e-Arrival Card Indien: Pflicht, 72 Stunden und offizielles Portal
Kurzantwort: Die e-Arrival Card ist eine Einreiseregistrierung, kein Visum. Ausländer und OCI-Inhaber füllen sie innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft in Indien aus — über indianvisaonline.gov.in, boi.gov.in oder die offizielle App Indian Visa Su-Swagatam. Das BMEIA stuft die Karte als verpflichtend ein; das Papierformular am Flughafen entfällt. Zur Sicherheit einen Ausdruck mitführen. Stand: 24. August 2026.
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Die Ausfüllhilfe bei 1avisum.at unterstützt bei der e-Arrival Card.
Was die e-Arrival Card ist
Die Karte übermittelt Ankunftsinformationen an die indische Einwanderungsbehörde. Sie ersetzt weder Reisepass noch Visum noch e-Visa. Ohne gültigen Pass und — soweit nicht bilateral ausgenommen — ohne reguläres Visum, e-Visa oder OCI/eOCI bleibt die Einreise unvollständig.
Offizielles Portal indianvisaonline.gov.in/earrival
Der amtliche Kanal ist die e-Arrival-Seite auf indianvisaonline.gov.in. Dieselbe Pflicht nennen die Portal-Startseite und boi.gov.in sowie die App Indian Visa Su-Swagatam.
Österreichische Reisende finden die Pflicht auch in der BMEIA-Reiseinformation zu Indien.
Zusätzlich verlangt die indische Startseite vor den Einwanderungsschaltern ein Self-Declaration Form (Air Suvidha / zivile Luftfahrt). Das ist ein anderes Formular als die e-Arrival Card; 1avisum.at begleitet die Karte, nicht dieses Luftfahrtformular.
Unsicher bei Daten oder Upload? Die e-Arrival-Ausfüllhilfe übernimmt Antragshilfe am elektronischen Formular.
Wann ausfüllen — 72 Stunden
Das Zeitfenster auf dem indischen Portal: online innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft.
Wer den Flug kurzfristig verschiebt, die Karte am Abflugtag nachzieht oder in der App stecken bleibt, kann die Ausfüllhilfe einschalten.
Ablauf im Überblick
- Karte im 72-Stunden-Fenster auf dem amtlichen Kanal ausfüllen und absenden
- Ausdruck mitführen (BMEIA-Empfehlung); das alte Papierformular am Flughafen entfällt
- An der Grenze den Einreisestempel im Pass prüfen
Persönliche Formularfelder ändern sich mit dem Portal. Maßgeblich ist die Seite zum Zeitpunkt Ihrer Eingabe.
Visum und e-Arrival Card
Die Karte ist die Registrierung. Das Visum oder e-Visa bleibt getrennt. Für viele touristische Einreisen über zugelassene Flug- oder Seehäfen kommt das elektronische Visum infrage; andere Kategorien klärt die indische Botschaft. Der e-Visum-Service begleitet den elektronischen Visumantrag. Sticker-Visa und Botschaftstermine laufen nicht über 1avisum.at.
FAQ
Ist die e-Arrival Card dasselbe wie das Visum?
Nein. Die Karte ist Ankunftsinformation. Visum, e-Visa oder OCI bleiben Voraussetzung, soweit keine bilaterale Ausnahme gilt.
Wann muss ich die e-Arrival Card ausfüllen?
Innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft.
Wo ist die offizielle Seite?
Die e-Arrival-Seite auf indianvisaonline.gov.in (Link im Portal-Abschnitt). Alternativ boi.gov.in oder die App Indian Visa Su-Swagatam.
Brauche ich trotzdem ein Visum?
In der Regel ja: Pass plus Visum, e-Visa oder OCI. Elektronisches Visum: 1avisum.at/indien/visa-on-arrival.
Kostet die e-Arrival Card etwas?
Das Portal nennt auf der Startseite keinen festen Gebührenbetrag. Maßgeblich ist die Anzeige im Formular zum Zeitpunkt der Abgabe. Die Servicegebühr von 1avisum.at steht getrennt auf der Produktseite.
Muss ich die Karte ausdrucken?
Das BMEIA empfiehlt zur Sicherheit einen Ausdruck. Das frühere Papierformular am Schalter entfällt.
Füllt 1avisum die Karte für mich aus?
1avisum.at bietet Ausfüllhilfe für die e-Arrival Card über 1avisum.at/indien. 1avisum.at ist keine Behörde.
Wie 1avisum.at helfen kann
Wir unterstützen
- Ausfüllen der e-Arrival Card über 1avisum.at/indien
- elektronisches Indien-Visum über den e-Visum-Service
Wir sind nicht
- Behörde, Botschaft oder indische Regierungsstelle
- Anbieter für Sticker-Visa, Botschafts-Termine oder das Air-Suvidha-Formular
Einreise bleibt eine Entscheidung der Grenzbehörden.
Quellen
- BMEIA — Reiseinformation Indien (abgerufen 24. August 2026)
- Indian Visa Online (abgerufen 24. August 2026)
- e-Arrival Card (abgerufen 24. August 2026)
Wichtiger Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.
Visabestimmungen und Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Angaben. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden.
Stand: 24. August 2026
Verbindliche und aktuelle Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen offiziellen Stellen. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Antragstellung oder Reise die aktuell geltenden Anforderungen: BMEIA Indien
