Ägypten Visum: e-Visum, Kosten und Antrag für Österreich
Kurzantwort: Österreichische Staatsbürger brauchen für Ägypten ein Visum. Für den Urlaub ist der Weg oft das e-Visum auf dem amtlichen Portal, mit Reisepass (mindestens sechs Monate gültig bei Einreise). Der e-Visum-Service bei 1avisum.at prüft Angaben und reicht den elektronischen Antrag fristgerecht ein. Stand: 26. August 2026.
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Wer braucht ein Visum für Ägypten?
Laut BMEIA gilt Visumpflicht: Ja. Das E-Visum ist nur für touristische Zwecke. Geschäft, Arbeit oder andere nicht-touristische Zwecke laufen über die zuständige ägyptische Auslandsvertretung — in Österreich über die Botschaft Wien.
Der Reisepass muss bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein.
Offizielles Portal visa2egypt.gov.eg
Das elektronische Visum beantragen Sie vorab auf dem amtlichen Kanal: visa2egypt.gov.eg. Die Titelleiste lautet Egypt e-Visa Portal.
Die e-Visum-Hilfe bei 1avisum.at ist ein freiwilliger Service — getrennt von den Behördengebühren.
e-Visum oder Visa on Arrival?
Beide Wege sind laut BMEIA für Tourismus möglich: e-Visum vorab online, oder Visa on Arrival an offiziellen Bankschaltern am Flughafen (30 Tage). Vergleich, Sinai-Randfall und Wartezeiten: Einreise-Überblick.
Sticker-Visa und Botschaftstermine laufen nicht über 1avisum.at; den Wiener Weg beschreibt der Botschafts-Leitfaden.
Was kostet das Visum?
Die Höhe legt die ägyptische Seite fest; laut BMEIA ändern sich die Beträge oft kurzfristig. Maßgeblich ist die Anzeige bei der Antragstellung im Portal.
Details zum Produktweg: Übersicht zu Gebühren und Zahlung.
Antrag im Überblick
- Das Portal der ägyptischen e-Visa-Stelle öffnen.
- Angaben und Reisedaten eintragen; Reisepass-Scan bereithalten.
- Gebühr im Portal zahlen — Betrag wie angezeigt.
- Bestätigung herunterladen und mitführen.
- Laut BMEIA mindestens sieben Tage vor der geplanten Reise beantragen.
Der e-Visum-Service reicht den elektronischen Antrag über denselben amtlichen Weg ein.
Häufige Fehler
Bezahlt auf einer Seite, die wie eine Behörde aussieht. Das e-Visum selbst läuft über visa2egypt.gov.eg. In der Praxis (Antragbearbeitung) erscheinen Anzeigen mit „kostenlos“ oder „offiziell“; das ist kein Behördenweg. 1avisum.at bietet eine optionale, kostenpflichtige Ausfüllhilfe.
e-Visum für eine Geschäftsreise. Das E-Visum gilt nur touristisch.
Pass zu kurz gültig. Unter sechs Monaten Restgültigkeit bei Einreise ist laut BMEIA nicht ausreichend.
Häufige Fragen
Wie lange ist das e-Visum gültig?
BMEIA nennt 30 Tage für Visa on Arrival. Die Gültigkeit des e-Visums steht im Bescheid bzw. im Portal zum Zeitpunkt Ihrer Genehmigung.
Reicht ein Personalausweis zur Einreise?
Das BMEIA führt als Reisedokument den Reisepass. Ob ein Personalausweis ausreicht, klären Sie vor der Reise im Einreise-Überblick und bei den ägyptischen Stellen.
Wo ist die ägyptische Botschaft in Wien?
Adresse, Telefon und Parteienverkehr: Geschäftsvisum & Botschaft Wien.
Füllt 1avisum den e-Visum-Antrag für mich aus?
Ja, als e-Visum-Service: Angaben prüfen und fristgerecht einreichen. 1avisum.at ist keine Behörde und entscheidet nicht über die Einreise.
Wann sich eine Ausfüllhilfe lohnt
Das Portal ist für Selbstausfüllen gebaut. Unterstützung lohnt sich vor allem bei knappem Vorlauf, Unsicherheit im Formular oder wenn Sie Angaben vor dem Absenden prüfen lassen möchten.
Leistung: Prüfung und fristgerechte Einreichung des elektronischen Antrags — e-Visum-Service.
Nicht über 1avisum.at: Behördenentscheid, Einreisestempel, Sticker-Visa, Botschaftstermine.
Quellen
- BMEIA — Reiseinformation Ägypten (abgerufen 26. August 2026)
- Auswärtiges Amt — Ägypten (abgerufen 26. August 2026)
- Egypt e-Visa Portal (abgerufen 26. August 2026)
Wichtiger Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1A Visum Service ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.
Visabestimmungen und Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Angaben. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden.
Stand: 26. August 2026
Verbindliche und aktuelle Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen offiziellen Stellen. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Antragstellung oder Reise die aktuell geltenden Anforderungen: https://www.visa2egypt.gov.eg/ und https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/aegypten
