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Kuba e-Visum

14. September 2026 durch
1avisum Redaktion

Kuba e-Visum für Reisende aus Österreich: Antrag, Kosten und offizielles Portal

Kurzantwort: Reisende mit österreichischem Reisepass benötigen für eine touristische Reise nach Kuba ein Visum. Der heutige Onlineweg ist das Kuba e-Visum; es ersetzt die frühere physische Touristenkarte. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Reisezweck tatsächlich touristisch ist, und beginnen Sie dann über die offizielle Domain evisacuba.cu. Stand: 12. September 2026.

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Brauchen österreichische Reisende ein Kuba e-Visum?

Ja. Das österreichische Außenministerium führt Kuba als visumpflichtiges Reiseziel. Eine Urlaubsreise mit österreichischem Reisepass sollte daher nicht als visumfreie Einreise geplant werden. Für touristische Aufenthalte führt der von Österreich genannte Onlineweg zum eVisa-Cuba-Portal der kubanischen Behörden.

Entscheidend sind neben der Staatsangehörigkeit auch der tatsächliche Reisezweck. Wer Urlaub macht, folgt dem touristischen eVisa-Weg. Bei einer Geschäftsreise, journalistischen Tätigkeit, künstlerischen Arbeit oder einem anderen nicht touristischen Zweck kann eine andere Visumkategorie erforderlich sein. Klären Sie den Zweck, bevor Sie persönliche Daten eingeben oder eine Zahlung veranlassen.

Touristenkarte oder e-Visum: Was gilt heute?

Das Kuba e-Visum ersetzt die frühere physische Touristenkarte. Wenn ältere Reisehinweise, Buchungsunterlagen oder Gespräche noch von der „Kuba Touristenkarte“ sprechen, ist damit deshalb nicht automatisch ein zweites, parallel zum e-Visum zu beantragendes Dokument gemeint.

Für einen neuen touristischen Onlineantrag orientieren Sie sich am eVisa-Cuba-Verfahren. Die begriffliche Umstellung ist wichtig: Wer nach einer Touristenkarte sucht, kann sonst bei veralteten Hinweisen landen und übersehen, dass die aktuelle touristische Visumerteilung elektronisch abgewickelt wird.

Für welche Reisen ist das touristische e-Visum gedacht?

Das touristische e-Visum passt zu einer Reise, deren Zweck Tourismus ist. Eine Urlaubsreise, eine Rundreise oder ein touristischer Aufenthalt lässt sich diesem Weg zuordnen. Der Reisegrund ist dabei nicht bloß eine Beschreibung im Formular, sondern bestimmt, ob die touristische Kategorie überhaupt die richtige ist.

Für andere Zwecke nennt das BMEIA ausdrücklich unter anderem Journalismus, Geschäft und künstlerische Tätigkeit als Fälle, in denen Reisende die kubanische Botschaft wegen des passenden Visums kontaktieren müssen. Auch bei Studium oder einem sonstigen längerfristigen beziehungsweise besonderen Vorhaben sollte die Kategorie vor Antragstellung mit der zuständigen kubanischen Vertretung geklärt werden. So vermeiden Sie, einen formal vollständigen Antrag in der falschen Kategorie einzureichen.

So erkennen Sie das offizielle eVisa-Cuba-Portal

Der offizielle Einstieg für den touristischen Onlineantrag liegt auf der Domain evisacuba.cu. Das BMEIA verlinkt diesen Antragspfad in seiner Reiseinformation zu Kuba. Prüfen Sie vor der Eingabe von Passdaten, ob die Adresszeile genau diese Domain und eine verschlüsselte HTTPS-Verbindung zeigt.

Diese Kontrolle ist besonders sinnvoll, wenn Sie über eine Suchmaschine, eine gespeicherte Nachricht oder einen weitergeleiteten Link zum Antrag gelangen. Stimmen Domain und BMEIA-Verweis überein, können Sie im Portal das für Ihren Antrag zuständige Land und Konsulat auswählen. Die Auswahl ist relevant, weil daran die angezeigten Kontaktdaten, Kosten und Zahlungswege hängen.

Welche Daten und Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?

Bereiten Sie einen für den Aufenthalt gültigen Reisepass und eine erreichbare E-Mail-Adresse vor. Das e-Visum wird mit den Passdaten verknüpft, die Sie im Antrag angeben; der Visa-Code wird an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Übernehmen Sie Namen, Passnummer und Geburtsdatum deshalb genau aus dem Reisepass.

Das offizielle Formular fragt nach Nationalität, Passnummer, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Geschlecht. Ein zweiter Vorname, ein zweiter Nachname sowie eine Telefonnummer können je nach Feld optional sein. Achten Sie bei Umlauten, mehreren Namen und der Reihenfolge der Nachnamen besonders auf die Schreibweise im Pass. Eine gemeinsame Kontaktadresse erleichtert zwar die Verwaltung mehrerer Anträge, ersetzt aber nicht die jeweils richtigen Personendaten.

Wie läuft der Antrag im offiziellen Portal ab?

Zu Beginn wählen Sie das Land und das zuständige Konsulat. Danach tragen Sie die persönlichen Daten und Passangaben ein. Das Portal erlaubt, dem ersten Vorgang weitere Anträge für mitreisende Familienangehörige oder Freunde hinzuzufügen – insgesamt bis zu zehn zusätzliche Vorgänge. Die Informationen und Visa-Codes werden in diesem Fall an die E-Mail-Adresse des ersten Antrags geschickt.

Nach der Dateneingabe zeigt das Portal die für das gewählte Konsulat geltenden Kosten und Kontaktangaben. Auch die verfügbaren Zahlungsarten richten sich nach dem Konsulat. Vor dem endgültigen Absenden bestätigen Sie die eingegebenen Daten und den zu zahlenden Betrag. Kontrollieren Sie an diesem Punkt jede Passnummer, jeden Namen und die E-Mail-Adresse; genau diese Angaben verbinden Antrag, spätere Nachricht und Statusabfrage.

Kosten, Bearbeitungszeit und Aufenthaltsdauer

Beim Kuba e-Visum sind drei verschiedene Zahlen auseinanderzuhalten: der im Portal angezeigte Preis, das offizielle Antwortfenster und die erlaubte Aufenthaltsdauer. Den konkreten Betrag sehen Sie nach Auswahl von Land und Konsulat im laufenden Antrag. Prüfen Sie ihn zusammen mit der dort angebotenen Zahlungsart unmittelbar vor dem Absenden.

Das eVisa-Cuba-Portal nennt eine Antwort innerhalb der nächsten 72 Arbeitsstunden. Diese Zeitangabe beschreibt die Rückmeldung des Portals; sie ist keine Garantie dafür, dass der Antrag genehmigt wird. Planen Sie außerdem Puffer für Rückfragen und Ihre weitere Reisevorbereitung ein.

Das touristische Visum gilt für eine einmalige Einreise. Der touristische Aufenthalt kann höchstens 90 Tage dauern und um weitere 90 Tage verlängert werden. Diese Aufenthaltsgrenze sagt aus, wie lange Sie sich in Kuba aufhalten dürfen. Sie ist nicht mit einer Frist gleichzusetzen, innerhalb der Sie nach der Genehmigung erstmals einreisen müssen.

Was erhalten Sie nach dem Antrag?

Nach dem Absenden erhalten Sie zunächst eine E-Mail, die den erfolgreichen Eingang des Antrags bestätigt. Diese Nachricht ist noch nicht mit der Genehmigung des Visums gleichzusetzen. Erst nach der Bewilligung durch das Konsulat folgt eine weitere E-Mail mit den Antragsdetails und den Visa-Codes der beantragten Visa.

Bewahren Sie beide Nachrichten auf und achten Sie darauf, dass Sie Zugriff auf das verwendete E-Mail-Konto behalten. Für die Status- und Gültigkeitsabfrage im Portal benötigen Sie dieselbe E-Mail-Adresse. Fehlt die zweite Nachricht, prüfen Sie deshalb zuerst den Status des Vorgangs, statt die Eingangsbestätigung als erteiltes Visum zu behandeln.

Warum Sie zusätzlich D’Viajeros brauchen

Das e-Visum und D’Viajeros erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das Visum ist die Reisegenehmigung für den touristischen Zweck; D’Viajeros ist die zusätzliche digitale Einreiseregistrierung. Ein vorhandener Visa-Code ersetzt dieses Formular daher nicht.

Nach den Hinweisen des BMEIA kann das offizielle D’Viajeros-Formular ab sieben Tagen vor der Landung ausgefüllt werden. Nach Abschluss wird ein QR-Code erzeugt. Speichern Sie ihn auf dem Telefon und drucken Sie ihn nach Möglichkeit zusätzlich aus. Im Reiseablauf bedeutet das: zuerst das e-Visum rechtzeitig beantragen, anschließend innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters D’Viajeros erledigen und beide Nachweise für die Reise bereithalten.

Was gilt bei Reisen mit Minderjährigen?

Auch bei einem Kind müssen die eigenen Pass- und Personendaten korrekt im Visumvorgang erfasst werden. Mehrere Anträge einer Familie können über die Funktion für Zusatzanträge gebündelt und an dieselbe E-Mail-Adresse zugestellt werden. Trotzdem bleibt jeder Visa-Code an die Daten des jeweiligen Reisepasses gebunden.

Reist eine minderjährige Person ohne ihre gesetzlichen Vertreter oder nur mit einem Elternteil, verlangt das BMEIA zusätzlich zum eigenen Reisepass eine Einverständniserklärung für die Reise. Beigefügt werden sollten Kopien der Geburtsurkunde des Kindes und der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter. Haben die Eltern unterschiedliche Nachnamen, empfiehlt das BMEIA außerdem die Heiratsurkunde der Eltern mitzunehmen.

Die Reisevollmacht und die begleitenden Nachweise ersetzen das e-Visum nicht; sie beantworten eine andere Frage, nämlich wer der Reise des Kindes zustimmt. Bereiten Sie daher Pass- und Visumdaten einerseits sowie die zur Begleitsituation passenden Familiendokumente andererseits getrennt vor.

Offiziell selbst beantragen oder Hilfe nutzen

Wer den Antrag selbst stellt, arbeitet direkt im offiziellen Portal, wählt das zuständige Konsulat, überträgt alle Passdaten und kontrolliert Zahlung sowie E-Mail-Nachrichten eigenständig. Das ist eine gute Wahl, wenn Sie sich bei der Kategorie sicher fühlen und die Angaben mehrerer Reisender zuverlässig verwalten können.

Persönliche Unterstützung kann sinnvoll sein, wenn Sie Hilfe beim Erfassen und Prüfen der Daten wünschen oder mehrere Anträge koordinieren müssen. Über 1avisum.at können Sie Unterstützung für das Kuba e-Visum anfragen. Die Hilfe betrifft die Vorbereitung und Begleitung des elektronischen Antrags; über die Genehmigung entscheidet weiterhin die zuständige kubanische Stelle.

Für eine kostenlose Beratung erreichen Sie den persönlichen Kundenservice telefonisch in Wien unter +43 68 0160 8874 oder per E-Mail an [email protected]. Ob Sie selbst beantragen oder Unterstützung wählen: Halten Sie Reisepass, E-Mail-Zugang und Reisezweck bereit, bevor Sie beginnen.

Häufige Fragen zum Kuba e-Visum

Ist die Touristenkarte für Kuba noch gültig oder brauche ich ein e-Visum?

Für neue touristische Onlineanträge ist das e-Visum der aktuelle Weg. Es ersetzt die frühere physische Touristenkarte; ältere Hinweise verwenden den alten Begriff teilweise weiterhin.

Wie hoch sind die Gebühren für das Kuba e-Visum?

Der Betrag hängt vom gewählten Konsulat ab und wird im offiziellen Portal während des Antrags angezeigt. Kontrollieren Sie dort vor dem Absenden sowohl die Kosten als auch die verfügbare Zahlungsart.

Sind 72 Arbeitsstunden eine Garantie für die Genehmigung?

Nein. Das Portal nennt 72 Arbeitsstunden als Fenster für eine Antwort. Die Rückmeldung kann eine Genehmigung enthalten, doch die Zeitangabe selbst ist keine Zusage eines positiven Ergebnisses.

Brauche ich neben dem e-Visum noch D’Viajeros?

Ja. Das e-Visum ersetzt die digitale Einreiseregistrierung nicht. D’Viajeros kann ab sieben Tagen vor der Landung ausgefüllt werden; den erzeugten QR-Code sollten Sie speichern oder ausdrucken.

Kann ich mehrere Familienmitglieder in einem Antrag erfassen?

Im offiziellen Portal können dem ersten Antrag bis zu zehn weitere Vorgänge für Familienangehörige oder Freunde hinzugefügt werden. Nachrichten und Visa-Codes gehen dann an die E-Mail-Adresse des ersten Antrags, während für jede Person die eigenen Passdaten maßgeblich bleiben.

Quellen

  1. BMEIA – Reiseinformation Kuba (abgerufen am 12. September 2026)
  2. Cancillería de Cuba – eVisa-Cuba (abgerufen am 12. September 2026)
  3. Cancillería de Cuba – eVisa-Cuba User’s Manual (abgerufen am 12. September 2026)
  4. Cuba Travel – Regulations and Formalities (abgerufen am 12. September 2026)

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1A Visum Service oHG ist ein privater Dienstleister und keine Behörde, Botschaft oder konsularische Vertretung.

Visumvoraussetzungen und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben wird nicht übernommen. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt des Antrags geltenden behördlichen Bestimmungen.

Stand: 12. September 2026

Verbindliche und aktuelle Informationen erhalten Sie ausschließlich von den zuständigen Behörden. Prüfen Sie die geltenden Anforderungen vor Antragstellung und Reise in der Reiseinformation Kuba des BMEIA.

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