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Australien Evisitor Oder Eta

10. September 2026 durch
1avisum Redaktion

Australien-Visum für Österreicher: eVisitor oder ETA?

Mit einem gültigen gewöhnlichen österreichischen Reisepass kommen für eine kurze Australienreise grundsätzlich sowohl das eVisitor der Unterklasse 651 als auch die Electronic Travel Authority (ETA) der Unterklasse 601 infrage. Welche der beiden Varianten passt, richtet sich nach Reisezweck, Antragssystem, Kosten und der verbleibenden Gültigkeit des Passes. Beide Genehmigungen ähneln einander in wichtigen Punkten, sind aber nicht vollständig gleichwertig. Stand: 10. September 2026.

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eVisitor 651 und ETA 601 im Vergleich

Österreich steht sowohl auf der offiziellen Liste der für das eVisitor berechtigten Staaten als auch auf jener für die ETA. Diese doppelte Berechtigung bedeutet, dass beide Wege geprüft werden können; sie macht die Genehmigungen aber nicht austauschbar. Beim eVisitor beginnt der mögliche Nutzungszeitraum von zwölf Monaten mit der Erteilung. Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrere Einreisen möglich, wobei jeder einzelne Aufenthalt höchstens drei Monate dauern darf.

Auch die ETA erlaubt mehrere Einreisen und jeweils einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Ihre Nutzbarkeit endet jedoch nach zwölf Monaten oder bereits mit dem Ende der Passgültigkeit — maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt. Dieser Unterschied kann praktisch relevant sein, wenn der Reisepass bald abläuft oder vor einer weiteren Reise erneuert werden soll.

Merkmal eVisitor 651 ETA 601
Österreichischer gültiger Reisepass auf der Berechtigungsliste auf der Berechtigungsliste
Mögliche Nutzung 12 Monate ab Erteilung 12 Monate oder bis zum Ende der Passgültigkeit, je nachdem, was früher eintritt
Einreisen mehrfach mehrfach
Aufenthalt bis zu 3 Monate je Einreise bis zu 3 Monate je Einreise
Offizielle Kostenangabe kostenlos keine Visa Application Charge; AUD 20 App-Servicegebühr
Antrag online, Verwaltung über ImmiAccount Australian ETA App

Bei den Kosten sollte man die amtlichen Begriffe auseinanderhalten. Das Department of Home Affairs führt das eVisitor als kostenlos. Für die ETA fällt keine Visa Application Charge an, bei der Beantragung über die Australian ETA App wird aber eine Servicegebühr von AUD 20 erhoben. Allfällige Entgelte eines privaten Unterstützungsdienstes wären davon getrennt und hängen vom konkret gewählten Angebot ab.

Welche Erlaubnis passt zu Reisegrund und Reisepass?

Für Urlaub, eine Kreuzfahrt, den Besuch von Familie oder Freunden sowie zulässige Business-Visitor-Aktivitäten können grundsätzlich beide Genehmigungen passen. Auch ein Studium oder eine Ausbildung von insgesamt bis zu drei Monaten kann innerhalb der jeweiligen Bedingungen möglich sein. Vor der Auswahl sollte daher zuerst der tatsächliche Hauptzweck der Reise feststehen und nicht bloß die voraussichtliche Aufenthaltsdauer.

Ein Business Visitor ist nicht dasselbe wie eine Person, die in Australien arbeitet. Weder eVisitor noch ETA erlauben es, für ein in Australien ansässiges Unternehmen oder eine dortige Organisation zu arbeiten oder Dienstleistungen zu erbringen. Wer etwa an Besprechungen teilnehmen oder geschäftliche Kontakte pflegen möchte, muss die konkreten Business-Visitor-Bedingungen prüfen; wer vor Ort eine Stelle antreten oder Leistungen für einen australischen Betrieb erbringen will, benötigt eine andere Visumprüfung.

Auch die Passsituation kann die Entscheidung beeinflussen. Bei einer ETA verkürzt eine bald endende Passgültigkeit den nutzbaren Zeitraum, und ein neuer Reisepass beendet die bestehende ETA. Beim eVisitor können neue Passdaten grundsätzlich über das dafür vorgesehene Verfahren in ImmiAccount aktualisiert und mit dem bestehenden Visum verknüpft werden. Wer schon weiß, dass ein Passwechsel bevorsteht, sollte diesen Unterschied vor dem Antrag berücksichtigen.

So beantragen Sie eVisitor oder ETA

Das eVisitor wird außerhalb Australiens online beantragt. Der Antrag und sein Status werden über ImmiAccount verwaltet. Der offizielle Einstieg liegt beim Australian Department of Home Affairs auf immi.homeaffairs.gov.au. Übertragen Sie Namen, Passnummer und weitere Passdaten exakt und kontrollieren Sie vor dem Absenden, ob der ausgewählte Antrag tatsächlich die Unterklasse 651 betrifft.

Für die ETA 601 ist die Australian ETA App der offizielle Antragsweg. Dafür wird ein Mobilgerät mit Kamera, aktivierter NFC-Funktion und eingeschalteten Standortdiensten benötigt; außerdem sind eine gültige E-Mail-Adresse und ein geeignetes Zahlungsmittel erforderlich. Die App nutzt Foto und Passscan, um Person und Reisedokument zu erfassen, weshalb die technischen Voraussetzungen Teil des Antragsablaufs sind.

Eine Freundin, ein Familienmitglied oder eine bevollmächtigte Reisevertretung darf bei der ETA-Antragstellung über die App helfen. Die antragstellende Person muss beim Einreichen dennoch persönlich anwesend sein, damit Foto und Reisepass vor Ort erfasst werden können. Auch bei Unterstützung bleibt es deshalb wichtig, alle Angaben gemeinsam mit dem tatsächlich verwendeten Reisepass zu kontrollieren.

Wann sollten Sie den Antrag stellen?

Bei einer ETA wird das Ergebnis in den meisten Fällen unmittelbar mitgeteilt. Daraus lässt sich jedoch keine Garantie für den einzelnen Antrag ableiten. Unvollständige oder problematische Angaben, erforderliche Zusatzinformationen oder Schwierigkeiten bei der Überprüfung können die Bearbeitung verlängern. Ein sofortiger Bescheid sollte daher nicht zur Voraussetzung einer knapp geplanten Abreise gemacht werden.

Für das eVisitor veröffentlicht Home Affairs aktuelle Angaben im offiziellen Processing Time Guide. Diese Werte beschreiben die Bearbeitung jüngerer Fälle und dienen nur als Orientierung; sie sind keine verbindliche Frist für einen konkreten Antrag. Individuelle Nachfragen oder zusätzliche Unterlagen können auch hier dazu führen, dass ein Fall länger benötigt als ein angezeigter Richtwert vermuten lässt.

Beantragen Sie die passende Genehmigung daher mit ausreichendem zeitlichem Puffer und warten Sie die schriftliche Erteilung ab. Die australische Botschaft in Wien rät ausdrücklich davon ab, vor Erhalt des Visums nicht erstattbare finanzielle Verpflichtungen für die Reise einzugehen. Flug- und Reiseplanung sollten Raum für eine abweichende Bearbeitungsdauer lassen.

Nach der Erteilung: Passbindung und Nachweis

eVisitor und ETA werden elektronisch mit dem Reisepass verknüpft; ein Aufkleber im Pass ist nicht erforderlich. Für die Reise müssen deshalb die Daten des mitgeführten Dokuments mit dem digitalen Visumdatensatz übereinstimmen. Bewahren Sie den Grant Letter mit der schriftlichen Erteilung gut auf und prüfen Sie Ihren Status bei Bedarf über Visa Entitlement Verification Online (VEVO).

Bei einem neuen oder abgelaufenen Reisepass gelten unterschiedliche Abläufe. Eine ETA erlischt, sobald der für den Antrag verwendete Pass abläuft oder ein neuer Reisepass ausgestellt wird. Für die nächste Reise ist dann eine neue ETA mit dem neuen Dokument zu beantragen. Eine bestehende ETA lässt sich nicht über das allgemeine Verfahren auf den neuen Pass übertragen.

Beim eVisitor können geänderte Passdaten grundsätzlich in ImmiAccount aktualisiert und mit dem vorhandenen Visum verknüpft werden. Nehmen Sie diese Änderung rechtzeitig vor und kontrollieren Sie anschließend den digitalen Status. Vor dem Abflug sollten Reisepass, Erteilungsmitteilung und elektronischer Datensatz dieselbe Identität und die aktuellen Dokumentdaten erkennen lassen.

Wann eVisitor oder ETA nicht ausreichen

Die beiden Genehmigungen sind auf kurze Besuche zugeschnitten. Wenn der Hauptzweck darin besteht, für ein australisches Unternehmen zu arbeiten, einer australischen Organisation Dienstleistungen zu erbringen oder eine längerfristige Tätigkeit aufzunehmen, reichen weder eVisitor noch ETA aus. In solchen Fällen muss eine Visumkategorie geprüft werden, die den tatsächlichen Arbeitszweck ausdrücklich abdeckt.

Dasselbe gilt, wenn ein Studium oder eine Ausbildung länger als insgesamt drei Monate dauern soll oder ein einzelner Aufenthalt die zulässigen drei Monate überschreiten würde. Auch andere langfristige Vorhaben — beispielsweise ein längerer Aufenthalt mit einem vom Kurzbesuch abweichenden Hauptzweck — verlangen eine gesonderte Prüfung. Der Visa Finder des Department of Home Affairs hilft dabei, die Kategorien nach dem geplanten Zweck einzugrenzen.

Wer mit einem anderen Reisepass oder Reisedokument reist, sollte die offizielle Berechtigung anhand genau dieses Dokuments neu prüfen, statt die Einordnung für einen gültigen gewöhnlichen österreichischen Reisepass zu übernehmen.

Für österreichische Reisende besteht Visumpflicht; eine passende Erlaubnis muss grundsätzlich vor der Einreise und außerhalb Australiens beantragt werden. Die australische Botschaft in Wien nimmt keine Visa- oder Staatsbürgerschaftsanträge entgegen und bearbeitet auch keine Visumanfragen. Zuständig ist das australische Department of Home Affairs mit seinen jeweiligen digitalen Verfahren.

Häufige Fragen

Ist das eVisitor für österreichische Reisepässe kostenlos?

Ja. Das Department of Home Affairs weist für das eVisitor 651 amtliche Kosten von null aus und führt österreichische Staatsbürger mit gültigem österreichischem Reisepass als berechtigt. Kosten eines freiwillig gewählten privaten Unterstützungsangebots wären davon getrennt.

Kostet die australische ETA eine Gebühr?

Für die ETA gibt es keine Visa Application Charge. Bei der Beantragung in der Australian ETA App fällt jedoch eine App-Servicegebühr von AUD 20 an. Diese amtliche App-Gebühr ist nicht mit einem möglichen Entgelt für private Unterstützung gleichzusetzen.

Kann die australische Botschaft in Wien meinen Visumantrag bearbeiten?

Nein. Die Botschaft in Wien bearbeitet weder Visa- noch Staatsbürgerschaftsanträge und kann bei Visumanfragen nicht unterstützen. Zuständig ist das Department of Home Affairs; für eVisitor und ETA werden die jeweiligen elektronischen Antragswege verwendet.

Was passiert mit eVisitor oder ETA bei einem neuen Reisepass?

Eine ETA endet bei Ablauf oder Neuausstellung des verwendeten Passes und muss für den neuen Reisepass erneut beantragt werden. Bei einem eVisitor können neue Passdaten grundsätzlich über ImmiAccount aktualisiert und mit dem bestehenden Visum verknüpft werden. Prüfen Sie den Status vor der Reise.

Kann ich mit eVisitor oder ETA mehrmals nach Australien reisen?

Ja, beide Genehmigungen erlauben während ihrer jeweiligen Gültigkeit mehrere Einreisen und jeweils bis zu drei Monate Aufenthalt. Bei der ETA endet die Gültigkeit spätestens nach zwölf Monaten, bei kürzerer Passgültigkeit aber entsprechend früher; beim eVisitor gilt der Nutzungszeitraum von zwölf Monaten ab Erteilung.

Wie 1avisum.at beim elektronischen Antrag unterstützt

Wer den Antrag selbst stellen möchte, nutzt je nach gewählter Genehmigung ImmiAccount oder die Australian ETA App. Wenn Sie Unterstützung bei einem elektronischen Australien-Antrag wünschen, können Sie auf der Seite Australien-Visum online beantragen den Umfang der elektronischen Antragsunterstützung und die Beratungsmöglichkeiten ansehen. Über die Erteilung entscheidet ausschließlich die australische Behörde.

Eine kostenlose Beratung ist telefonisch in Wien unter +43 68 0160 8874 oder per E-Mail an [email protected] möglich. Klären Sie dabei vorab, welche elektronische Antragsroute zu Ihrer Situation gehört und welche Unterstützung für diese Route angeboten wird. Bei einer ETA muss die antragstellende Person auch bei Unterstützung zur Erfassung von Foto und Reisepass persönlich anwesend sein.

Offizielle Quellen

Institution Thema URL Abgerufen am
BMEIA Reiseinformation Australien https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/australien/?dv_staat=11 10.09.2026
Australian Department of Home Affairs eVisitor 651 https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/evisitor-651 10.09.2026
Australian Department of Home Affairs ETA 601 https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/electronic-travel-authority-601 10.09.2026
Australian Department of Home Affairs Änderungen von Passdaten https://immi.homeaffairs.gov.au/change-in-situation/passport-details 10.09.2026
Australian Embassy Vienna Visa und Migration https://austria.embassy.gov.au/vien/visas_and_migration.html 10.09.2026

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privater Dienstleister und keine Behörde, Botschaft oder konsularische Vertretung.

Visumvoraussetzungen und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen wird keine Gewähr übernommen. Verbindlich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt des Antrags geltenden amtlichen Bestimmungen.

Stand: 10. September 2026

Verbindliche und aktuelle Informationen erhalten Sie ausschließlich bei den zuständigen Behörden. Prüfen Sie die geltenden Voraussetzungen vor Antragstellung oder Reise beim Australian Department of Home Affairs.