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Großbritannien Eta Oesterreich

14. September 2026 durch
1avisum Redaktion

UK ETA für Österreich: Antrag, Kosten und Gültigkeit

Kurzantwort: Wer mit österreichischem Reisepass für einen Urlaub, Familienbesuch, eine kurze Geschäftsreise oder ein Kurzstudium nach Großbritannien reist, benötigt grundsätzlich vor Reisebeginn eine UK ETA. Beantragt wird sie über die offizielle UK ETA App oder das Online-Formular auf GOV.UK. Entscheidend sind jedoch nicht nur der Pass, sondern auch Reisezweck und bereits vorhandene britische Erlaubnisse. Stand: 11. September 2026.

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Wer mit österreichischem Reisepass eine ETA braucht

Personen mit österreichischer Staatsangehörigkeit können eine ETA beantragen. Maßgeblich ist die im verwendeten Reisepass angegebene Staatsangehörigkeit. Für eine gewöhnliche kurze Besuchsreise mit österreichischem Pass ist die ETA daher meist die passende Reisegenehmigung: Sie kann für Tourismus, Besuche bei Familie oder Freunden, Geschäftsreisen und ein Kurzstudium von bis zu sechs Monaten verwendet werden.

Der österreichische Reisepass beantwortet allerdings nur die Frage nach der grundsätzlichen Berechtigung. Der Reisezweck muss ebenfalls zur ETA passen. Wer aus einem anderen Grund einreist, sollte vor der Antragstellung prüfen, ob stattdessen ein Visum erforderlich ist. So kann dieselbe Person für einen Urlaub die ETA-Route nutzen, während ein anderer Aufenthaltszweck eine andere britische Erlaubnis verlangen kann.

Eine ETA ist außerdem nicht nötig, wenn bereits eine passende britische Erlaubnis besteht. Das gilt insbesondere für britische oder irische Staatsangehörige sowie für Personen mit einem UK-Visum oder einer Erlaubnis, im Vereinigten Königreich zu leben, zu arbeiten oder zu studieren. Prüfen Sie deshalb zuerst Pass, Reisezweck und vorhandenen Aufenthaltsstatus. Erst danach ist klar, ob Sie tatsächlich eine ETA beantragen sollten.

UK ETA App oder Online-Antrag: die offiziellen Wege

Für den amtlichen Antrag gibt es zwei Wege: die UK ETA App und das Online-Formular auf GOV.UK. Beide führen zur Entscheidung der britischen Behörde. Die Wahl richtet sich danach, welches Gerät Sie nutzen können und ob die Person, für die der Antrag gestellt wird, anwesend ist.

In der App werden der Reisepass und das Gesicht mithilfe der Smartphone-Kamera erfasst. Dafür benötigen Sie den Originalreisepass, mit dem später gereist wird; eine Kopie oder ein digitaler Pass genügt nicht. Die App ist nur auf Englisch verfügbar. Wer sie nicht herunterladen oder nutzen kann, stellt den Antrag über das offizielle Online-Formular und hält die erforderlichen Pass- und Gesichtsfotos zum Hochladen bereit.

Auch bei einem Antrag für eine andere Person ist die Situation ausschlaggebend. Ist sie anwesend, kann die App verwendet werden. Ist sie nicht bei Ihnen, muss ihr Antrag online gestellt werden; dafür brauchen Sie ein Foto ihres Reisepasses und ein Foto ihres Gesichts. Ein anderer Antragskanal beschleunigt die Behördenentscheidung nicht. Wählen Sie daher den Weg, mit dem Sie den Originalreisepass und die erforderlichen Bilder zuverlässig erfassen können.

Was Sie vor dem Antrag bereithalten

Eine gute Vorbereitung beginnt mit genau dem Reisepass, der auf der Reise verwendet wird. Die ETA wird an diesen Pass gebunden. Legen Sie außerdem eine erreichbare E-Mail-Adresse, ein geeignetes Zahlungsmittel und die benötigten Aufnahmen bereit. Bezahlt werden kann mit Kredit- oder Debitkarte sowie mit Apple Pay oder Google Pay.

Für den Antrag benötigen Sie:

  • den Originalreisepass, mit dem die Reise stattfindet,
  • eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation zur Entscheidung,
  • eine Kreditkarte, Debitkarte, Apple Pay oder Google Pay,
  • eine Aufnahme beziehungsweise einen Scan des Reisepasses,
  • ein aktuelles Foto des Gesichts der antragstellenden Person,
  • Angaben zu Adresse, Beruf, weiteren Staatsangehörigkeiten und etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen.

Kontrollieren Sie Namen, Passnummer und weitere Angaben direkt am Originaldokument. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Familienmitglieder nacheinander beantragt werden: Jeder Antrag gehört zu einer bestimmten Person und zu deren Reisepass. Schlecht lesbare Aufnahmen erschweren die eindeutige Zuordnung; abweichende Angaben stimmen außerdem nicht mit dem verwendeten Reisepass überein. Nehmen Sie unklare Bilder deshalb neu auf und gleichen Sie die Angaben vor dem Absenden nochmals mit dem Original ab. Für eine minderjährige Person werden zusätzlich die Kontaktdaten einer Person benötigt, die elterliche Verantwortung trägt.

Wenn die App nicht eingesetzt werden kann, ist der Online-Antrag die praktische Alternative. Bereiten Sie die Pass- und Gesichtsfotos vor, bevor Sie beginnen. So können Sie den passenden amtlichen Weg wählen, ohne Angaben aus einer Kopie oder aus dem Gedächtnis zu übertragen.

So läuft der ETA-Antrag im Überblick ab

Im ETA-Antrag werden die Angaben der reisenden Person ihrem Reisepass zugeordnet. Zu Beginn wird der Pass fotografiert oder gescannt. Anschließend erfolgt die Gesichtserfassung per Scan oder Foto. Danach werden die persönlichen Fragen beantwortet und die Gebühr bezahlt. Die britische Behörde übermittelt ihre Entscheidung per E-Mail.

Im Überblick umfasst der Antrag diese Stationen:

  1. Reisepass erfassen,
  2. Gesicht der antragstellenden Person aufnehmen,
  3. persönliche Angaben und Fragen beantworten,
  4. Gebühr bezahlen,
  5. Entscheidung per E-Mail abwarten.

In der App erfolgen Pass- und Gesichtserfassung unmittelbar mit dem Smartphone. Beim Webantrag werden vorbereitete Fotos verwendet. Der Unterschied liegt also vor allem in der Erfassung, nicht in einer schnelleren Entscheidung. In beiden Fällen entscheidet die britische Behörde über den Antrag der jeweiligen Person, der an ihren Reisepass gebunden ist.

Treten Sie die Reise erst an, wenn Sie eine positive ETA-Bestätigung erhalten haben. Nach dem Absenden ist deshalb die E-Mail-Entscheidung der nächste maßgebliche Schritt; die bloße Antragstellung reicht für den Reiseantritt nicht aus.

Kosten, Bearbeitungszeit und Gültigkeit

Die offizielle Gebühr beträgt 20 GBP pro Antrag – sowohl online als auch über die UK ETA App. Nach der Antragstellung wird die Gebühr nicht zurückerstattet. Da jede reisende Person eine eigene ETA benötigt, fällt sie bei Familien auch für Babys und Kinder jeweils separat an.

Die Entscheidung kommt gewöhnlich innerhalb eines Tages per E-Mail. Die Bearbeitung kann jedoch bis zu drei Arbeitstage dauern. Stellen Sie den Antrag deshalb mit ausreichendem Vorlauf und warten Sie die positive Bestätigung ab, bevor Sie die Reise antreten. Ein Antrag über eine andere Website oder App führt nicht zu einer schnelleren Behördenentscheidung.

Nach der Erteilung gilt die ETA bis zu zwei Jahre oder bis zum Ablauf des verwendeten Reisepasses – je nachdem, was früher eintritt. Innerhalb dieser Zeit sind mehrere Reisen möglich. Die zweijährige Gesamtgültigkeit bedeutet aber nicht, dass jeder einzelne Aufenthalt zwei Jahre dauern darf: Für die typischen zulässigen Kurzreisegründe gilt ein Aufenthalt von bis zu sechs Monaten.

Bei einem Passwechsel ist die bisherige ETA nicht mehr nutzbar. Läuft der Reisepass vor Ablauf der zwei Jahre ab oder wird er ersetzt, kann die daran gebundene ETA nicht mit dem neuen Dokument weiterverwendet werden; für den neuen Pass ist ein neuer Antrag nötig. Und auch eine gültige ETA ist keine Garantie für die Einreise. Sie erlaubt die Reise zum Vereinigten Königreich, während die endgültige Einreiseentscheidung an der Grenze getroffen wird.

Häufige Fragen zum UK-ETA-Antrag

Braucht auch ein Kind eine eigene UK ETA?

Ja. Jede reisende Person benötigt eine eigene ETA, einschließlich Babys und Kindern. Bei Minderjährigen werden im Antrag außerdem die Kontaktdaten einer Person abgefragt, die elterliche Verantwortung trägt.

Kann ich die ETA für eine andere Person beantragen?

Ja. Ist die Person bei Ihnen, kann die App verwendet werden. Ist sie nicht anwesend, muss ihr Antrag online gestellt werden; halten Sie dafür ein Foto ihres Reisepasses und ein Foto ihres Gesichts bereit.

Brauche ich nach einem neuen Reisepass eine neue ETA?

Ja. Die ETA ist an den Reisepass gebunden, der beim Antrag verwendet wurde. Wenn dieser Pass abgelaufen ist oder geändert wurde, muss für den neuen Pass eine neue ETA beantragt werden.

Ist die App schneller als der Online-Antrag?

Nein, aus den beiden offiziellen Wegen ergibt sich keine unterschiedliche amtliche Entscheidungsfrist. Gewöhnlich kommt die Entscheidung innerhalb eines Tages, sie kann aber bis zu drei Arbeitstage dauern. Auch ein Antrag über eine andere Website oder App beschleunigt die Behördenentscheidung nicht.

Für welche kurzen Reisen kann ich die UK ETA nutzen?

Die ETA kann für Tourismus, Besuche bei Familie oder Freunden, Geschäftsreisen und ein Kurzstudium von bis zu sechs Monaten verwendet werden. Für einen anderen Reisezweck prüfen Sie vor dem Antrag, ob stattdessen ein Visum oder eine andere britische Erlaubnis erforderlich ist.

Wie 1avisum.at beim Antrag unterstützen kann

Sie können die UK ETA selbst über die amtliche App oder das Online-Formular auf GOV.UK beantragen. Wenn Sie die englischen Fragen nicht allein bearbeiten möchten oder mehrere Anträge für eine Familie vorbereiten, kann 1avisum.at Sie beim Ausfüllen und bei der strukturierten Vorbereitung begleiten.

Die Ausfüllhilfe ändert weder die amtlichen Voraussetzungen noch die Entscheidungszeit. Sie unterstützt dabei, Reisepass, Bilder und Formularangaben geordnet zusammenzustellen; über den ETA-Antrag entscheidet weiterhin ausschließlich die britische Behörde. Damit bleibt die Wahl klar: amtlicher Selbstantrag oder begleitete Vorbereitung, passend zu Ihrem eigenen Bedarf.

Für eine kostenlose Beratung erreichen Sie 1avisum.at telefonisch in Wien unter +43 68 0160 8874. Die Beratung ist kostenlos; die amtliche ETA-Gebühr und eine beauftragte Antragsunterstützung sind davon zu unterscheiden.

Quellen

  1. UK Visas and Immigration: Get an electronic travel authorisation (ETA) to visit the UK – abgerufen am 11. September 2026
  2. UK Visas and Immigration: Apply for an ETA – abgerufen am 11. September 2026
  3. UK Visas and Immigration: Check if you can get an ETA – abgerufen am 11. September 2026
  4. UK Visas and Immigration: What you can and cannot do with an ETA – abgerufen am 11. September 2026
  5. UK Visas and Immigration: Who does not need an ETA – abgerufen am 11. September 2026
  6. UK Visas and Immigration: Using the UK ETA app – abgerufen am 11. September 2026
  7. UK Visas and Immigration: Check your ETA – abgerufen am 11. September 2026

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. 1A Visum Service oHG ist ein privater Dienstleister und keine Behörde, Botschaft oder konsularische Vertretung.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Verbindlich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihres Antrags und Ihrer Reise geltenden amtlichen Regelungen.

Stand: 11. September 2026

Prüfen Sie die aktuell geltenden Anforderungen vor Antragstellung und Reise auf der offiziellen ETA-Seite der britischen Regierung.

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