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Kuba Einreise Visum

13. Juli 2026 durch
1avisum Redaktion

Kuba Einreise 2026: Visum, e-Visum & Reiseregistrierung — Überblick für Österreicher

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Kurz vor dem Abflug nach Kuba stellt sich für viele österreichische Reisende die Frage: Touristenvisum, Reiseregistrierung und was gilt für andere Reisezwecke? Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick über die drei relevanten Wege — ohne detaillierte Antragsanleitung.

Kurzantwort — Was brauchen Sie für die Einreise nach Kuba?

  • Visumpflicht: Ja — österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Kuba ein Visum (BMEIA).
  • Weg 1 — Touristenvisum: Online über evisacuba.cu bei der Kubanischen Botschaft in Wien — für touristische Reisen.
  • Weg 2 — Reiseregistrierung (Pflicht): Zusätzlich zum Visum das Formular dviajeros.mitrans.gob.cu — ab 7 Tage vor der Landung möglich; QR-Code speichern oder ausdrucken.
  • Weg 3 — Botschaftsvisum: Für andere Reisezwecke (z. B. Journalisten, Geschäftsleute, Künstler) — Antrag bei der Botschaft der Republik Kuba.
  • Visum ≠ Reiseregistrierung: Das Visum ersetzt nicht die Reiseregistrierung — beides ist erforderlich.

Touristenvisum, Reiseregistrierung oder Botschaftsvisum?

Touristenvisum (evisacuba.cu) Reiseregistrierung (dviajeros) Botschaftsvisum
Für wen Urlauber / Touristik Alle Einreisenden — zusätzlich zum Visum Journalisten, Geschäftsleute, Künstler u. a.
Wo beantragen evisacuba.cu dviajeros.mitrans.gob.cu Botschaft der Republik Kuba, Wien
Vorlauf Vor Abreise online Ab 7 Tage vor Landung möglich Termin/Antrag bei Botschaft
QR-Code Visum-QR ausdrucken und/oder am Telefon speichern Reiseregistrierungs-QR speichern oder ausdrucken Laut Botschaft
Visumersatz Nein — nur für Touristik Kein Visumersatz — Pflichtformular Ja — für nicht-touristische Zwecke
Einreise Nur eine Einreise; bei Ausreise erneut vorzeigen Bei Einreise vorlegen Laut Visumvorgaben

Touristenvisum — der planbare Weg für Urlauber

Touristenvisa können über evisacuba.cu bei der Kubanischen Botschaft in Wien beantragt werden (BMEIA). Der QR-Code des Visums ist auszudrucken und/oder am Telefon abzuspeichern. Visa gelten nur für eine Einreise und müssen bei der Ausreise nochmals vorgezeigt werden. Details: e-Visum-Leitfaden.

Reiseregistrierung dviajeros — Pflicht vor Einreise

Unabhängig vom Visumweg: Zusätzlich zum Visum ist das Online-Formular dviajeros.mitrans.gob.cu/inicio auszufüllen — 7 Tage vor der Landung möglich (BMEIA). Den generierten QR-Code auf dem Telefon speichern und/oder ausdrucken. Das Visum ersetzt nicht die Reiseregistrierung.

Botschaftsvisum — für andere Reisezwecke

Reisende mit anderem Reisezweck — z. B. Journalisten, Geschäftsleute, Künstler — müssen das Visum bei der Botschaft der Republik Kuba beantragen (BMEIA). Auch hier gilt die Reiseregistrierung dviajeros zusätzlich.

Fake-Portale: Für Online-Anträge nur .cu- bzw. .gob.cu-Domains der kubanischen Behörden nutzen.

Reisepass & Dokumente

  • Passgültigkeit: Mindestens sechs Monate bei Einreise (BMEIA).
  • Freie Seiten: Ausreichend Platz für Einreisestempel.
  • Visum-QR: Ausdruck oder digitale Kopie griffbereit mitführen.
  • Reiseregistrierungs-QR: Separat speichern oder ausdrucken — zusätzlich zum Visum.
  • Rückflug- oder Weiterreiseticket: Reisende müssen die geplante Ausreise nachweisen (BMEIA).
  • Reiseversicherung: Bei der Einreise ist der Nachweis einer gültigen Reiseversicherung verlangt, die alle Kosten im Krankheitsfall abdeckt und für Kuba gültig ist. Auch Kreditkarten mit ausreichendem Versicherungsschutz werden akzeptiert — mit Bestätigung über den Leistungsumfang in Englisch oder Spanisch. US-amerikanische Versicherungen und Bestätigungen der österreichischen Pflichtkrankenversicherung werden nicht anerkannt (BMEIA).

Häufige Fragen

Brauche ich als Österreicher ein Visum für Kuba?

Ja — Visumpflicht (BMEIA).

Ist dviajeros Pflicht — auch mit Touristenvisum?

Ja — die Reiseregistrierung über dviajeros.mitrans.gob.cu ist zusätzlich zum Visum erforderlich. Das Visum ersetzt sie nicht (BMEIA).

Brauche ich eine Reiseversicherung für Kuba?

Ja — bei der Einreise ist ein Nachweis einer für Kuba gültigen Reiseversicherung (oder gleichwertiger Kreditkartenversicherung) erforderlich. Österreichische Pflichtkrankenversicherungsbestätigungen werden nicht anerkannt (BMEIA).

Muss ich den QR-Code des Visums mitführen?

Ja — der QR-Code ist auszudrucken und/oder am Telefon abzuspeichern. Bei der Ausreise ist das Visum erneut vorzuzeigen (BMEIA).

Reise ich geschäftlich — reicht das Touristenvisum?

Nein — für Geschäftsreisen und andere nicht-touristische Zwecke ist ein Visum bei der Botschaft der Republik Kuba erforderlich (BMEIA).

Weiterführende Artikel & Service

1avisum.at unterstützt beim elektronischen Touristenvisum (e-Visum) über evisacuba.cu — ausschließlich online, ohne Sticker-Visum oder Botschafts-Service für nicht-touristische Zwecke.

Elektronisches Visum-Service bei 1avisum.at

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1A Visum Service ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.

Visabestimmungen und Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Reise geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden.

Stand: Juli 2026

Verbindliche Auskünfte: BMEIA — Kuba · Auswärtiges Amt — Kuba · evisacuba.cu · dviajeros.mitrans.gob.cu

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