Thailand e-Visum: Offizielles Portal, Kosten & Antrag — Leitfaden für Österreicher
Für Reisen nach Thailand führt der Weg zum Visum heute in vielen Fällen über das offizielle Onlineportal thaievisa.go.th. Ob Sie dort tatsächlich einen Antrag stellen müssen, hängt vor allem von Reisezweck, geplanter Aufenthaltsdauer und der am Reisetag geltenden Visumbefreiung ab. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die passende Einreiseroute zu erkennen, den Onlineantrag einzuordnen und die TDAC nicht mit einem Visum zu verwechseln.
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Kurzantwort — Brauchen Österreicher ein Thailand e-Visum?
- Für touristische Einreisen mit österreichischem Reisepass gilt bis einschließlich 14. September 2026 eine Visumbefreiung von bis zu 60 Tagen. Ab 15. September 2026 beträgt sie für touristische Aufenthalte bis zu 30 Tage. Entscheidend ist das Datum der Einreise; wer bereits eingereist ist, behält die bei der Einreise gewährte Aufenthaltsdauer.
- Ein e-Visum kommt in Betracht, wenn Aufenthaltsdauer oder Reisezweck nicht von der am Reisetag geltenden Visumbefreiung gedeckt sind. Dazu können längere touristische Reisen sowie Geschäfts-, Arbeits-, Studien- oder bestimmte Langzeitaufenthalte gehören.
- Einwohner Österreichs, der Slowakei und Sloweniens können ihren Antrag bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Wien über thaievisa.go.th stellen. Ein Wohnsitznachweis ist erforderlich.
- Die Botschaft nennt für e-Visa üblicherweise 3 bis 10 Arbeitstage Bearbeitungszeit, abhängig von vollständigen Unterlagen, Visumtyp und Staatsangehörigkeit. Sie empfiehlt, mindestens einen Monat, aber nicht früher als drei Monate vor der Reise zu beantragen.
- Die TDAC ist kein Visum. Sie ist zusätzlich für die Einreise erforderlich; die Einzelheiten finden Sie im Beitrag zur Thailand Digital Arrival Card und auf dem offiziellen Portal tdac.immigration.go.th.
Wenn Sie Unterstützung beim elektronischen Antrag wünschen, können Sie das passende Thailand e-Visum über 1avisum.at beantragen.
Wann brauchen Österreicher ein e-Visum — und wann nicht?
Die Visumbefreiung ist eine Einreiseregel für bestimmte Reisepässe und Reisezwecke. Für österreichische Reisepässe ändert sich die zulässige touristische Aufenthaltsdauer zum 15. September 2026: Einreisen bis einschließlich 14. September fallen noch unter die bisherige 60-Tage-Regel, ab 15. September gilt eine 30-Tage-Visumbefreiung. Prüfen Sie deshalb die Regel anhand Ihres tatsächlichen Einreisedatums und planen Sie bei einer Reise über den Stichtag hinaus nicht allein mit einer früher gelesenen Tageszahl.
Ein e-Visum wird relevant, wenn Ihr geplanter Aufenthalt außerhalb der Visumbefreiung liegt. Das betrifft beispielsweise eine längere touristische Reise oder einen Zweck, für den eine eigene Visumkategorie vorgesehen ist. Die Kategorie richtet sich nach dem tatsächlichen Vorhaben; ein touristischer Aufenthalt und eine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit sind visumrechtlich nicht dasselbe.
Typische Entscheidungspunkte sind:
- Kurzer touristischer Aufenthalt: Liegt die Reise vollständig innerhalb der am Einreisetag geltenden Visumbefreiung, ist in der Regel kein e-Visum nötig.
- Längerer touristischer Aufenthalt: Prüfen Sie ein Tourist Visa, wenn die geplante Dauer über die Visumbefreiung hinausgeht.
- Geschäft, Arbeit, Studium oder Langzeitaufenthalt: Wählen Sie die dafür vorgesehene Non-Immigrant-Kategorie und prüfen Sie deren Voraussetzungen.
- Antrag über Wien: Antragstellende müssen aktuell in Österreich, der Slowakei oder Slowenien wohnen und einen Wohnsitznachweis vorlegen.
Die Visumbefreiung ersetzt außerdem nicht die TDAC. Auch Reisende ohne Visum müssen die digitale Ankunftskarte nach den dafür geltenden Vorgaben erledigen.
Offizielles Portal thaievisa.go.th
Das offizielle Portal für den Thailand-e-Visa-Antrag ist thaievisa.go.th. Nach den Angaben der Königlich Thailändischen Botschaft in Wien werden – mit Ausnahme des Privilege Entry Visa für Thailand-Elite-Card-Inhaber – alle Visumanträge online über dieses Portal eingereicht. Die Botschaft und die thailändischen Honorarkonsulate nehmen dafür keine herkömmlichen Papieranträge mehr an; Honorarkonsulate stellen keine Visa mehr aus.
Im Portal werden Antrag, Unterlagen und Zahlung elektronisch zusammengeführt. Die Botschaft nennt aktuell 35 Euro Antragsgebühr für ein Tourist Visa. Die Gebühr wird nach der Zahlung nicht zurückerstattet und kann sich ändern, weshalb Sie den Betrag vor dem Absenden nochmals im offiziellen Verfahren prüfen sollten. Eine Übersicht zur Unterstützung und zu den antragsbezogenen Kosten finden Sie unter Thailand e-Visum beantragen.
Die Nutzung des offiziellen Portals und eine Ausfüllhilfe schließen einander nicht aus: Der Antrag bleibt ein elektronischer e-Visa-Vorgang, während 1avisum.at Sie bei der Vorbereitung und Eingabe unterstützen kann.
Antragstellung — Kurzüberblick
Bevor Sie beginnen, klären Sie Reisezweck, Aufenthaltsdauer und die zuständige Auslandsvertretung. Für die Wiener Zuständigkeit benötigen Sie einen aktuellen Wohnsitz in Österreich, der Slowakei oder Slowenien sowie einen entsprechenden Nachweis. Die konkreten Dokumente hängen von der gewählten Visumkategorie ab.
- Visumpflicht prüfen: Vergleichen Sie Ihre Reisedaten und Ihren Zweck mit der am Einreisetag geltenden Visumbefreiung.
- Passende Kategorie auswählen: Entscheiden Sie sich für Tourist, Transit oder die einschlägige Non-Immigrant-Kategorie.
- Konto im offiziellen Portal anlegen: Starten Sie den Vorgang auf thaievisa.go.th.
- Antrag und Nachweise übermitteln: Laden Sie die für Ihre Kategorie geforderten Unterlagen einschließlich des Wohnsitznachweises vollständig hoch.
- Gebühr zahlen und Antrag absenden: Beachten Sie, dass eine gezahlte Antragsgebühr nicht erstattet wird.
- Entscheidung abwarten: Die übliche Bearbeitung dauert laut Botschaft 3 bis 10 Arbeitstage, kann aber je nach Unterlagen, Visumtyp und Staatsangehörigkeit länger dauern.
- Genehmigtes e-Visum ausdrucken: Nach der Bewilligung kommt das e-Visum per E-Mail. Drucken Sie es aus und führen Sie es gemeinsam mit dem Reisepass mit.
Planen Sie außerdem die separate TDAC ein. Unterstützung beim elektronischen Visumantrag erhalten Sie über 1avisum.at/thailand/beantragen.
e-Visum-Kategorien und passende 1avisum.at-Produktseiten
Das e-Visa-System der Botschaft in Wien umfasst Tourist Visa, Transit Visa und verschiedene Non-Immigrant-Visa, darunter Kategorien für Geschäft oder Arbeit, Studium, Ruhestand und Langzeitaufenthalte. Je nach vorgeschriebenen Bedingungen können einfache oder mehrfache Einreisen verfügbar sein. Dass eine Kategorie im System angeboten wird, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede antragstellende Person ihre Voraussetzungen erfüllt.
Wählen Sie das Produkt nach dem tatsächlichen Reisezweck. Für eine Urlaubsreise ist das Touristenvisum die passende Ausgangsseite; für geschäftliche Tätigkeiten oder einen längeren Aufenthalt gelten andere Kategorien und Nachweise.
| Reisezweck | Mögliche e-Visum-Kategorie | Passende Seite bei 1avisum.at |
|---|---|---|
| Tourismus außerhalb der Visumbefreiung | Tourist Visa | Touristenvisum |
| Geschäftliche Reise oder Tätigkeit | Non-Immigrant B | Business-Visum |
| Weitere qualifizierte längerfristige Zwecke | Non-Immigrant O | Non-Immigrant-Visum |
| Langzeitaufenthalt im Ruhestand | Non-Immigrant O-A | Jahresvisum für Rentner |
Die endgültige Auswahl hängt von den Bedingungen der jeweiligen Kategorie und Ihren persönlichen Umständen ab. Prüfen Sie deshalb vor dem Antrag, ob Reisezweck, Aufenthaltsdauer und Nachweise zusammenpassen.
Häufige Fehler & Stolpersteine
Die meisten Probleme entstehen nicht beim technischen Absenden, sondern bei der Wahl der falschen Einreiseroute oder bei unvollständigen Nachweisen. Eine kurze Prüfung vor Antragstellung spart Rückfragen und verhindert, dass eine nicht erstattbare Gebühr für die falsche Kategorie bezahlt wird.
- Ein e-Visum trotz ausreichender Visumbefreiung beantragen: Prüfen Sie zuerst, welche Regel an Ihrem Einreisetag gilt und ob sie Ihren touristischen Aufenthalt vollständig abdeckt.
- TDAC und Visum gleichsetzen: Die TDAC ist eine digitale Ankunftskarte. Sie ersetzt weder ein erforderliches Visum noch wird sie durch ein e-Visum ersetzt.
- Zu knapp vor der Abreise beginnen: Die Botschaft nennt zwar üblicherweise 3 bis 10 Arbeitstage, empfiehlt aber einen Antrag mindestens einen Monat vor der Reise.
- Die falsche Kategorie wählen: Tourismus, Geschäft, Arbeit, Studium und Langzeitaufenthalte haben unterschiedliche Voraussetzungen.
- Den Wohnsitznachweis vergessen: Für die Bearbeitung über Wien muss der aktuelle Wohnsitz in Österreich, der Slowakei oder Slowenien nachgewiesen werden.
- Das genehmigte e-Visum nur am Handy speichern: Drucken Sie das per E-Mail erhaltene e-Visum aus und nehmen Sie es zusammen mit dem Reisepass mit.
FAQ
Brauchen alle Österreicher ein Thailand e-Visum?
Nein. Bei einem touristischen Aufenthalt innerhalb der am Einreisetag geltenden Visumbefreiung ist für Inhaber eines österreichischen Reisepasses in der Regel kein e-Visum erforderlich. Für längere Aufenthalte oder andere Reisezwecke kann dagegen eine passende e-Visum-Kategorie nötig sein.
Was kostet das Touristen-e-Visum?
Die Königlich Thailändische Botschaft in Wien nennt aktuell 35 Euro Antragsgebühr für das Tourist Visa. Die Gebühr ist nach der Zahlung nicht erstattbar und kann geändert werden, daher sollten Sie den aktuellen Betrag vor dem Absenden prüfen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Botschaft gibt als übliche Bearbeitungszeit 3 bis 10 Arbeitstage an, abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen, der Visumart und der Staatsangehörigkeit. Sie empfiehlt trotzdem, mindestens einen Monat und höchstens drei Monate vor der Reise zu beantragen.
Brauche ich zusätzlich die TDAC?
Ja, die TDAC ist zusätzlich zu erledigen, weil sie eine digitale Ankunftskarte und kein Visum ist. Hinweise zur Abgrenzung und zum Ablauf finden Sie im Beitrag zur Thailand Digital Arrival Card.
Muss ich zur Botschaft oder den Pass einsenden?
Für den e-Visa-Antrag müssen Sie normalerweise weder persönlich zur Botschaft kommen noch den Reisepass dorthin senden. Nach der Bewilligung wird das e-Visum per E-Mail zugestellt; Sie sollten es ausdrucken und zusammen mit Ihrem Reisepass mitführen.
e-Visum-Service bei 1avisum.at
1avisum.at unterstützt bei elektronischen Thailand-Visumanträgen. Der Service ist auf den Onlineweg ausgerichtet und umfasst keine Sticker-Visa, keine konsularische Einreichung und keine Botschaftstermine.
Dabei kann 1avisum.at helfen:
- Auswahl der zum Reisezweck passenden elektronischen Antragsstrecke
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Eingabe des Onlineantrags
- Elektronischer Antrag über die passende Thailand-Antragsseite
Nicht Teil des Services:
- Sticker- oder Papiervisa
- persönliche Einreichung bei Botschaft oder Honorarkonsulat
- Vermittlung eines Botschaftstermins
Kostenlose Beratung telefonisch: Wien +43 68 0160 8874. Weitere Orientierung bietet das Thailand Wissenszentrum; für den elektronischen Antrag starten Sie auf der Seite e-Visum beantragen.
Quellen
- Königlich Thailändische Botschaft Wien, E-Visa, abgerufen am 13. Juli 2026.
- Royal Gazette, Bekanntmachung des thailändischen Innenministeriums, abgerufen am 1. September 2026.
Wichtiger Hinweis
Einreise- und Visumbestimmungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen thailändischen Behörden zum Zeitpunkt Ihrer Reise und die Entscheidung der Grenz- beziehungsweise Visumbehörden im Einzelfall. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen vor der Antragstellung und vor der Abreise nochmals über die oben genannten offiziellen Quellen.
