kredit- oder Debitkarte. Planen Sie dafür mindestens sieben Tage Vorlauf ein.
Beim Visa on Arrival bleibt die Visumerteilung Teil der Ankunft am ägyptischen Flughafen. Sie suchen den offiziellen Bankschalter im Passkontrollbereich auf und gehen danach zur Passkontrolle. Diese Variante kann für eine touristische Reise passen, wenn Sie den Visumschritt bewusst erst am Flughafen erledigen möchten.
| Vergleich | e-Visum | Visa on Arrival |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | vor der Reise | bei der Ankunft |
| Kanal | amtliches Onlineportal | offizieller Bankschalter im Passkontrollbereich |
| Zweck | touristisch | touristisch |
| Planung | mindestens sieben Tage vor Reisebeginn beantragen | zusätzlicher Schritt am Ankunftsflughafen |
Mehr zum elektronischen Antrag finden Sie im e-Visum-Leitfaden für Ägypten.
Sharm el-Sheikh und Sinai: Wann reicht der Einreisestempel?
Reisen Sie direkt nach Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba oder Taba, kann für einen Aufenthalt von höchstens 15 Tagen ein kostenloser Einreisestempel erteilt werden. Diese Ausnahme ist sowohl zeitlich als auch geografisch begrenzt und ist daher nicht mit einem regulären Visum für Reisen durch Ägypten gleichzusetzen.
Sobald Sie diese Gebiete verlassen oder länger als 15 Tage bleiben möchten, benötigen Sie ein Visum. Ein Ausflug nach Kairo liegt außerhalb dieses begrenzten Aufenthaltsgebiets; dafür reicht der Einreisestempel nicht. Klären Sie Ihre gesamte Reiseroute daher vor dem Abflug und wählen Sie bei Weiterreisen das reguläre e-Visum oder Visa on Arrival.
Wer aus Israel über den Grenzübergang Taba/Eilat einreist, kann laut BMEIA ein Visum für die Sinai-Halbinsel erhalten. Bei einer Weiterreise vom Sinai in andere Landesteile können zusätzliche Visumgebühren anfallen; diese Grenzroute ist von einem Direktflug nach Sharm el-Sheikh zu unterscheiden.
Wichtige Hinweise zur Einreise aus Österreich
Bleiben Sie bei einer Durchreise vollständig im Transitbereich, ist der Transit laut BMEIA grundsätzlich visumfrei. Sobald Sie den Transitbereich verlassen, benötigen Sie eine passende Einreiseberechtigung; vor Ort kann dafür ein Visa on Arrival erhältlich sein. Prüfen Sie bei Umstiegen daher, ob Gepäckabholung oder Terminalwechsel eine Einreise erforderlich machen.
Auch Zoll- und Devisenregeln sind getrennt von der Visumfrage zu beachten. Devisen über einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar müssen bei der Ein- und Ausreise deklariert werden. Kontrollieren Sie außerdem kurz vor dem Abflug die aktuellen Hinweise des BMEIA und die für Ihre konkrete Route geltenden Vorgaben.
Häufige Fragen
Kann ich das Visa on Arrival am Flughafen Hurghada erhalten?
Ja. Hurghada ist ein internationaler Flughafen, und die allgemeine ägyptische Flughafenregel sieht das touristische Visa on Arrival am offiziellen Bankschalter im Passkontrollbereich vor. Erledigen Sie diesen Schritt vor Abschluss der Passkontrolle.
Reicht der kostenlose Sinai-Einreisestempel für einen Ausflug nach Kairo?
Nein. Der Stempel gilt nur für höchstens 15 Tage und für Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba oder Taba. Für Kairo verlassen Sie dieses Gebiet und benötigen ein reguläres Visum.
Wird ein cremefarbener Notpass akzeptiert?
Ja. Das BMEIA führt den cremefarbenen Notpass als akzeptiert an. Achten Sie dennoch auf die aktuellen Einreisehinweise und die Anforderungen an die Gültigkeit Ihres konkreten Reisedokuments.
Brauche ich im Transit ein Visum?
Ohne Verlassen des Transitbereichs ist die Durchreise grundsätzlich visumfrei. Müssen Sie den Transitbereich verlassen, ist eine Einreiseberechtigung erforderlich; ein Visa on Arrival kann dann vor Ort erhältlich sein.
Wann sich eine Ausfüllhilfe lohnt
Eine Ausfüllhilfe kann sinnvoll sein, wenn Sie das e-Visum vor der Reise erledigen und Ihre Angaben vor dem Absenden prüfen lassen möchten. 1avisum.at unterstützt bei der Prüfung und Einreichung des elektronischen Antrags; die Entscheidung über den Antrag und die Einreise treffen ausschließlich die zuständigen ägyptischen Stellen.
Die Unterstützung von 1avisum.at ist auf das elektronische e-Visum beschränkt. Das Visa on Arrival holen Reisende selbst am offiziellen Flughafenschalter; für Botschafts- oder Sticker-Visa bietet 1avisum.at keine Antragseinreichung an. Zum elektronischen Antrag gelangen Sie über den e-Visum-Service für Ägypten.
Für eine kostenlose telefonische Beratung erreichen Sie das Team in Wien unter +43 68 0160 8874. Die Beratung ist kostenlos; die elektronische Antragshilfe selbst ist eine gesonderte Dienstleistung.
Quellen
- BMEIA — Reiseinformation Ägypten (abgerufen am 10. September 2026)
- Auswärtiges Amt — Ägypten (abgerufen am 27. August 2026)
- Egyptian Tourism Authority — Useful Information (abgerufen am 10. September 2026)
- Egypt e-Visa Portal — FAQ (abgerufen am 10. September 2026)
Wichtiger Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1A Visum Service ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.
Visabestimmungen und Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Angaben. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden.
Stand: 10. September 2026
Verbindliche und aktuelle Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen offiziellen Stellen. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Antragstellung oder Reise die aktuell geltenden Anforderungen: https://www.visa2egypt.gov.eg/ und https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/aegypten
