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Das China Angehörigenvisum (S1/S2-Visum) für ausländische Angehörige

Das S1/S2-Angehörigenvisum wird für die Einreise von ausländischen Familienangehörigen benötigt, um Angehörige zu besuchen, die mit gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis in China tätig sind.

  • S1-Visum: Für längerfristige Aufenthalte bei Familienmitgliedern (bis zu 180 Tage)
  • S2-Visum: Für kurzzeitige Besuche bei Familienmitgliedern

Ein Verwandtschaftsnachweis sowie eine Einladung vom Gastgeber in China sind erforderlich.