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Pakistan Einreise Visum

14. September 2026 durch
1avisum Redaktion

Pakistan Einreisebestimmungen: Visum, Reisepass und Checkliste für Reisende aus Österreich

Kurzantwort: Mit einem gewöhnlichen österreichischen Reisepass benötigen Sie für Pakistan ein Visum; das BMEIA nennt dafür das e-Visum als verfügbaren Weg. Vor dem Abflug sollten Sie jedoch nicht nur die Visumgenehmigung, sondern auch die Passgültigkeit, zusätzliche Familien- und Gesundheitsunterlagen sowie die aktuelle Sicherheitslage Ihrer Route prüfen. Stand: 13. September 2026.

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Reisepass und Einreisedokumente prüfen

Ob Ihr Reisedokument für die Pakistan-Reise brauchbar ist, hängt von mehreren Merkmalen gleichzeitig ab: von seiner Art, seiner Gültigkeit und davon, ob es früher als verloren oder gestohlen gemeldet wurde. Das BMEIA verlangt, dass der Reisepass noch mindestens drei Monate über das Ende des Visums hinaus gültig ist. Entscheidend ist damit nicht bloß, ob der Pass am Abflugtag gültig ist. Läuft das Visum beispielsweise erst kurz vor dem Pass ab, reicht die verbleibende Passlaufzeit möglicherweise nicht aus.

Der cremefarbene österreichische Notpass wird laut BMEIA akzeptiert. Außerdem weist das Außenministerium darauf hin, dass der Reisepass keinen israelischen Reisesichtvermerk aufweisen sollte. Prüfen Sie solche Merkmale frühzeitig, damit noch Zeit für eine amtliche Abklärung oder ein neues Dokument bleibt.

Besondere Vorsicht gilt bei einem Pass, der nach einer Verlust- oder Diebstahlsmeldung wiedergefunden wurde. Das BMEIA rät von seiner weiteren Verwendung ab, weil der Meldestatus an der Grenze Probleme bis hin zur Verweigerung der Einreise verursachen kann. Ein physisch unbeschädigter Pass ist also nicht automatisch wieder problemlos verwendbar. Kontrollieren Sie vor dem Abflug gemeinsam:

  • die Dokumentart,
  • das Ende der Passgültigkeit im Verhältnis zum Visumende,
  • relevante Passvermerke und
  • einen früheren Verlust- oder Diebstahlstatus.

Visum und e-Visum kurz einordnen

Für gewöhnliche österreichische Reisepässe besteht Visumpflicht. Das BMEIA nennt das e-Visum als verfügbaren Visumweg. Klären Sie daher zuerst, welcher Visumweg zu Ihrem Reisezweck und Ihrem Dokument passt, und stellen Sie anschließend Pass, Genehmigung und weitere Nachweise für die Reise zusammen.

Eine erteilte elektronische Genehmigung beendet die Prüfung nicht. Bei der internationalen Ein- und Ausreise kontrolliert die pakistanische FIA Immigration die Echtheit und Gültigkeit von Pass, sonstigen Reisedokumenten und Visum. Das e-Visum erlaubt Ihnen also, mit einer Genehmigung zur Grenzkontrolle zu reisen; die Einreisekontrolle selbst bleibt eine eigene behördliche Entscheidung.

Für österreichische Dienst- und Diplomatenpässe weist die BMEIA-Übersicht keine Visumpflicht aus. Diese Ausnahme sollte nicht auf gewöhnliche Reisepässe oder andere Sonderdokumente übertragen werden. Stimmen Dokumentart und Staatsangehörigkeit nicht genau mit diesem Fall überein, lassen Sie die Anforderungen von der zuständigen pakistanischen Vertretung bestätigen.

Bei Einreise und Ausreise vorbereitet sein

Am Grenzschalter werden Pass, Reisedokumente und Visum auf Echtheit und Gültigkeit geprüft. Halten Sie diese Unterlagen zusammen griffbereit und beantworten Sie Fragen zu Identität und Reisezweck konsistent mit Ihren Dokumenten. Die Visumgenehmigung und die Grenzkontrolle erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Das Visum ist die vorgelagerte Erlaubnis, während die Einwanderungsbehörde die konkrete Ein- oder Ausreise prüft.

Kontrollieren Sie direkt am Schalter, ob Ihr Pass den passenden Einreise- beziehungsweise Ausreisestatus erhalten hat. Die FIA empfiehlt internationalen Reisenden ausdrücklich, auf den jeweiligen Stempel zu achten. Ein fehlender oder falscher Status kann später schwerer zu klären sein, etwa bei der Ausreise. Bewahren Sie Pass und Genehmigung deshalb während des gesamten Aufenthalts sicher und prüfen Sie beide Kontrollvorgänge.

Auch die erlaubte Aufenthaltsdauer bleibt verbindlich. Nach ihrem Ablauf ist laut der pakistanischen Generaldirektion für Einwanderung und Pässe eine Visumverlängerung erforderlich; für verschiedene Visumkategorien gelten eigene Regeln. Warten Sie bei einem absehbar längeren Aufenthalt nicht bis zur Ausreise, sondern klären Sie rechtzeitig, welche Vorschrift für Ihre Kategorie gilt.

Manche Reisende erhalten bei der Einreise einen Passvermerk mit der Anweisung, sich beim Foreigner Registration Office zu registrieren. Eine solche individuelle Aufforderung ist für den betreffenden Fall maßgeblich und muss befolgt werden. Prüfen Sie deshalb nach der Kontrolle nicht nur den Einreisestatus, sondern auch zusätzliche Stempel oder handschriftliche Anweisungen und bewahren Sie etwaige Registrierungsnachweise bis zur Ausreise auf.

Mit Minderjährigen nach Pakistan reisen

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre benötigen einen eigenen Reisepass. Reisen sie ohne beide gesetzlichen Vertreter – also allein, mit einer anderen Begleitperson oder nur mit einem gesetzlichen Vertreter –, kommt eine Einverständniserklärung für die Reise hinzu. Sie stellt den Zusammenhang zwischen Kind, Begleitperson und den nicht mitreisenden Vertretungsberechtigten her.

Der Einverständniserklärung sollten eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie Kopien der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter beigefügt werden. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt das BMEIA außerdem die Heiratsurkunde der Eltern. Die Dokumente erfüllen dabei verschiedene Zwecke: Der Kinderpass weist die Identität aus, die Geburtsurkunde belegt die familiäre Beziehung und die Passkopien machen die erklärenden Personen nachvollziehbar.

Prüfen Sie die Zusammenstellung anhand der tatsächlichen Reisesituation. Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, muss die Einverständniserklärung zum fehlenden Elternteil passen. Unterscheiden sich die Nachnamen, hilft der zusätzliche Familiennachweis, Rückfragen einzuordnen. Stellen Sie Originalreisedokument und ergänzende Kopien gemeinsam fertig, bevor Sie die Visum- und Abflugunterlagen abschließen.

Gesundheit, Impfungen und Medikamente vorbereiten

Gesundheitsvorsorge ist keine Visumgenehmigung, gehört aber zu einer belastbaren Reisevorbereitung. Zwischen Österreich und Pakistan besteht laut BMEIA kein Sozialversicherungsabkommen. Wegen möglicher erheblicher Krankenhauskosten empfiehlt das Außenministerium vor Reiseantritt dringend eine umfassende, alle Risiken abdeckende Reiseversicherung. Prüfen Sie dabei, ob die geplanten Regionen und Aktivitäten vom gewählten Schutz erfasst sind.

Welche Reiseimpfungen sinnvoll oder erforderlich sein könnten, hängt von der konkreten Reise ab. Das BMEIA empfiehlt, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete medizinische Einrichtung zu kontaktieren. Route, Reisedauer und persönliche Gesundheit können die Beratung verändern; eine allgemeine Länderangabe ersetzt daher keine individuelle medizinische Abklärung.

Wenn Sie regelmäßig bestimmte Medikamente benötigen, nehmen Sie einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mit. Planen Sie diese Unterlagen früh, besonders bei mehreren Reisezielen oder längeren Aufenthalten. So lassen sich Versicherung, Impfberatung und Medikamentennachweis auf dieselbe tatsächliche Route abstimmen.

Sicherheitslage, Grenzübergänge und Reiseregistrierung prüfen

Die Sicherheitslage und die Nutzbarkeit einer Route können sich auch nach der Buchung ändern. Mit Stand 12. September 2026 gilt laut BMEIA die regionale Reisewarnung der Sicherheitsstufe 4 von 4 unter anderem für Belutschistan, Khyber Pakhtunkhwa und Gebiete entlang der Grenze zu Indien. Für den Rest Pakistans nennt das BMEIA Sicherheitsstufe 3 von 4, also ein hohes Sicherheitsrisiko. Öffnen Sie die aktuelle Pakistan-Reiseinformation des BMEIA deshalb erneut kurz vor Abreise und während der Reise.

Auch ein grundsätzlich geplanter Grenzübergang ist keine Garantie für eine künftig nutzbare Verbindung. Mit BMEIA-Stand 12. September 2026 sind die pakistanischen Landgrenzübergänge nach Indien, darunter Wagah, bis auf Weiteres geschlossen; der grenzüberschreitende Reiseverkehr ist ausgesetzt. Wer eine Landroute über Wagah eingeplant hat, braucht daher eine neue, aktuell bestätigte Route. Prüfen Sie eine spätere Öffnung direkt anhand der dann geltenden amtlichen Informationen, statt sich auf eine ältere Reiseplanung zu verlassen.

Das BMEIA empfiehlt außerdem, die Sicherheitslage regelmäßig zu kontrollieren und die kostenlose Reiseregistrierung beziehungsweise die Auslandsservice-App zu nutzen. Die Registrierung schafft eine Kontaktmöglichkeit für den Krisenfall, ersetzt aber nicht Ihre eigene laufende Routenprüfung. Verbinden Sie daher drei Schritte: Warnstufe für die konkrete Region prüfen, den tatsächlichen Grenz- oder Flugweg bestätigen und die Reise registrieren.

Sonderpässe und individuelle Behördenauflagen

Bei Sonderpässen oder persönlichen Behördenvermerken sollte der Einzelfall amtlich bestätigt werden. Inhaberinnen und Inhaber eines österreichischen Konventions- oder Fremdenpasses sollen sich laut BMEIA wegen der Einreisebedingungen an die in Österreich zuständige pakistanische Vertretung wenden. Die österreichische Ausstellung eines Dokuments sagt für sich allein noch nicht, welche pakistanische Einreiseregel dafür gilt.

Unterscheiden Sie deshalb immer zwischen Staatsangehörigkeit und Dokumentart. Auch die Ausnahme für österreichische Dienst- und Diplomatenpässe lässt sich nicht auf einen Konventionspass, Fremdenpass oder einen gewöhnlichen Reisepass übertragen. Lassen Sie den konkreten Pass vor einer verbindlichen Buchung prüfen.

Individuelle Anweisungen bei der Einreise haben ebenfalls Vorrang vor einer allgemeinen Checkliste. Erhalten Sie etwa einen Passvermerk zur Registrierung beim Foreigner Registration Office, folgen Sie dieser Vorgabe und bewahren Sie den Nachweis auf. Maßgeblich sind damit sowohl die allgemeine Regel für Ihr Dokument als auch jede persönlich erteilte Behördenauflage.

Häufige Fragen zur Pakistan-Einreise

Wie lange muss mein Reisepass für Pakistan gültig sein?

Der Reisepass muss laut BMEIA mindestens drei Monate über das Ende des Visums hinaus gültig sein. Vergleichen Sie daher das geplante Visumende mit dem Ablaufdatum im Pass; allein die Gültigkeit am Tag der Einreise genügt für diese Prüfung nicht.

Brauche ich aus Österreich ein Pakistan-Visum?

Ja, mit einem gewöhnlichen österreichischen Reisepass besteht Visumpflicht. Das BMEIA nennt das e-Visum als verfügbaren Weg. Bei Dienst-, Diplomaten-, Konventions- oder Fremdenpässen gelten abweichende Prüfungen, weshalb Sie zuerst die genaue Dokumentart feststellen sollten.

Welche Unterlagen braucht ein alleinreisendes Kind?

Ein Minderjähriger bis 18 Jahre benötigt neben dem eigenen Reisepass eine Einverständniserklärung. Beigefügt werden sollten eine Kopie der Geburtsurkunde und Kopien der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter; bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt das BMEIA zusätzlich die Heiratsurkunde der Eltern. Prüfen Sie, ob die Erklärung die tatsächliche Begleitung korrekt abbildet.

Ist die Landgrenze zwischen Pakistan und Indien offen?

Mit BMEIA-Stand 12. September 2026 sind die pakistanischen Landgrenzübergänge nach Indien, etwa Wagah, bis auf Weiteres geschlossen. Da sich dieser Status ändern kann, kontrollieren Sie die amtliche Reiseinformation unmittelbar vor der geplanten Route erneut.

Brauche ich einen Impf- oder Medikamentennachweis?

Welche Reiseimpfungen für Ihren konkreten Reiseverlauf in Betracht kommen, sollten Sie rechtzeitig ärztlich klären. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, empfiehlt das BMEIA einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung. Nehmen Sie diese Vorbereitung getrennt von der Visumgenehmigung vor.

Wenn das e-Visum Ihr Einreiseweg ist

Bei einem elektronischen Visumantrag kann 1avisum.at Sie beim Antrag und bei der Vorbereitung der Unterlagen unterstützen. Persönliche Ansprechpartner helfen dabei, Angaben und Dokumente für die Einreichung zusammenzustellen. Die Entscheidung über das Visum trifft die zuständige pakistanische Behörde; auch die spätere Einreise wird von der Grenzbehörde entschieden.

Diese Unterstützung kann besonders hilfreich sein, wenn mehrere persönliche Nachweise zusammenpassen müssen, etwa bei einer Reise mit Minderjährigen. Die Einverständniserklärung und die Kopie der Geburtsurkunde können im Rahmen der Unterlagenvorbereitung vorgeprüft werden. Ihre separate Einreisecheckliste – Passgültigkeit, Gesundheitsvorsorge, aktuelle Route und mögliche Behördenvermerke – bleibt dennoch bis zum Abflug aktuell zu halten.

Pakistan e-Visum mit Unterstützung beantragen

Kostenlose Beratung telefonisch: Wien +43 68 0160 8874. Der elektronische Antrag selbst läuft über den Pakistan e-Visum-Service.

Quellen

  1. BMEIA – Reiseinformation Pakistan (abgerufen am 13. September 2026)
  2. Federal Investigation Agency Pakistan – Immigration Guide (abgerufen am 13. September 2026)
  3. Directorate General of Immigration & Passports Pakistan – Visa Categories (abgerufen am 13. September 2026)

Important Notice

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privater Dienstleister und weder eine Behörde noch eine Botschaft oder ein Konsulat.

Visumvoraussetzungen und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Verbindlich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihres Antrags geltenden amtlichen Bestimmungen.

Stand: 13. September 2026

Verbindliche und aktuelle Informationen erhalten Sie ausschließlich bei den zuständigen Behörden. Prüfen Sie die jeweils geltenden Anforderungen vor Antragstellung oder Reise: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/pakistan