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Russland Botschaft Oesterreich

14. September 2026 durch
1avisum Redaktion

Russische Botschaft in Österreich: Zuständigkeit, Kontakt und Termin

Kurzantwort: Für konsularische Anliegen ist nicht allein entscheidend, dass die Russische Botschaft in Wien Österreich diplomatisch betreut. Maßgeblich ist Ihr österreichischer Wohnsitz laut Meldezettel. Stand: 13. September 2026. Prüfen Sie zuerst die zuständige Konsularstelle und öffnen Sie danach deren offizielles Terminportal.

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Welche Konsularstelle ist für mein Bundesland zuständig?

Der Meldezettel gibt die Richtung vor. Das offizielle Wiener Terminrouting fragt das Bundesland des Wohnsitzes ab und ordnet es einer der beiden russischen Konsularstellen zu.

Wohnsitz laut Meldezettel Zuständige Konsularstelle Nächster Schritt
Wien Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Wien Wiener Terminportal öffnen
Niederösterreich Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Wien Wiener Terminportal öffnen
Steiermark Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Wien Wiener Terminportal öffnen
Burgenland Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Wien Wiener Terminportal öffnen
Salzburg Generalkonsulat der Russischen Föderation in Salzburg Salzburger Terminportal öffnen
Kärnten Generalkonsulat der Russischen Föderation in Salzburg Salzburger Terminportal öffnen
Oberösterreich Generalkonsulat der Russischen Föderation in Salzburg Salzburger Terminportal öffnen
Tirol Generalkonsulat der Russischen Föderation in Salzburg Salzburger Terminportal öffnen
Vorarlberg Generalkonsulat der Russischen Föderation in Salzburg Salzburger Terminportal öffnen

Damit ist auch der Unterschied zwischen diplomatischer und konsularischer Zuständigkeit wichtig: Die Botschaft in Wien vertritt die Russische Föderation in Österreich. Für die praktische Bearbeitung eines konsularischen Anliegens gilt jedoch die Wohnsitzzuordnung. Wer etwa in Wien gemeldet ist, beginnt bei der Konsularabteilung in Wien. Wer in Tirol gemeldet ist, wendet sich an das Generalkonsulat in Salzburg; das Wiener Routing weist ausdrücklich darauf hin, dass ein solcher Antrag in Wien nicht angenommen wird.

Adressen und Kontakt: Wien und Salzburg

Botschaft, Konsularabteilung und Generalkonsulat sind nicht austauschbar. Die Botschaft in Wien hat eine allgemeine Kontaktstelle; für konsularische Fragen veröffentlicht das russische Außenministerium eine eigene Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Salzburg verfügt als Generalkonsulat über eigene Kontaktdaten.

Stelle Anschrift Telefon E-Mail Annahmeinformation
Russische Botschaft in Wien Reisnerstraße 45–47, 1030 Wien +43 1 712 12 29; +43 1 713 86 22; +43 1 713 12 15 [email protected] Allgemeiner Botschaftskontakt
Konsularabteilung der Botschaft in Wien Kontakt über die in Wien geführte Konsularabteilung +43 1 712 32 33, telefonisch Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr [email protected] Parteienverkehr Montag bis Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung
Generalkonsulat in Salzburg Bürglsteinstraße 2, 5020 Salzburg +43 662 62 41 84 [email protected] Veröffentlichte Annahmezeiten Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Wählen Sie den Kontakt nach Ihrem nächsten Schritt: Für die Terminbuchung öffnen Sie das Portal der zuständigen Stelle. Bleibt zu Ihrem Konsular- oder Visumanliegen eine Frage offen, nutzen Sie deren konsularische Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Ist Wien zuständig, sind das +43 1 712 32 33 und [email protected]; der allgemeine Botschaftskontakt ist dafür nicht der direkte konsularische Ansprechpartner.

Beachten Sie dabei den Unterschied zwischen Telefonzeit und persönlicher Vorsprache. Die Wiener Angabe 10:00 bis 12:00 Uhr sagt Ihnen, wann Sie die Konsularabteilung telefonisch erreichen können. Sie ist kein Zeitfenster, in dem Sie ohne Termin Unterlagen abgeben können: Für den Parteienverkehr ist eine vorherige Terminvereinbarung vorgesehen. Prüfen Sie deshalb vor einem Anruf die aktuelle Erreichbarkeit und vor einer Anfahrt zusätzlich Anschrift und Annahmeregeln im offiziellen Verzeichnis sowie Ihre Terminangaben im zuständigen Portal.

So führt der offizielle Weg zum Termin

Beginnen Sie mit dem Bundesland auf Ihrem Meldezettel. Danach wählen Sie im Portal der zuständigen Konsularstelle das passende Anliegen. Im Wiener Terminrouting ist die Visumerteilung beziehungsweise Visumbearbeitung als eigenes Konsularanliegen aufgeführt.

Welche Funktion Sie im Wiener System brauchen, hängt davon ab, ob Sie bereits angemeldet sind und was Sie ändern möchten:

  • Noch keine Anmeldung: Wählen Sie die Erstbuchung und das Anliegen, für das Sie vorsprechen möchten. Das System ermöglicht die Anmeldung für ein oder mehrere Anliegen.
  • Termin bereits gebucht, aber die Zeit passt nicht mehr: Nutzen Sie die Funktion zum Verschieben des bestehenden Termins.
  • Sie möchten den Stand einer Anmeldung prüfen: Öffnen Sie die Statusprüfung.
  • Sie benötigen den Termin nicht mehr: Stornieren beziehungsweise löschen Sie die Anmeldung über die dafür vorgesehene Funktion.

Wenn Sie also bereits einen Termin haben und nur dessen Stand wissen möchten, ist die Statusprüfung Ihr nächster Schritt. Hat sich stattdessen Ihre zeitliche Planung geändert, wählen Sie die Terminverschiebung. Entscheiden Sie das vor dem Einstieg in das System, damit Sie die zu Ihrer bestehenden Anmeldung passende Funktion nutzen.

Die Terminbuchung selbst ist kostenlos. Ist bei einer Erstbuchung kein freier Termin verfügbar, prüfen Sie die aktuell angebotenen Optionen im Live-Portal und folgen Sie den dortigen Hinweisen. Die veröffentlichten Öffnungs- oder Telefonzeiten zeigen keine freien Termine an. Für Wien gilt Parteienverkehr von Montag bis Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung; planen Sie Ihre Anfahrt daher nach dem vereinbarten Termin.

Botschaft, Konsularstelle und Beratungsdienst: die Rollen

Die Botschaft ist die diplomatische Vertretung der Russischen Föderation in Österreich. Ihre allgemeine Adresse und ihre allgemeinen Kontaktdaten sind deshalb nicht automatisch der richtige Einstieg für jeden Pass-, Beglaubigungs- oder Visumsvorgang.

Die Konsularabteilung in Wien und das Generalkonsulat in Salzburg nehmen konsularische Aufgaben wahr. Das österreichische Außenministerium nennt für das Salzburger Generalkonsulat ausdrücklich Beglaubigungs-, Pass- und Visumbefugnis. Für ausländische Personen, die ein russisches Visum benötigen, verweist das russische Außenministerium auf die russische Konsularstelle am Ort des ständigen Wohnsitzes. Die Art des Visums richtet sich nach Reisezweck und Aufenthaltsdauer.

Ein Informations- und Beratungszentrum ist davon getrennt. Das offizielle Wiener Terminportal verweist optional auf ein solches Zentrum, das bei der Zusammenstellung eines vollständigen Dokumentensatzes und bei dessen Vorprüfung helfen kann. Diese Vorbereitungshilfe ersetzt weder den offiziellen Konsulartermin noch die behördliche Bearbeitung. Annahme und staatliche Entscheidung bleiben bei der zuständigen russischen Konsularstelle.

Häufige Fragen vor dem Kontakt

Ist die Russische Botschaft in Wien für ganz Österreich konsularisch zuständig?

Nein. Die Botschaft ist die diplomatische Vertretung in Österreich, doch konsularische Anliegen werden nach dem Wohnsitz auf Wien und Salzburg verteilt. Prüfen Sie das Bundesland auf Ihrem Meldezettel: Wien, Niederösterreich, Steiermark und Burgenland gehören zu Wien; Salzburg, Kärnten, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg zu Salzburg.

Brauche ich für ein Visumanliegen in Wien einen Termin?

Ja. Die offizielle Kontaktseite nennt für die Wiener Konsularabteilung Parteienverkehr von Montag bis Freitag nach vorheriger Terminvereinbarung. Wählen Sie im Wiener Portal „Visumerteilung/Visumbearbeitung“ als Anliegen und beachten Sie die dort aktuell angezeigten Hinweise.

Kostet die Buchung im offiziellen Terminportal etwas?

Nein. Nach den Regeln des offiziellen Wiener Systems ist die Terminbuchung kostenlos. Das betrifft die Buchung des Termins; daraus lässt sich keine Aussage über mögliche Gebühren des jeweiligen konsularischen Vorgangs ableiten.

Kann ein Beratungsdienst über meinen Visumantrag entscheiden?

Nein. Ein Informations- und Beratungszentrum kann optional bei der Zusammenstellung und Vorprüfung von Unterlagen helfen. Die konsularische Annahme, Bearbeitung und staatliche Entscheidung liegen bei der zuständigen russischen Konsularstelle.

Welche Angaben sollte ich unmittelbar vor dem Kontakt noch einmal prüfen?

Kontrollieren Sie Ihr Bundesland laut Meldezettel, das ausgewählte Konsularanliegen sowie die aktuellen Kontakt-, Annahme- und Terminangaben auf den offiziellen Seiten. So vermeiden Sie, mit dem richtigen Anliegen bei der falschen Stelle zu beginnen.

Offizielle nächste Schritte

Wählen Sie jetzt den Link, der zu Ihrem Wohnsitz und Ihrem Anliegen passt:

  1. Wien, Niederösterreich, Steiermark oder Burgenland: Öffnen Sie das offizielle Terminportal der Konsularabteilung in Wien und wählen Sie dort Ihr Anliegen.
  2. Salzburg, Kärnten, Oberösterreich, Tirol oder Vorarlberg: Öffnen Sie das offizielle Terminportal des Generalkonsulats in Salzburg und folgen Sie den dort aktuellen Hinweisen.
  3. Vor einem Anruf oder einer Anfahrt: Vergleichen Sie die Angaben mit dem offiziellen Verzeichnis der russischen Konsularstellen in Österreich.

Quellen

  1. Russisches Außenministerium: Russische Konsularstellen in Österreich — abgerufen am 13. September 2026.
  2. Österreichisches Außenministerium: Russische Föderation — abgerufen am 13. September 2026.
  3. Offizielles Wiener Terminportal: Regeln der Terminbuchung — abgerufen am 13. September 2026.
  4. Offizielles Wiener Terminrouting — abgerufen am 13. September 2026.
  5. Russisches Außenministerium: Allgemeine Visa-Information — abgerufen am 13. September 2026.
  6. Offizielles Wiener Terminportal: Hinweis zum Informations- und Beratungszentrum — abgerufen am 13. September 2026.

Wichtiger Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und entsprechen dem Stand vom 13. September 2026. Konsularische Abläufe, Zuständigkeiten, Kontaktdaten und Terminregeln können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der zuständigen russischen Konsularstelle und der zuständigen Behörden. Prüfen Sie diese vor einer Buchung, Kontaktaufnahme oder Anfahrt im offiziellen Verzeichnis und im Terminportal der für Ihren Wohnsitz zuständigen Stelle.