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Indien E Visum Oesterreich

24. August 2026 durch
1avisum Redaktion

Indien e-Visum: Antrag, Kosten und offizielles Portal für Österreicher

Kurzantwort: Österreichische Reisepassinhaber brauchen für Indien ein Visum. Für viele touristische Reisen ist das elektronische Visum (e-Visum / e-Visa) der übliche Weg. Der offizielle Kanal ist indianvisaonline.gov.in. Für e-Tourist und e-Business mindestens vier Tage vor Ankunft beantragen. Die Behördengebühr hängt von der Variante ab (für Austria laut Gebühren-PDF in US-Dollar) plus 3 % Bankgebühr; zusätzlich fällt oft eine Servicegebühr an. Die e-Arrival Card ist kein Visum und wird in den 72 Stunden vor Ankunft ausgefüllt. Stand: 24. August 2026.

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Der e-Visum-Service bei 1avisum.at unterstützt beim elektronischen Visum — Antrag und Unterlagen.

Offizielles Portal indianvisaonline.gov.in

Das e-Visa der indischen Einwanderungsbehörde (Bureau of Immigration) läuft über das Portal indianvisaonline.gov.in. Die Antragsseite für das elektronische Visum ist die e-Visa-Seite der indischen Regierung. Österreich steht auf der Liste der berechtigten Staatsangehörigkeiten.

Ein Visum oder e-Visa ersetzt nicht die Einreiseentscheidung an der Grenze. Ergänzende Hinweise für Reisende aus Österreich stehen in der Reiseinformation des BMEIA zu Indien.

Wenn Unterlagen, Foto oder Reisedaten unsicher sind, übernimmt der e-Visum-Service die Begleitung beim elektronischen Antrag.

Antragstellung — Kurzüberblick

Laut Portal folgt der Ablauf in vier Blöcken:

  • Online-Antrag mit Passfoto und Passseite
  • e-Visa-Gebühr online (Kreditkarte, Debitkarte oder Payment Wallet)
  • Electronic Travel Authorization (ETA) per E-Mail
  • ETA ausdrucken und an der Einwanderungskontrolle vorlegen; dort wird das e-Visa in den Pass gestempelt

Vor dem Abflug den ETA-Status auf der Website als GRANTED prüfen und eine Kopie der ETA mitführen. Jede Person braucht einen eigenen Reisepass — Einträge im Pass der Eltern oder des Ehepartners reichen nicht.

Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens sechs Monate gültig sein. Das BMEIA verlangt zusätzlich mindestens sechs Monate Gültigkeit bei der Ausreise aus Indien. Ein cremefarbiger Notpass wird für das e-Visum nicht akzeptiert.

Unklare Uploads können zur Ablehnung führen. Der e-Visum-Service prüft Antrag und Unterlagen, bevor Sie zahlen.

Kosten und Gebühren

Es gibt zwei getrennte Kostenblöcke: die Behördengebühr im Portal und — wenn Sie Hilfe wollen — den Service von 1avisum.at. Die Portalgebühr ist länderabhängig und in US-Dollar ausgewiesen; ein Euro-Betrag steht in der amtlichen Tabelle nicht.

Für Austria nennt die offizielle e-Tourist-Gebührenliste (PDF, Stand 9. Juli 2026):

e-Tourist-Variante Behördengebühr (US-Dollar)
30 Tage (April bis Juni) 10
30 Tage (Juli bis März) 25
1 Jahr 40
5 Jahre 200

Zusätzlich berechnet das Portal 3 % Banktransaktionsgebühr. Die einmal gezahlte e-Visa-Gebühr wird nicht erstattet — auch nicht bei Ablehnung, weil sie als Bearbeitungsgebühr gilt. Die indische Regierung erhebt keine extra Notfall- oder Express-Gebühr für ein beschleunigtes e-Visa.

Beim einjährigen und fünfjährigen e-Tourist-Visa darf der Aufenthalt in Indien in einem Kalenderjahr 180 Tage nicht überschreiten. Das e-Visa ist nicht verlängerbar und nicht in eine andere Kategorie umwandelbar.

Die Servicegebühr von 1avisum.at steht nicht in der Behördentabelle; sie wird auf der Produktseite ausgewiesen.

Passfoto und Unterlagen

Für den Upload gelten die Portalvorgaben zum digitalen Foto:

  • Format JPEG
  • Dateigröße 10 KB bis 1 MB
  • Höhe und Breite gleich (quadratisch)
  • Frontal, ganzes Gesicht, Augen offen, ohne Brille
  • heller oder weißer Hintergrund, ohne Schatten, ohne Rand

Dazu kommt die gescannte Pass-Bioseite (Foto und Personendaten) als PDF, 10 KB bis 300 KB. Je nach Visumkategorie kann ein weiteres Dokument nötig sein (zum Beispiel für Business oder Medical). Unscharfe oder abweichende Dateien machen den Antrag ablehnungsfähig.

Wie lange im Voraus?

Für e-Tourist und e-Business gilt: online mindestens vier Tage vor dem Ankunftsdatum beantragen. Eine zugesicherte Bearbeitungszeit in Stunden veröffentlicht das Portal nicht.

Nach dem Absenden kann eine Mail kommen, Dateien erneut hochzuladen; diese Aufforderung soll in der Regel innerhalb von 24 Stunden eintreffen.

Wer wenig Puffer hat, sollte den e-Visum-Service früh einschalten — ohne Minutenversprechen.

e-Arrival Card und andere Wege

Die e-Arrival Card ist eine Einreiseregistrierung, kein Visum. Ausländer füllen sie innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft aus — über indianvisaonline.gov.in/earrival/, boi.gov.in oder die offizielle App Indian Visa Su-Swagatam. Das BMEIA stuft die Karte als verpflichtend ein; das frühere Papierformular am Flughafen entfällt. Eine Ausfüllhilfe bietet 1avisum.at/indien.

Neben e-Tourist gibt es weitere e-Visa-Kategorien (unter anderem e-Business, e-Medical, e-Transit). Andere Visakategorien — etwa Sticker-Visa über die indische Botschaft — laufen nicht über 1avisum.at; dort gilt der amtliche Weg der Botschaft. Für Schutz- und Sperrgebiete braucht das e-Visa eine gesonderte Genehmigung.

FAQ

Brauchen Österreicher ein e-Visum für Indien?

Ja: Es besteht Visumpflicht. Für viele touristische Aufenthalte mit Einreise über zugelassene Flug- oder Seehäfen kommt das elektronische Visum infrage. Andere Kategorien klärt die indische Botschaft.

Wo ist die offizielle Seite für das Indien-e-Visum?

Der autorisierte Kanal ist indianvisaonline.gov.in (e-Visa durch das Bureau of Immigration). Die Antragsseite ist oben unter dem Portal-Abschnitt verlinkt.

Was kostet das e-Visum für Reisende aus Österreich?

Die Behördengebühr für e-Tourist steht in der Tabelle oben (10 / 25 / 40 / 200 US-Dollar je nach Variante) plus 3 % Bankgebühr. Service von 1avisum.at kommt hinzu, wenn Sie Unterstützung buchen. Euro-Beträge setzt das Portal nicht fest.

Welches Passfoto brauche ich?

Ein aktuelles JPEG, quadratisch, 10 KB–1 MB, Frontal ohne Brille, heller oder weißer Hintergrund. Details stehen unter Passfoto und Unterlagen.

Wie lange im Voraus muss ich das e-Visum beantragen?

Für e-Tourist und e-Business mindestens vier Tage vor Ankunft. Es gibt keine veröffentlichte Stundengarantie.

Was passiert bei Problemen oder Ablehnung?

Unklare Fotos oder Dokumente können zur Ablehnung führen. Manchmal kommt innerhalb von 24 Stunden die Bitte, Dateien nachzureichen. Die Portalgebühr bleibt auch bei Ablehnung einbehalten. Der e-Visum-Service hilft, Unterlagen vor der Zahlung zu prüfen.

Ist die e-Arrival Card dasselbe wie das Visum?

Nein. Die Karte ist Ankunftsinformation in einem 72-Stunden-Fenster. Das Visum bzw. e-Visa bleibt getrennt. Ausfüllhilfe: 1avisum.at/indien.

Kann 1avisum das Visum bei der Botschaft einreichen?

Nein. 1avisum.at begleitet das elektronische Visum und die e-Arrival Card. Sticker-Visa und Botschaftstermine sind ein amtlicher Weg, nicht über 1avisum.at.

Wie 1avisum.at helfen kann

Wir unterstützen

Wir sind nicht

  • Behörde, Botschaft oder indische Regierungsstelle
  • Anbieter für Sticker-Visa oder Botschafts-Termine

Einreise bleibt eine Entscheidung der Grenzbehörden. Aktuelle Regeln stehen auf den verlinkten amtlichen Seiten.

Quellen

  1. BMEIA — Reiseinformation Indien (abgerufen 24. August 2026)
  2. Indian Visa Online (abgerufen 24. August 2026)
  3. Government of India — e-Visa (abgerufen 24. August 2026)
  4. e-Tourist Visa Fee PDF (Stand 9. Juli 2026; abgerufen 24. August 2026)
  5. e-Arrival Card (abgerufen 24. August 2026)

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.

Visabestimmungen und Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Angaben. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden.

Stand: 24. August 2026

Verbindliche und aktuelle Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen offiziellen Stellen. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Antragstellung oder Reise die aktuell geltenden Anforderungen: BMEIA Indien