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Thailand Tdac

10. September 2026 durch
1avisum Redaktion

TDAC Thailand: die digitale Einreisekarte richtig ausfüllen

Kurzantwort: Die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) ist die digitale Einreisekarte für Thailand und kein Visum. Nicht-thailändische Reisende füllen sie online innerhalb der drei Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum aus. Die Einreichung über das offizielle Portal ist kostenlos; wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen möchten, kann 1avisum Sie dabei begleiten. Stand: 10. September 2026.

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Was ist die TDAC?

Die TDAC erfasst Angaben zur Ankunft in Thailand. Seit dem 1. Mai 2025 müssen nicht-thailändische Reisende sie vor der Einreise online ausfüllen. Sie ersetzt die frühere Einreisekarte TM.6 aus Papier und gilt für Einreisen auf dem Luft-, Land- und Seeweg. Für jede neue Einreise ist eine auf das jeweilige Ankunftsdatum bezogene Karte erforderlich.

Die digitale Einreisekarte ersetzt kein Visum und entscheidet nicht darüber, ob Sie für Ihre Reise ein Visum benötigen. Auch wer visumfrei einreisen darf, muss die TDAC grundsätzlich einreichen. Bei einem reinen Flughafentransit ohne Passkontrolle ist keine TDAC nötig; sobald Sie den Flughafen verlassen oder für den Anschluss Ihr Gepäck abholen und dadurch die Einreisekontrolle passieren müssen, ist sie erforderlich.

Die TDAC ist offiziell kostenlos

Die offizielle Thailand Digital Arrival Card ist kostenlos. Das zuständige Portal trägt ausdrücklich den Hinweis „No Fees Required“ und ist unter tdac.immigration.go.th erreichbar.

Wenn Sie die Registrierung selbst erledigen möchten, entstehen auf diesem Behördenweg keine TDAC-Gebühren. Falls Sie lieber Unterstützung bei der Eingabe und Vorbereitung möchten, können Sie die TDAC-Ausfüllhilfe von 1avisum nutzen; die kostenlose Behördenregistrierung und eine gesonderte Ausfüllhilfe sind zwei unterschiedliche Leistungen.

Wann muss die TDAC eingereicht werden?

Reichen Sie die TDAC innerhalb der drei Tage vor Ihrer geplanten Ankunft in Thailand ein. Maßgeblich ist das Ankunftsdatum in Thailand, nicht der Tag, an dem Ihre Reise in Österreich beginnt. Das BMEIA nennt ebenfalls dieses Zeitfenster von drei Tagen vor der geplanten Einreise.

Bereits übermittelte Angaben können Sie vor der Reise aktualisieren. Drei Kerndaten sind nach dem Absenden jedoch gesperrt: der vollständige Name laut Reisepass, die Nationalität beziehungsweise Staatsangehörigkeit und das Geburtsdatum. Prüfen Sie diese Angaben deshalb besonders sorgfältig, bevor Sie die Karte abschicken.

Ablauf im Überblick

Halten Sie Reisepass, Reisedaten, die Anschrift Ihrer ersten Unterkunft in Thailand und eine erreichbare E-Mail-Adresse bereit. Die Angaben werden auf Englisch erfasst; eine Gesundheitsabfrage beantworten Sie nur, wenn das Portal sie Ihnen anzeigt.

  1. Öffnen Sie das offizielle Portal unter tdac.immigration.go.th.
  2. Tragen Sie die Angaben aus dem Reisepass und Ihre persönlichen Daten auf Englisch ein.
  3. Ergänzen Sie die Reise, den tatsächlichen Einreiseort in Thailand und Ihre erste Unterkunft.
  4. Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, kontrollieren Sie die Daten und senden Sie die Registrierung ab.
  5. Laden Sie die Bestätigung herunter und nehmen Sie sie ausgedruckt mit. Sie können eine Kopie während Ihres Aufenthalts auch über die angegebene E-Mail-Adresse herunterladen oder drucken.

Für gemeinsam Reisende ist eine Gruppeneinreichung mit bis zu zehn Einträgen pro Vorgang möglich. Trotzdem braucht jede Person einen eigenen Datensatz mit den jeweils passenden Pass- und Reisedaten.

Häufige Fehler

Viele Probleme lassen sich mit einer kurzen Schlusskontrolle vermeiden. Entscheidend ist, dass die TDAC zu Ihrem Reisepass und zu Ihrer tatsächlichen Einreise nach Thailand passt.

  • Name weicht vom Reisepass ab: Übernehmen Sie den Namen so, wie er im Reisepass beziehungsweise in der maschinenlesbaren Zone angegeben ist. Der vollständige Name lässt sich nach dem Absenden nicht mehr aktualisieren.
  • Falscher Einreiseort bei einer Verbindung: Geben Sie den Ort an, an dem Sie tatsächlich in Thailand einreisen, nicht den Abflughafen in Österreich oder einen Umsteigeort außerhalb Thailands.
  • Andere Unterkunft eingetragen: Verwenden Sie die Anschrift der ersten Unterkunft in Thailand und halten Sie diese bei der Eingabe bereit.
  • Bestätigung nur am Handy gespeichert: Das BMEIA empfiehlt, die Bestätigung nach Erhalt der E-Mail auszudrucken und zur Einreise mitzunehmen. Ein Ausdruck ist auch praktisch, wenn der Akku leer ist oder die Datei unterwegs nicht geladen werden kann.
  • Ein kostenpflichtiges, behördenähnliches Portal verwendet: Prüfen Sie vor der Eingabe den Hostnamen. Die offizielle, kostenlose TDAC-Seite lautet tdac.immigration.go.th.

Brauche ich zusätzlich ein Visum?

Ob Sie ein Visum brauchen, richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit, dem Reisezweck und der geplanten Aufenthaltsdauer. Für österreichische Reisepässe gilt bei touristischer Einreise ab 15. September 2026 grundsätzlich eine Visumbefreiung von bis zu 30 Tagen. Bei früherer Einreise bleibt die im Einreisestempel gewährte Aufenthaltsdauer maßgeblich. Die TDAC bleibt auch bei visumfreier Einreise verpflichtend, weil sie eine Einreisekarte und kein Visum ist. Prüfen Sie die für Ihr konkretes Reisedatum geltenden Bestimmungen nochmals vor der Abreise.

Wenn ein Visum erforderlich ist, nennt das BMEIA die Königlich Thailändische Botschaft in Wien und das offizielle E-Visa-Portal thaievisa.go.th als Antragswege. Einen Überblick zur Wahl der passenden Einreisemöglichkeit finden Sie im Beitrag Thailand: Einreise und Visum. Für ein touristisches Visum können Sie außerdem die Produktseite zum Thailand-Touristenvisum aufrufen.

Bei Einreisen auf dem Landweg nennt das BMEIA eine Begrenzung auf zwei Einreisen pro Jahr. Reisende müssen außerdem einen Rück- oder Weiterreisenachweis sowie ausreichende Geldmittel vorweisen können; das BMEIA nennt mindestens 500 Euro Bargeld und weist auf stichprobenartige Kontrollen hin. Diese Voraussetzungen bestehen zusätzlich zur TDAC.

Häufige Fragen

Brauche ich die TDAC auch bei visumfreier Einreise?

Ja. Die Visumfreiheit betrifft die Einreiseerlaubnis, während die TDAC die digitale Ankunftsregistrierung ist. Nicht-thailändische Reisende müssen sie daher grundsätzlich auch dann ausfüllen, wenn sie für ihren Aufenthalt kein Visum benötigen.

Brauche ich die TDAC im Transit?

Wenn Sie nur umsteigen und nicht durch die Passkontrolle gehen, ist keine TDAC erforderlich. Müssen Sie den Flughafen verlassen oder vor dem Anschlussflug Ihr aufgegebenes Gepäck abholen und dafür einreisen, müssen Sie die TDAC ausfüllen.

Kann ich die Angaben nach dem Absenden noch ändern?

Ja, die meisten übermittelten Angaben können Sie vor Ihrer Reise aktualisieren. Vollständiger Name laut Reisepass, Nationalität beziehungsweise Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum lassen sich nach dem Absenden nicht mehr ändern.

Füllt 1avisum die Karte für mich aus?

1avisum bietet Unterstützung beim Ausfüllen der digitalen Einreisekarte an. Den Zugang dazu finden Sie auf der Seite zur TDAC-Ausfüllhilfe; die TDAC selbst bleibt eine kostenlose Registrierung der thailändischen Einwanderungsbehörde.

Wann sich eine Ausfüllhilfe lohnt

Eine Ausfüllhilfe kann sinnvoll sein, wenn Sie mehrere Personen registrieren, das Zeitfenster knapp ist oder Unsicherheit bei Namen, Passangaben und Reisedaten besteht. 1avisum unterstützt bei der digitalen Einreisekarte; die Entscheidung über die Einreise trifft weiterhin die zuständige thailändische Behörde.

TDAC-Ausfüllhilfe starten

Kostenlose Beratung telefonisch: Wien +43 68 0160 8874.

Quellen

  1. Thai Immigration Bureau: Thailand Digital Arrival Card – Benutzerhandbuch, abgerufen am 25. August 2026.
  2. Thai Immigration Bureau: Offizielles TDAC-Portal, abgerufen am 25. August 2026.
  3. Thai Immigration Bureau: TDAC FAQ, abgerufen am 2. September 2026.
  4. Royal Thai Embassy Vienna: Hinweis zur TDAC ab 1. Mai 2025, abgerufen am 2. September 2026.
  5. Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten: Reiseinformation Thailand, abgerufen am 25. August 2026.

Wichtiger Hinweis

Die Angaben wurden mit den oben genannten offiziellen Quellen zum angegebenen Stand geprüft. Bitte kontrollieren Sie die aktuellen Einreisebestimmungen und die Angaben im offiziellen TDAC-Portal vor Ihrer Reise. 1avisum ist keine Behörde und entscheidet nicht über die Einreise.