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Australien Working Holiday Visum

10. September 2026 durch
1avisum Redaktion

Working-Holiday-Visum Australien für Österreicher

Kurz gesagt: Mit einem österreichischen Reisepass ist für einen Arbeitsurlaub in Australien das Work and Holiday Visa (Subclass 462) relevant. Es verbindet Ferien mit vorübergehender Arbeit. Prüfen Sie zuerst, ob Sie die Alters- und persönlichen Voraussetzungen erfüllen und ob das Kontingent für Österreich aktuell Anträge zulässt. Am 10. September 2026 steht der Länderstatus für Österreich bei einem Jahreskontingent von 500 auf „paused“.

Navigation: ← Australien-Ratgeber · Offizieller Subclass-462-Antrag

Welcher Subclass gilt für österreichische Staatsbürger?

Für österreichische Staatsbürger mit gültigem österreichischem Reisepass gilt die Subclass 462. Die ähnlich bezeichnete Subclass 417 ist eine andere Route für eine eigene Liste von Passstaaten; Österreich steht auf dieser Liste nicht.

Entscheidend ist daher nicht die umgangssprachliche Bezeichnung „Working Holiday“, sondern die offizielle Zuordnung des Reisepasses. Wählen Sie bei der Prüfung und im Antrag die Subclass-462-Seite und gleichen Sie dort die Voraussetzungen für das erste Work and Holiday Visa ab.

Wer kann das erste Work and Holiday Visa beantragen?

Für einen österreichischen Erstantrag müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Sie besitzen einen gültigen österreichischen Reisepass.
  • Sie sind bei der Antragstellung 18 bis 30 Jahre alt. Der Antrag muss vor dem 31. Geburtstag nach australischer Zeit, also AEST oder AEDT, eingebracht werden.
  • Sie befinden sich sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Entscheidung außerhalb Australiens.
  • Sie sind zuvor noch nicht mit einem Visum der Subclass 462 oder 417 nach Australien eingereist.
  • Sie erfüllen die Bildungsanforderung: eine tertiäre Qualifikation oder zwei abgeschlossene Jahre eines grundständigen Universitätsstudiums.
  • Sie weisen zumindest „Functional English“ nach.
  • Sie erfüllen die Gesundheits- und Charakteranforderungen.

Der Antrag ist ein Einzelantrag. Familienmitglieder können nicht in denselben Antrag aufgenommen werden, und unterhaltsberechtigte Kinder dürfen Sie während des Aufenthalts nicht begleiten.

Für die Altersgrenze zählt der Zeitpunkt der Einreichung. Wer den Antrag noch mit 30 Jahren fristgerecht einreicht, kann die Entscheidung auch nach dem 31. Geburtstag erhalten. Prüfen Sie dennoch alle Kriterien vollständig, bevor Sie die Gebühr bezahlen.

Welche Nachweise gehören zum Antrag?

Stellen Sie die Unterlagen am besten zusammen, bevor Sie den Online-Antrag beginnen. Welche Dokumente konkret erforderlich sind, richtet sich nach Ihren Angaben und allfälligen Aufforderungen von Home Affairs. Typischerweise brauchen Sie Belege für folgende Punkte:

  • Identität und Staatsangehörigkeit: ein gültiger österreichischer Reisepass.
  • Bildung: Nachweise über die tertiäre Qualifikation oder über zwei abgeschlossene Jahre eines grundständigen Universitätsstudiums.
  • Englischkenntnisse: ein geeigneter Nachweis für mindestens Functional English.
  • Finanzielle Mittel: Für den anfänglichen Aufenthalt werden üblicherweise etwa AUD 5.000 verlangt. Dazu kommt ein Ausreiseticket oder genügend Geld, um eines zu kaufen.
  • Gesundheit und Charakter: Je nach Fall können Gesundheitsuntersuchungen oder Polizeizeugnisse verlangt werden.

Dokumente, die nicht auf Englisch ausgestellt sind, müssen von einer englischen Übersetzung begleitet werden. Reichen Sie zusätzlich eine Kopie des jeweiligen Originaldokuments ein. Gut lesbare und vollständig zugeordnete Unterlagen erleichtern die Bearbeitung von Rückfragen.

Was kostet das Visum und wie lange dauert die Bearbeitung?

Die veröffentlichte Grundgebühr für das erste Work and Holiday Visa (Subclass 462) beträgt mit Stand 10. September 2026 AUD 840. Prüfen Sie den Betrag unmittelbar vor dem Absenden nochmals auf der offiziellen Seite, da Gebühren geändert werden können.

Für österreichische Passinhaber gilt ein jährliches Erteilungskontingent von 500. Am 10. September 2026 ist der offizielle Status „paused“. Dieser Status kann sich während eines Programmjahres zwischen „open“, „paused“ und „closed“ ändern. Kontrollieren Sie deshalb den aktuellen Status des österreichischen Kontingents, bevor Sie mit dem Antrag fortfahren.

Den aktuellen zeitlichen Richtwert entnehmen Sie dem offiziellen Processing Time Guide; er basiert auf kürzlich entschiedenen Fällen. Buchen Sie Flüge und andere Reiseleistungen erst verbindlich, wenn Ihnen die Visumerteilung schriftlich bestätigt wurde.

Was erlaubt das Visum in Australien?

Nach der Erteilung müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten erstmals nach Australien einreisen. Mit dieser ersten Einreise beginnt der Aufenthaltszeitraum von bis zu zwölf Monaten. Währenddessen dürfen Sie Australien beliebig oft verlassen und wieder einreisen.

Das Visum erlaubt Arbeit. Üblicherweise dürfen Sie höchstens sechs Monate für denselben Arbeitgeber tätig sein. Ein Studium oder eine Ausbildung ist für bis zu vier Monate beziehungsweise 17 Wochen möglich. Wer ein längeres Studium plant, sollte im Australien-Ratgeber eine dafür passende Einreiseroute prüfen.

Eine mögliche zweite Stufe ist keine automatische Verlängerung. Drei Monate anerkannte „specified subclass 462 work“ während des ersten Visums können eine der Voraussetzungen für ein zweites Work and Holiday Visa erfüllen. Für Ihre konkreten Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen sind der schriftliche Grant Letter und der aktuelle Visumstatus maßgeblich.

Wie läuft der offizielle Online-Antrag ab?

Österreichische Passinhaber stellen den Erstantrag selbst online beim australischen Department of Home Affairs:

  1. Prüfen Sie auf der offiziellen Seite die Subclass-462-Voraussetzungen und den aktuellen Länderstatus für Österreich.
  2. Legen Sie ein ImmiAccount an oder melden Sie sich in Ihrem bestehenden Konto an.
  3. Füllen Sie den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  4. Laden Sie die verlangten Dokumente und bei fremdsprachigen Unterlagen auch die englischen Übersetzungen samt Kopien der Originale hoch.
  5. Bezahlen Sie die Antragsgebühr und notieren Sie die Transaction Reference Number.
  6. Beobachten Sie Ihr ImmiAccount, reagieren Sie auf allfällige Nachforderungen und warten Sie die schriftliche Entscheidung ab.

Der offizielle Subclass-462-Antrag ist die zentrale Anlaufstelle für Antrag, Unterlagen und Statusverfolgung. Über die Erteilung und die konkreten Visumbedingungen entscheidet ausschließlich das australische Department of Home Affairs. Bei einem individuellen migrationsrechtlichen Problem helfen die offiziellen Hilfeseiten oder eine registrierte Migrationsberatung weiter.

Häufige Fragen zum Work and Holiday Visa

Ist für Österreicher Subclass 417 oder 462 richtig?

Für einen österreichischen Reisepass ist Subclass 462 richtig. Österreich gehört zur offiziellen Subclass-462-Länderliste und nicht zur Passliste der Subclass 417.

Kann ich den Antrag noch mit 30 stellen?

Ja. Sie müssen bei der Antragstellung zwischen 18 und 30 Jahre alt sein und vor Ihrem 31. Geburtstag nach AEST oder AEDT einreichen. Wurde der Antrag rechtzeitig eingebracht, darf die Entscheidung später fallen.

Darf mich mein Kind mit diesem Visum begleiten?

Nein. Unterhaltsberechtigte Kinder dürfen Inhaber eines Work and Holiday Visa während ihres Aufenthalts in Australien nicht begleiten. Auch andere Familienmitglieder können nicht in den Antrag aufgenommen werden.

Brauche ich nach der Erteilung zusätzlich ein eVisitor-Visum?

Nein. Nach Erteilung des Work and Holiday Visa brauchen Sie für die Einreise kein zusätzliches eVisitor-Visum. Wird Ihnen später ein anderes Visum erteilt, endet dadurch das Work and Holiday Visa samt Arbeitsrechten.

Kann ich das erste Work and Holiday Visa verlängern?

Das erste Visum selbst lässt sich nicht über seine Aufenthaltsdauer hinaus verlängern. Für einen längeren Aufenthalt brauchen Sie gegebenenfalls ein neues Visum. Wer während des ersten Visums drei Monate anerkannte specified subclass 462 work absolviert, kann damit eine Voraussetzung für ein zweites Work and Holiday Visa erfüllen.

Quellen

  1. Australian Department of Home Affairs: First Work and Holiday visa (Subclass 462), abgerufen am 10. September 2026.
  2. Australian Department of Home Affairs: First Working Holiday visa (Subclass 417), abgerufen am 10. September 2026.
  3. Australian Department of Home Affairs: Work and Holiday visa (Subclass 462), abgerufen am 10. September 2026.
  4. Australian Department of Home Affairs: Status of country caps, abgerufen am 10. September 2026.
  5. Australian Embassy and Permanent Mission to the United Nations, Vienna: Visas and migration, abgerufen am 10. September 2026.

Wichtiger Hinweis

Visabestimmungen, Gebühren und Kontingentstatus können sich ändern. Prüfen Sie die aktuellen Angaben vor dem Antrag direkt beim australischen Department of Home Affairs. Verbindlich sind die behördliche Entscheidung und die darin genannten Bedingungen.