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Indien Konferenzvisum für Reisende aus Österreich – e-Conference Visa

Indische Flagge – Konferenzvisum IndienReisende mit österreichischem Reisepass können für die Teilnahme an einer Konferenz, einem Seminar oder Workshop in Indien grundsätzlich ein elektronisches Konferenzvisum (e-Conference Visa) beantragen. Das Visum ist ausschließlich für die Teilnahme an der angegebenen Veranstaltung bestimmt.

Reisezweck:Teilnahme an einer Konferenz, einem Seminar oder Workshop
Aufenthaltsdauer:Bis zu 30 Tage ab der Einreise
Anzahl der Einreisen:Mehrfacheinreise innerhalb der Gültigkeit
Gültigkeitszeitraum:30 Tage ab der Ankunft in Indien
Antragszeitraum:Frühestens 120 Tage und spätestens 4 Tage vor der geplanten Einreise
Kosten:Ab 198 € (einschließlich Visa- und Servicegebühren; endgültiger Preis im Bestellformular)

Hinweis: 1A Visum Service ist ein privater, kostenpflichtiger Visumdienstleister und keine Behörde oder Botschaft. Sie können das e-Visum auch direkt über die offizielle indische Regierungswebsite beantragen.

Indien-eConference-Visum auf Deutsch beantragen

Das e-Conference Visa wird vollständig online beantragt. Sie müssen Ihren Reisepass nicht persönlich bei einer Botschaft einreichen. Nach der behördlichen Prüfung erhalten Sie die erteilte elektronische Reisegenehmigung (ETA) per E-Mail. Die endgültige Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige indische Behörde.

Erforderliche Unterlagen für das e-Conference Visa

  • Scan der Datenseite des Reisepasses; der Reisepass muss bei Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig sein
  • Einladungsschreiben der veranstaltenden Organisation (verpflichtend)
  • Politische Genehmigung des indischen Außenministeriums (verpflichtend)
  • Veranstaltungsgenehmigung des indischen Innenministeriums, sofern für die Veranstaltung erforderlich
  • Rück- oder Weiterreiseticket sowie ausreichende finanzielle Mittel

Die notwendigen Genehmigungen werden in der Regel vom Veranstalter bereitgestellt. Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Einladung, politische Genehmigung und gegebenenfalls die Veranstaltungsgenehmigung vollständig vorliegen.

Bearbeitung und Express-Service

Der Antrag muss laut offizieller Vorgabe mindestens vier Tage vor der geplanten Einreise gestellt werden und kann bis zu 120 Tage im Voraus eingereicht werden. Planen Sie zusätzliche Zeit ein, falls Unterlagen oder Genehmigungen nachgereicht werden müssen.

Standardbearbeitung:Prüfung und Einreichung nach vollständigem Eingang aller Unterlagen
Expressbearbeitung:Priorisierte Prüfung durch 1A Visum Service (gegen Aufpreis)

Hinweis zur Expressbearbeitung: „Express“ bezeichnet ausschließlich die priorisierte Bearbeitung durch 1A Visum Service. Eine beschleunigte Prüfung oder Genehmigung durch die indischen Behörden kann nicht garantiert werden.

Indien-eConference-Visum auf Deutsch beantragen 

Das e-Conference Visa ist nicht verlängerbar und nicht in eine andere Visumkategorie umwandelbar. Die Einreise ist nur über die von Indien zugelassenen Einreisestellen möglich. Aktuelle Anforderungen finden Sie auf der offiziellen e-Visa-Website Indiens.

Für detaillierte Informationen zu Ihrer Konferenzteilnahme beraten wir Sie gerne bei der Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen.