TDAC Thailand: die digitale Einreisekarte richtig ausfüllen
Kurzantwort: Die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) ist kein Visum, sondern eine digitale Einreiseregistrierung. Nicht-thailändische Reisende füllen sie online 3 Tage vor dem Ankunftsdatum aus. Der amtliche Kanal ist kostenlos; die Ausfüllhilfe bei 1avisum.at prüft Angaben und reicht fristgerecht ein. Stand: 26. August 2026.
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Was ist die TDAC?
Die TDAC übermittelt Reise- und Aufenthaltsdaten an die thailändische Einwanderungsbehörde — per Luft, Land oder See. Sie ersetzt weder Reisepass noch Visum noch die Visumbefreiung.
Laut der thailändischen Botschaft in Berlin gilt die Pflicht ab dem 1. Mai 2025; die TDAC löst die papierbasierte TM.6 ab.
Dieselbe Botschaftsseite nennt zwei Ausnahmen: wer in Thailand nur transitiert oder umsteigt, ohne durch die Passkontrolle zu gehen; und wer mit einem Border Pass einreist. Holt man vor dem Anschlussflug das Gepäck ab, verlangt das BMEIA die digitale Einreisekarte trotzdem.
Für eine weitere Einreise füllen Sie die Karte erneut aus — jeweils bezogen auf das neue Ankunftsdatum.
Die TDAC ist offiziell kostenlos
Der amtliche Kanal der Immigration Bureau ist tdac.immigration.go.th. Die Titelleiste der Startseite lautet Official Thailand Digital Arrival Card (TDAC) – No Fees Required: für die Karte selbst fällt keine Behördengebühr an.
Die TDAC-Ausfüllhilfe ist ein freiwilliger Service von 1A Visum Service — getrennt von der Behördengebühr.
Wann muss die TDAC eingereicht werden?
Das Handbuch der Immigration Bureau: Angaben 3 Tage vor dem Ankunftsdatum in Thailand einreichen. Das BMEIA formuliert parallel: das Formular innerhalb von 3 Tagen vor der geplanten Einreise.
Nach dem Absenden können Sie Angaben bis zur Reise noch ändern — mit Ausnahme von vollem Namen im Pass, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum.
Ablauf im Überblick
- Das Portal der Immigration Bureau öffnen und eine neue Karte anlegen.
- Alle Angaben auf Englisch eintragen; Namen wie im Pass bzw. in der maschinenlesbaren Zeile.
- Reisepass (BMEIA: mindestens 6 Monate gültig bei Einreise), Reisedaten, Adresse der ersten Unterkunft und E-Mail bereithalten.
- Einzelperson oder Gruppe (bis 10 Einträge pro Vorgang).
- Gesundheitsangaben nur, wenn das Portal sie anfordert.
- Absenden, Karte herunterladen; das BMEIA empfiehlt einen Ausdruck der Bestätigungsmail.
Häufige Fehler
Name weicht vom Pass ab. Tragen Sie den Namen so ein, wie er im Reisepass bzw. in der maschinenlesbaren Zone steht.
Einreiseort bei Umsteigen. Zählt der Ort, an dem Sie nach Thailand einreisen — nicht der Abflugort. In der Praxis (Erfahrung aus der Antragsbearbeitung) ist das eine häufige Verwechslung; das ist keine Rechtsauskunft der Behörde.
Keine erste Unterkunftsadresse. Ohne Adresse in Thailand lässt sich die Karte nicht abschließen; bei Rundreisen genügt die erste Unterkunft.
Bestätigung nur am Handy. Das BMEIA rät zum Ausdruck. In der Praxis (Erfahrung aus der Antragsbearbeitung): nach einem langen Flug ist ein leerer Akku ein reales Risiko — keine zusätzliche Behördenpflicht.
Bezahlt auf einer Seite, die wie eine Behörde aussieht. Die Karte selbst ist auf dem amtlichen Portal ohne Behördengebühr. 1avisum.at bietet eine optionale, kostenpflichtige Ausfüllhilfe; das ist kein Behördenweg.
Brauche ich zusätzlich ein Visum?
Die TDAC ist die Registrierung. Ein Visum ersetzt sie nicht. Für touristische Kurzreisen mit österreichischem Reisepass gilt in der Regel Visumbefreiung — bis einschließlich 14. September 2026 kann bei Einreise noch die 60-Tage-Regel gelten, ab 15. September 2026 für Tourismus in der Regel 30 Tage (Royal Gazette). Die TDAC bleibt in jedem Fall Pflicht.
Länger bleiben, arbeiten, studieren oder in anderen Kategorien einreisen: Visum bei der Botschaft des Königreichs Thailand in Wien oder online über thaievisa.go.th. Touristische elektronische Anträge begleitet der Thailand-Service; die Produktseite Touristenvisum führt den touristischen Weg. Sticker-Visa und Botschaftstermine laufen nicht über 1avisum.at.
BMEIA zusätzlich: Landweg höchstens zwei Einreisen pro Jahr; Rück- oder Weiterreiseticket sowie ausreichende Mittel (mindestens 500 Euro Bargeld, Stichprobe).
Häufige Fragen
Brauche ich die TDAC auch bei visumfreier Einreise?
Ja. Die Pflicht gilt für nicht-thailändische Staatsangehörige vor der Einreise — unabhängig davon, ob Sie visumfrei einreisen (derzeit 60 oder 30 Tage je nach Einreisedatum, siehe Thailand Wissenszentrum).
Brauche ich die TDAC im Transit?
Wer ohne Passkontrolle nur umsteigt, ist laut thailändischer Botschaft Berlin ausgenommen. Muss das Gepäck vor dem Anschlussflug abgeholt werden, verlangt das BMEIA die digitale Einreisekarte.
Kann ich die Angaben nach dem Absenden noch ändern?
Ja, bis zur Reise — außer vollem Namen im Pass, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum.
Füllt 1avisum die Karte für mich aus?
Ja, als Ausfüllhilfe: Angaben prüfen und fristgerecht einreichen. 1avisum.at ist keine Behörde und entscheidet nicht über die Einreise.
Wann sich eine Ausfüllhilfe lohnt
Die Karte ist für Selbstausfüllen gebaut. Unterstützung lohnt sich vor allem bei Gruppen oder Familien, knappem Vorlauf, Unsicherheit bei Pass- oder Namensangaben oder wenn Sie zusätzlich ein Visum brauchen und beides zusammenlegen möchten.
Leistung: Prüfung und fristgerechte Einreichung — TDAC-Ausfüllhilfe. Elektronische Visumanträge über den Thailand-Service.
Nicht über 1avisum.at: Behördenentscheid, Einreisestempel, Sticker-Visa, Botschaftstermine.
Quellen
- Thai Immigration Bureau — TDAC-Handbuch (abgerufen 25. August 2026)
- Official Thailand Digital Arrival Card (TDAC) (abgerufen 25. August 2026)
- Königlich Thailändische Botschaft Berlin — TDAC (abgerufen 25. August 2026)
- BMEIA — Reiseinformation Thailand (abgerufen 25. August 2026)
Wichtiger Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1A Visum Service ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.
Visabestimmungen und Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Angaben. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden.
Stand: 26. August 2026
Verbindliche und aktuelle Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen offiziellen Stellen. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Antragstellung oder Reise die aktuell geltenden Anforderungen: https://tdac.immigration.go.th/ und https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/thailand
