Zum Inhalt springen

Vietnam Einreise Visum

9. September 2026 durch
1avisum Redaktion

Vietnam: Einreise und Visum für Reisende aus Österreich

Mit einem gewöhnlichen österreichischen Reisepass benötigen Sie für Vietnam grundsätzlich ein Visum. Vergleichen Sie vor der Abreise Ihren Reisepass und das erteilte Visum mit Ihrer gesamten Reiseroute: Stimmen Gültigkeitszeitraum und Zahl der Einreisen? Sind die vorgesehenen Grenzübergänge zugelassen und liegen die Dokumente griffbereit? Falls Sie beim elektronischen Antrag Hilfe wünschen, können Sie dafür die Unterstützung von 1avisum.at wählen.

Stand: 9. September 2026

Navigation: Vietnam-Überblick · Unterstützung beim elektronischen Vietnam-Visum

Reisepass und Visum: Passen die Daten zu Ihrer Reise?

Prüfen Sie zuerst, ob Ihr erteiltes Visum den geplanten Aufenthalt und die benötigten Einreisen abdeckt. Ein e-Visum kann für höchstens 90 Tage sowie für eine oder mehrere Einreisen erteilt werden. Für Ihre Reise zählen jedoch die Angaben auf dem tatsächlich erteilten Visum. Aus der möglichen Höchstdauer ergibt sich also nicht automatisch ein Aufenthalt von 90 Tagen.

Auch der Passablauf begrenzt die Visumgültigkeit. Nach Angaben der vietnamesischen Einwanderungsbehörde muss das e-Visum mindestens 30 Tage vor Ablauf des Reisepasses enden. Das BMEIA nennt mindestens einen Monat Passgültigkeit über das Visum hinaus und weist darauf hin, dass Transitländer oder Fluglinien sechs Monate verlangen können. Bei einer Zwischenlandung genügt deshalb der Blick auf die vietnamesische Vorgabe allein nicht: Beziehen Sie die Anforderungen Ihrer gesamten Flugroute ein.

Planen Sie während der Reise eine Ausreise und anschließend die Rückkehr nach Vietnam, braucht auch diese zweite Einreise die passende Berechtigung. Ein Visum für eine einmalige Einreise deckt diesen Reiseplan nicht ab, selbst wenn sein Gültigkeitszeitraum noch nicht abgelaufen ist. Legen Sie daher vor der Abreise Pass, Visum und Reiseplan nebeneinander und gleichen Sie Passablauf, erteilten Zeitraum und Einreiseanzahl miteinander ab.

Welche Grenzübergänge sind mit e-Visum möglich?

Sie können mit einem e-Visum an einem anderen Grenzübergang ausreisen, als Sie eingereist sind. Beide müssen aber zu den von der vietnamesischen Regierung zugelassenen internationalen Grenzübergängen gehören. Die aktuelle Liste ist auf der offiziellen e-Visum-Startseite verlinkt.

Das ist besonders bei einer Reise mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln wichtig. Wenn Sie per Flug ankommen und später über Land ausreisen möchten, prüfen Sie sowohl den Ankunftsflughafen als auch den vorgesehenen Übergang an der Landgrenze. Die Zulassung des Flughafens sagt noch nichts über den Ausreiseort aus. Gleichen Sie deshalb beide Enden Ihrer Route mit der Liste ab; bei einer Änderung der Route gehört auch der neue Übergang zu diesem Abgleich.

Welche Unterlagen gehören ins Handgepäck?

Halten Sie für die reguläre visumpflichtige Einreise Ihren Reisepass und das erteilte gültige Visum bereit. Beim e-Visum gehört ein Ausdruck des genehmigten Dokuments dazu: Die österreichische Botschaft weist ausdrücklich darauf hin, diesen mitzunehmen und bei der Grenzkontrolle vorlegen zu können.

Ein eingereichter Antrag belegt noch keine Visumerteilung. Prüfen Sie beim Zusammenstellen Ihrer Reiseunterlagen deshalb, ob Ihnen das genehmigte e-Visum vorliegt. Packen Sie es zusammen mit dem Pass so ein, dass Sie beim Boarding und an der Grenze darauf zugreifen können.

Ins Handgepäck gehören damit:

  • Ihr Reisepass, dessen Gültigkeit Sie mit Visum und Flugroute abgeglichen haben;
  • der Ausdruck Ihres genehmigten e-Visums mit den für Ihre Reise passenden Daten.

Vor der Abreise: Pre-Arrival Information, Bargeld und Versicherung

Die vietnamesische Einwanderungsbehörde empfiehlt, vor der Einreise die Pre-Arrival Information, kurz PAI, über prearrival.immigration.gov.vn auszufüllen. Diese Vorabinformation ist eine Empfehlung und ein eigener Vorgang neben dem Visum und der Zollanmeldung. Wenn Sie der Empfehlung folgen, ersetzt das Formular weder das erteilte Visum noch eine erforderliche Bargeldanmeldung.

Ob Sie Bargeld beim Grenzzoll anmelden müssen, hängt vom mitgeführten Betrag ab. Die Pflicht gilt bei der Ein- und Ausreise für mehr als 5.000 USD oder den Gegenwert in anderen Fremdwährungen in bar beziehungsweise mehr als 15 Millionen VND in bar. Wenn Sie etwa Fremdwährungsbargeld oberhalb der genannten Grenze mitnehmen, kommt die Zollanmeldung zu Ihren übrigen Vorbereitungen hinzu. Prüfen Sie die Beträge daher vor dem Packen, damit Sie wissen, ob dieser zusätzliche Schritt für Sie anfällt.

Für die persönliche Absicherung empfiehlt das Auswärtige Amt eine Auslandsreise-Krankenversicherung einschließlich Rückholung. Sehen Sie nach, ob Ihr Versicherungsschutz diese Leistungen für den Aufenthalt umfasst. Beim Bargeld löst die genannte Grenze eine Anmeldepflicht aus; PAI und Versicherung sind hingegen Empfehlungen mit unterschiedlichen Zwecken: Vorabinformation zur Einreise und Absicherung während der Reise.

Nach der Einreise: Aufenthaltsstempel und Unterkunftsmeldung

Kontrollieren Sie den im Reisepass eingetragenen vorläufigen Aufenthalt direkt bei der Grenzkontrolle. Prüfen Sie die Daten, sobald Sie den Pass zurückerhalten, und melden Sie einen fehlerhaften Eintrag sofort den Grenzbeamten. So können Sie die Unstimmigkeit noch dort ansprechen, wo der Aufenthalt eingetragen wurde. Verlassen Sie sich bei dieser Kontrolle nicht allein auf den Zeitraum Ihres e-Visums, sondern lesen Sie auch den tatsächlichen Passeintrag.

Anschließend erfolgt die Anmeldung Ihres vorübergehenden Aufenthalts über den Betreiber oder die Leitung Ihrer Unterkunft. Diese Meldung ist ein eigener Vorgang nach der Einreise. Klären Sie bei der Unterkunft, dass sie veranlasst wird. Wenn Sie später in eine andere Unterkunft wechseln, wird die Meldung dort erneut erforderlich; die erste Anmeldung erledigt diesen Schritt also nicht für alle weiteren Aufenthaltsorte Ihrer Reise.

Häufige Fragen zu Phu Quoc und Visa on Arrival

Kann ich für Phu Quoc ohne Visum reisen?

Für Phu Quoc gibt es eine besondere Visumbefreiung für Aufenthalte bis 30 Tage. Sie bezieht sich auf die Insel. Wenn auf den Inselurlaub eine Reise auf das vietnamesische Festland folgt, dürfen Sie diese Befreiung deshalb nicht einfach auf die gesamte Reise übertragen. Klären Sie bei einer Weiterreise auf das Festland sowie bei Umsteigeverbindungen vor der Abreise mit der vietnamesischen Botschaft, welche Einreiseberechtigung zu Ihrer konkreten Route passt.

Kann ich mein Visum erst bei der Ankunft am Flughafen erhalten?

Bei Visa on Arrival muss die Abholung des Visums an der Grenze bereits vor der Einreise von der zuständigen vietnamesischen Behörde genehmigt sein. Die Bezeichnung beschreibt somit den Ort der Abholung, nicht den Beginn der Vorbereitung. Klären Sie Ihre persönliche Berechtigung und die erforderliche vorherige Genehmigung mit der Botschaft, bevor Sie eine Visumabholung am Flughafen einplanen. Ohne diese Vorbereitung sollten Sie nicht darauf setzen, erst bei der Ankunft ein Visum zu erhalten.

Unterstützung beim elektronischen Vietnam-Visum

Sie können Ihren elektronischen Antrag selbst über das oben verlinkte offizielle Portal bearbeiten oder Unterstützung durch 1avisum.at wählen. Entscheidend ist, wie viel Hilfe Sie bei der Bearbeitung benötigen. Wenn Sie den Antrag eigenständig erledigen möchten, steht Ihnen der direkte elektronische Weg offen. Wünschen Sie Unterstützung, können Sie den passenden Umfang vorab mit 1avisum.at besprechen.

Die telefonische Beratung in Wien unter +43 68 0160 8874 ist kostenlos. Eine vereinbarte elektronische Antragsbearbeitung kann kostenpflichtig sein; besprechen Sie daher, welche Unterstützung Sie wünschen und welche Bearbeitung damit verbunden ist. Den Zugang zur Antragshilfe finden Sie auf der Service-Seite für das elektronische Vietnam-Visum. Über den Antrag und die Einreise entscheidet die zuständige vietnamesische Behörde.

Quellen

Alle Quellen: Stand der Angaben 9. September 2026.

  • Botschaft Vietnams in Wien: Merkblatt zur Visabeantragung; Liste der Visumbefreiungen.
  • Vietnam Immigration Department: e-Visum-Startseite und FAQ zu Passgültigkeit, Grenzübergängen, Aufenthaltsstempel und Unterkunftsmeldung.
  • BMEIA und Österreichische Botschaft Hanoi: Reiseinformation Vietnam und Hinweise zu Visa für Vietnam.
  • Vietnamesisches Außenministerium: Einreiseunterlagen und vorherige Genehmigung für Visa on Arrival.
  • Vietnam Trade Portal / vietnamesische Zollverwaltung: Bargeld bei Ein- und Ausreise.
  • Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise Vietnam, Empfehlung zur Kranken- und Rückholversicherung.

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privater Dienstleister und keine Behörde, Botschaft oder konsularische Vertretung.

Visum- und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihres Antrags geltenden amtlichen Bestimmungen.

Stand: 9. September 2026

Verbindliche und aktuelle Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden. Prüfen Sie vor Ihrem Antrag oder Ihrer Reise die geltenden Vorgaben beim Vietnam Immigration Department.