Pakistan e-Visum für Reisende aus Österreich: Kategorien, Antrag und offizielles Portal
Kurzantwort: Wer mit einem gewöhnlichen österreichischen Reisepass nach Pakistan reist, benötigt vor der Reise ein Visum. Österreich ist sowohl für Tourist/Visit als auch auf der Business Visa List geführt; der passende Online-Antrag richtet sich jedoch nach Reisezweck, Passart und Wohnsitz. Nach einer regulären Online-Bewilligung erhalten Antragstellende eine Visa Grant Notice. Eine ETA gehört dagegen zum Visa-on-Arrival-Verfahren und ist selbst noch kein Visum. Stand: 13. September 2026.
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Für wen gilt das Pakistan e-Visum?
Für Inhaberinnen und Inhaber eines gewöhnlichen österreichischen Reisepasses besteht Visumpflicht. Das BMEIA nennt das e-Visum als verfügbaren Weg, und Österreich steht auf der aktuellen Berechtigungsliste für Tourist/Visit-Anträge. Damit ist ein Online-Antrag grundsätzlich möglich, sofern auch die übrigen Voraussetzungen zur Person und zur gewählten Kategorie erfüllt sind.
Entscheidend ist nicht allein die Staatsangehörigkeit. Das Pakistan Online Visa System behandelt Nationalität und Wohnsitz getrennt: Nach seiner allgemeinen FAQ können Staatsangehörige der gelisteten Länder online beantragen, wenn sie im selben Land wohnen. Wird ein Gespräch erforderlich, soll es bei der pakistanischen Auslandsvertretung in diesem Wohnsitzland stattfinden. Wer als österreichische Staatsangehörige oder österreichischer Staatsangehöriger nicht in Österreich lebt, sollte daher vor dem Antrag prüfen, welcher Weg im Portal angezeigt wird und welche Vertretung zuständig ist. Beim Business-Antrag aus einem Drittstaat kommt zusätzlich ein Nachweis des legalen Aufenthalts hinzu.
Auch die Passart verändert die Antwort. Laut BMEIA gilt die Visumpflicht für gewöhnliche österreichische Reisepässe, nicht aber für österreichische Dienst- und Diplomatenpässe. Ein cremefarbener österreichischer Notpass wird laut BMEIA akzeptiert; daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass dafür derselbe Online-Antragsweg gilt. Personen mit Konventionspass oder Fremdenpass sollen sich nach der BMEIA-Auskunft an die angeführte ausländische Vertretung in Österreich wenden. Diese Sonderfälle gehören deshalb vor einer Buchung mit der zuständigen Stelle geklärt.
Der Reisepass muss nach den Angaben des BMEIA noch mindestens drei Monate über das Ende des Visums hinaus gültig sein. Zusätzlich sollte die Reiseplanung die aktuelle Sicherheitslage berücksichtigen: Am 13. September 2026 waren Teile Pakistans mit Sicherheitsstufe 4, die übrigen Gebiete mit Sicherheitsstufe 3 eingestuft. Der sinnvolle erste Schritt ist somit, Passart, Wohnsitz, Hauptzweck und Reiseroute gemeinsam zu prüfen.
Tourist/Visit oder Business: Welche Kategorie passt?
Private Urlaubs- und Besuchsreisen gehören grundsätzlich in die Kategorie Tourist/Visit. Für eine Hotelreise ist daher der Tourist/Visit-Antrag der naheliegende Ausgangspunkt. Die erste Einreisegenehmigung wird dort als einmalige Einreise für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten beschrieben. Österreich ist in der aktuellen Liste der für diese Kategorie berechtigten Länder enthalten.
Eine Reise zu Verhandlungen, Terminen oder einem Geschäftspartner gehört dagegen in die Business-Kategorie. Österreich steht auch auf der Business Visa List. Bei diesem Weg muss der geschäftliche Anlass durch Unterlagen des einladenden Unternehmens und weitere anerkannte Nachweise getragen werden. Ein privater Besuch wird also nicht allein deshalb zum Business-Fall, weil während der Reise ein berufliches Gespräch stattfindet; maßgeblich ist der Hauptzweck, den die eingereichten Belege nachvollziehbar machen.
Die Kategorie beeinflusst nicht nur die Dokumente, sondern auch die mögliche Gültigkeit und den veröffentlichten Bearbeitungsrahmen. Ein Business Visa kann für bis zu fünf Jahre und für mehrfache Einreisen erteilt werden; für erste Einreiseanträge aus Ländern der Business Visa List nennt das Portal 24 Arbeitsstunden. „Kann erteilt werden“ ist dabei keine Zusage für den Einzelfall. Für Tourist/Visit nennt das Portal hingegen 7 bis 10 Arbeitstage.
Nicht verwechselt werden sollten Visa Grant Notice und ETA. Nach der Bewilligung eines regulären Online-Visums wird eine Visa Grant Notice erzeugt, die die Visumerteilung dokumentiert. Die ETA ist eine Reiseautorisierung für eine Visa-on-Arrival-Kategorie und laut offizieller FAQ ausdrücklich noch nicht das Visum. Vor der Abreise sollte daher klar sein, welches Dokument tatsächlich ausgestellt wurde und zu welchem Verfahrensweg es gehört.
Welche Unterlagen sollten bereitliegen?
Für jeden Antrag werden ein passendes Foto, der Reisepass und die Unterlagen benötigt, die den gewählten Reisezweck stützen. Beim ersten Tourist/Visit-Antrag nennt das Portal Foto, Pass und Angaben zur Hotelbuchung als Basis. Die Daten in Buchung, Pass und Formular sollten dieselbe Reise und dieselbe Person eindeutig erkennen lassen.
Beim Business Visa gehören Foto und Pass ebenfalls zur Grundlage. Zusätzlich verlangt die offizielle Kategorieseite einen Registrierungsnachweis des einladenden Unternehmens. Hinzu kommt eine der dort anerkannten Varianten: eine regelkonforme Empfehlung einer Handelskammer, ein anerkanntes Einladungsschreiben oder eine Empfehlung der zuständigen Investitionsstelle. Welche Variante passt, hängt vom konkreten geschäftlichen Anlass und vom verfügbaren Nachweis ab.
Nur für den Business-Antrag nennt die offizielle Kategorieseite außerdem eine klare Drittstaat-Regel: Wer sich nicht im Heimatland befindet und aus einem Drittstaat beantragt, muss einen Nachweis des legalen Aufenthalts hochladen. Business-Antragstellende sollten diesen Nachweis daher vor dem Start bereithalten und Wohnsitz sowie Antragsort im Formular korrekt angeben.
Jede mitreisende Person braucht einen eigenen Antrag. Die bloße Angabe von Begleitpersonen im eigenen Formular ersetzt deren Anträge nicht; das gilt auch für Kinder. Für Minderjährige unter 18 Jahren, die allein oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person reisen, empfiehlt das BMEIA außerdem eine Einverständniserklärung, eine Kopie der Geburtsurkunde und Passkopien der Obsorgeberechtigten. Bei unterschiedlichen Familiennamen wird zusätzlich eine Kopie der Heiratsurkunde der Eltern empfohlen.
Vollständigkeit beim ersten Upload reduziert Rückfragen, schließt sie aber nicht aus. Wird ein Fall im Portal in den Status Review zurückgegeben, können zusätzliche Unterlagen oder noch offene Anforderungen nachgefordert werden. Dann sollten die verlangten Ergänzungen fallbezogen eingereicht und sämtliche Personendaten noch einmal kontrolliert werden.
So läuft der Online-Antrag ab
Der amtliche Antrag wird im Pakistan Online Visa System online vorbereitet, bezahlt und eingereicht. Zuerst wird die Kategorie anhand des Hauptzwecks geprüft und der dazugehörige Dokumentensatz zusammengestellt. Danach wird ein Konto erstellt, die Anmeldung abgeschlossen und das Formular mit den Pass-, Kontakt- und Reisedaten ausgefüllt.
Anschließend werden Foto, Passkopie und die zweckbezogenen Nachweise hochgeladen. Lesbare Dateien sind wichtig, weil die Behörde damit die Angaben aus dem Formular abgleichen kann. Für Familien oder Reisegruppen bleibt der Ablauf personenbezogen: Jede Person, einschließlich jedes Kindes, erhält einen eigenen Antrag.
Vor der Zahlung lohnt sich ein letzter Abgleich von Namen, Passnummer, Gültigkeitsdaten, Kategorie, Wohnsitz und Reisezweck. Bezahlt wird innerhalb des Antrags per Kredit- oder Debitkarte; das offizielle System nennt Visa und Mastercard. Erst danach wird der Antrag eingereicht. Da eine bereits ausgestellte Visa Grant Notice später nicht korrigiert werden kann, ist diese Kontrolle nicht bloß Formsache.
Nach der Einreichung sollte der Status im Konto beobachtet werden. Eine Rückgabe in Review bedeutet nicht automatisch eine Ablehnung: Sie kann darauf hinweisen, dass Angaben erneut geprüft, Anforderungen erfüllt oder weitere Dokumente ergänzt werden müssen. Maßgeblich sind dann die konkrete Portalnachricht und die dort gesetzte Frist.
Gebühren, Bearbeitungszeit und Status
Eine pauschale Gebühr lässt sich nicht seriös für jeden Antrag nennen. Der offizielle Gebührenrechner berücksichtigt Visakategorie, Zahl der Einreisen, Antragsart und Antragsland. Deshalb sollte der aktuelle Betrag mit den tatsächlichen Eckdaten direkt im amtlichen System berechnet werden; die Zahlung ist Bestandteil des Online-Antrags.
Auch die veröffentlichten Zeiten sind Planungsrahmen, keine Garantie für eine Entscheidung zu einem bestimmten Termin. Für Tourist/Visit nennt das Portal 7 bis 10 Arbeitstage. Für einen ersten Business-Einreiseantrag aus einem Land der Business Visa List werden 24 Arbeitsstunden angegeben. Eine mögliche Business-Gültigkeit von bis zu fünf Jahren und mehrfache Einreisen sagt dabei nichts darüber aus, ob genau diese Dauer im individuellen Fall bewilligt wird.
Kommt ein Tourist/Visit- oder Business-Antrag zur Überarbeitung zurück, beginnt die veröffentlichte Bearbeitungszeit erst mit der erneuten Einreichung neu. Erfolgt diese Wiedervorlage nicht innerhalb von sieben Tagen, wird der Antrag laut Portal storniert. Wer knapp vor der Abreise beantragt, verliert dadurch nicht nur Zeit für die Ergänzung, sondern startet nach der Wiedereinreichung erneut in den jeweiligen Bearbeitungsrahmen.
Die Gebühren sind nach der offiziellen Auskunft nicht erstattbar. Frühzeitiges Beantragen, ein vollständiger Dokumentensatz und die laufende Kontrolle des Kontos schaffen daher mehr Planungssicherheit als die Orientierung an einem einzigen Richtwert.
Fehler, Rückfragen und Ablehnung: Was ist sicher bekannt?
Vor der Einreichung sollten alle Daten anhand des Reisepasses kontrolliert werden. Ist die Visa Grant Notice bereits ausgestellt, kann sie laut offizieller Auskunft nicht nachträglich berichtigt werden. Ein Fehler führt dann üblicherweise zu einem neuen Antrag und einer erneuten Gebühr; auch deshalb ist die letzte Kontrolle vor Zahlung und Absenden besonders wichtig.
Eine Review-Nachricht ist davon zu unterscheiden. Bei einem unvollständigen Antrag oder unerfüllten Anforderungen kann der Fall zur Ergänzung zurückgegeben werden. Antragstellende haben dann die Gelegenheit, geforderte Dokumente oder Angaben nachzureichen und ihre Daten erneut zu prüfen. Für Tourist/Visit und Business gilt dabei: Mit der erneuten Einreichung startet die veröffentlichte Bearbeitungszeit neu, und ohne Wiedervorlage innerhalb von sieben Tagen wird der Antrag storniert.
Bei einer negativen Entscheidung oder einer unklaren Fallnachricht sollte der nächste Schritt ausschließlich aus der konkreten offiziellen Mitteilung abgeleitet werden. Die Entscheidung trifft die zuständige pakistanische Behörde, und die Antragsgebühr wird nicht zurückgezahlt. Ob ein neuer Antrag in einer bestimmten Konstellation möglich oder sinnvoll ist, lässt sich ohne eine fallbezogene offizielle Aussage nicht versprechen.
Private Unterstützung kann Daten und Dokumente vor der Einreichung strukturieren oder bei Status- und Zahlungsfragen helfen. Sie kann jedoch weder eine Bewilligung garantieren noch eine Behördenentscheidung verändern.
Offizielles Portal erkennen und sicher beantragen
Der amtliche Selbstantrag läuft über visa.nadra.gov.pk. Vor der Eingabe von Pass-, Kontakt- oder Zahlungsdaten sollte der Hostname in der Adresszeile genau geprüft werden. Auf dem Portal führen eigene Bereiche zu den Visakategorien, zum Antrag, zum Gebührenrechner, zum Kontakt und zur Visumprüfung.
Für die Vorbereitung sind besonders die offiziellen Kategorieinformationen wichtig: Dort stehen die derzeit verlangten Nachweise und die veröffentlichten Bearbeitungsrahmen für Tourist/Visit und Business. Der Gebührenbereich berechnet den Betrag anhand der eingegebenen Antragsparameter. Bei technischen Problemen verweist das System auf den Bereich „Contact Us“; für die Prüfung eines erteilten Dokuments bietet es außerdem einen eigenen Bereich „Verification“. Beide Einstiege sind über das amtliche Portal erreichbar.
Der amtliche Kanal und private Antragsunterstützung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Wer selbst beantragt, nutzt direkt das staatliche Portal. Wer Hilfe bei Kategorieauswahl, Datenprüfung oder Dokumentvorbereitung möchte, kann einen privaten Dienstleister beauftragen; eingereicht und entschieden wird im staatlichen Verfahren. Die Kontrolle über Erteilung, Ablehnung oder Bearbeitungsdauer bleibt bei der zuständigen pakistanischen Behörde.
Häufige Fragen zum Pakistan e-Visum
Muss ich die Visa Grant Notice ausdrucken?
Die Visa Grant Notice ist das Dokument, das nach der Bewilligung eines regulären Online-Visums erzeugt wird. Ob und in welcher Form sie für die konkrete Reise mitgeführt werden soll, sollte anhand der aktuellen offiziellen Hinweise und der Nachricht im eigenen Fall geprüft werden. Wichtig ist vor allem, sie nicht mit einer ETA zu verwechseln.
Ist eine ETA bereits das Pakistan-Visum?
Nein. Die offizielle FAQ ordnet die ETA einer Visa-on-Arrival-Kategorie zu und stellt klar, dass die ETA selbst noch nicht das Visum ist. Eine Visa Grant Notice dokumentiert dagegen die Erteilung im regulären Online-Visumverfahren. Das vorliegende Dokument bestimmt daher, welcher weitere Reiseweg gilt.
Braucht jedes mitreisende Kind einen eigenen Antrag?
Ja. Jede Begleitperson muss einen eigenen Antrag einreichen; die Nennung eines Kindes im Antrag einer erwachsenen Person reicht nicht aus. Reist eine minderjährige Person allein oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person, empfiehlt das BMEIA zusätzlich eine Einverständniserklärung, eine Kopie der Geburtsurkunde und Passkopien der Obsorgeberechtigten. Bei unterschiedlichen Familiennamen wird auch eine Kopie der Heiratsurkunde der Eltern empfohlen.
Kann ich ein Pakistan e-Visum verlängern?
Die offizielle FAQ beschreibt eine Tourist/Visit-Verlängerung nur für Personen, die bereits ein gültiges Pakistan-Visum besitzen und sich in Pakistan aufhalten. Daraus lässt sich kein allgemeiner Verlängerungsanspruch vor der Einreise ableiten. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, sollte die aktuell im Portal verfügbare Kategorie und die fallbezogenen Anforderungen prüfen.
Kann eine persönliche Vorsprache verlangt werden?
Ja, falls die Behörde sie für erforderlich hält. Nach der allgemeinen Portal-FAQ wird das Gespräch bei der pakistanischen Auslandsvertretung im Wohnsitzland der antragstellenden Person geführt. Der Wohnsitz beeinflusst damit sowohl den zulässigen Online-Weg als auch die zuständige Stelle für ein mögliches Interview.
Gibt es für österreichische Reisende aktuell Visa Prior to Arrival?
Welche Kategorien im Konto angezeigt werden, kann sich ändern und hängt von den Antragsdaten ab. Eine ETA wäre dabei nur die Reiseautorisierung für einen Visa-on-Arrival-Weg und nicht schon das Visum. Für eine belastbare Entscheidung sollten österreichische Reisende die aktuelle Kategorieanzeige im offiziellen Portal sowie die Voraussetzungen der dort angebotenen Option prüfen.
Wie 1avisum.at beim elektronischen Antrag hilft
Wer den Pakistan-Antrag nicht allein vorbereiten möchte, kann 1avisum.at für den elektronischen Antrag nutzen. Persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner helfen dabei, die passende Kategorie einzuordnen, Angaben konsistent vorzubereiten und Dokumente vor der Einreichung zu prüfen. Dazu gehören auch die Vorbereitung von Anträgen für Minderjährige und die Vorprüfung von Einverständniserklärung und Geburtsurkunde.
Bei offenen Zahlungs-, Pending- oder Statusfragen kann 1avisum.at den Vorgang prüfen und bei der weiteren Orientierung unterstützen. Das ist von der amtlichen Entscheidung klar getrennt: 1avisum.at ist ein privater Dienstleister und kann weder die Bewilligung steuern noch eine bestimmte Bearbeitungsdauer oder die Möglichkeit einer erneuten Einreichung nach Fehlern oder Ablehnung versprechen.
Die telefonische Beratung ist kostenlos unter Wien +43 68 0160 8874; alternativ ist das Team per E-Mail an [email protected] erreichbar. Die eigentliche Antragsleistung ist ein separates Angebot. Mit nahezu 20 Jahren Erfahrung und persönlichen Ansprechpersonen kann der Service vor allem dann entlasten, wenn Kategorien, Personendaten und mehrere Dokumente sauber zusammengeführt werden sollen.
Quellen
- BMEIA – Pakistan: Reiseinformation (abgerufen am 13. September 2026)
- Pakistan Online Visa System – Visa Categories (abgerufen am 13. September 2026)
- Pakistan Online Visa System – Tourist/Visit eligibility und Tourist/Visit Visa (abgerufen am 13. September 2026)
- Pakistan Online Visa System – Business Visa List und Business Visa (abgerufen am 13. September 2026)
- Pakistan Online Visa System – How to Apply und Fee Structure (abgerufen am 13. September 2026)
- Pakistan Online Visa System – FAQs (abgerufen am 13. September 2026)
- Pakistan Ministry of Foreign Affairs – Visa FAQs (abgerufen am 13. September 2026)
Wichtiger Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privater Dienstleister und keine Behörde, Botschaft oder konsularische Vertretung.
Visumvoraussetzungen und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt des Antrags geltenden amtlichen Vorschriften.
Stand: 13. September 2026
Verbindliche und aktuelle Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden. Bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Voraussetzungen vor Antragstellung oder Reise im Pakistan Online Visa System und in den Reiseinformationen des BMEIA.
