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Südkorea E Arrival Card

9. September 2026 durch
1avisum Redaktion

Südkorea e-Arrival Card: Wer sie braucht und wie die Anmeldung funktioniert

Kurzantwort: Wenn Sie als österreichische Staatsangehörige oder österreichischer Staatsangehöriger 2026 die vorübergehende K-ETA-Befreiung nutzen, brauchen Sie grundsätzlich eine Ankunftsmeldung für Südkorea. Sie können die kostenlose e-Arrival Card im offiziellen Portal abgeben oder bei Ankunft eine gleichwertige Papierkarte ausfüllen. Ob für Sie eine Ausnahme gilt, hängt von Ihrem tatsächlichen Einreisestatus ab.

Stand: 09.09.2026. Zur weiteren Reisevorbereitung: Südkorea im Überblick · Einreise und Visum · K-ETA für Südkorea.

Wer braucht die Ankunftskarte für Südkorea?

Die Ankunftsmeldung betrifft grundsätzlich ausländische Kurzzeitreisende sowie Personen, die für einen längeren Aufenthalt einreisen und ihre koreanische Aufenthaltsregistrierung noch nicht abgeschlossen haben. Entscheidend ist deshalb, auf welcher Grundlage Sie bei dieser Reise einreisen und ob für diesen Status eine Ausnahme gilt.

Für österreichische Staatsangehörige gilt bis 31. Dezember 2026 eine vorübergehende Befreiung von K-ETA. Sie benötigen in diesem Zeitraum keine K-ETA; die Befreiung allein hebt die Pflicht zur Ankunftsmeldung jedoch nicht auf. Eine österreichische Urlauberin, die 2026 ohne K-ETA einreist und keine weitere Ausnahme erfüllt, gibt die Ankunftsmeldung daher elektronisch oder auf Papier ab.

Ihr Status bei dieser Einreise Ankunftsmeldung
Sie nutzen eine vorübergehende K-ETA-Befreiung. Grundsätzlich erforderlich, sofern keine andere Ausnahme gilt.
Sie reisen visumfrei mit einer gültigen K-ETA ein. Nicht erforderlich.
Sie reisen mit einem koreanischen Visum ein. Grundsätzlich erforderlich, sofern keine andere Ausnahme gilt – auch bei zusätzlich vorhandener K-ETA.
Sie besitzen eine gültige koreanische Residence Card. Nicht erforderlich; dazu zählen auch gültige Permanent Resident Cards und Overseas Korean Resident Cards.

Eine K-ETA und ein Visum gleichzeitig zu besitzen, beantwortet die Frage also noch nicht: Nutzen Sie für diese Einreise das Visum, greift die K-ETA-Ausnahme von der Ankunftsmeldung nicht. Mit einer gültigen Residence Card können Sie hingegen von der Meldung befreit sein. Ein Visum allein ist keine Residence Card. Wer bereits in Korea registriert ist und mit einer gültigen Residence Card zurückkehrt, fällt unter diese Befreiung.

Ordnen Sie zuerst Ihre konkrete Einreise dieser Übersicht zu. Ist eine Ankunftsmeldung nötig, können Sie anschließend die passende Form wählen.

Was die e-Arrival Card für Ihre Einreise bedeutet

Die e-Arrival Card übermittelt Ihre Ankunftsdaten für die Einreisekontrolle. Sie erfüllt eine andere Aufgabe als ein Visum oder eine K-ETA: K-ETA ist eine elektronische Reisegenehmigung für die visumfreie Einreise und selbst kein Visum. Eine erfolgreich abgegebene Ankunftsmeldung ersetzt weder ein erforderliches Visum noch eine erforderliche K-ETA. Über die Einreise entscheidet die koreanische Grenzbehörde.

Für die Ankunftsmeldung sind die elektronische Meldung und die Papierkarte gleichwertig. Nach der elektronischen Abgabe ist keine zusätzliche Papierkarte nötig. Erhalten Sie im Flugzeug noch ein Papierformular, müssen Sie dieselbe Meldung daher nicht ein zweites Mal abgeben. Wenn Sie die elektronische Möglichkeit nicht nutzen, können Sie die Papierkarte bei der Ankunft ausfüllen.

Klären Sie Ihre Einreiseberechtigung deshalb gesondert. Hinweise dazu finden Sie unter Einreise und Visum für Südkorea. Für die elektronische Ankunftsmeldung zählt anschließend das Datum Ihrer Ankunft.

Wann Sie die Meldung abgeben können und wie lange sie gilt

Sie können die e-Arrival Card am Ankunftstag und an den beiden vorangehenden Kalendertagen abgeben, spätestens vor der Einreisekontrolle. Maßgeblich ist das Datum nach Korea Standard Time, kurz KST. Planen Sie die Abgabe daher anhand des koreanischen Ankunftsdatums und achten Sie beim Ausfüllen aus Österreich auf das in Korea geltende Datum.

Das offizielle Beispiel macht die Zählung anschaulich: Bei einer Ankunft am 31. März ist die Abgabe am 29., 30. oder 31. März möglich, jeweils vor der Einreisekontrolle. Sie müssen also nicht 72 Stunden vor der Landung fertig sein. Auch die Abgabe am Ankunftstag liegt innerhalb des vorgesehenen Fensters.

Davon getrennt gilt eine Frist für die bereits übermittelte Meldung: Sie verliert 72 Stunden nach der Abgabe ihre Gültigkeit oder bereits nach erfolgter Einreisekontrolle. Das Zeitfenster bestimmt somit, wann Sie abgeben können; die 72 Stunden begrenzen, wie lange eine abgegebene Meldung vor der Kontrolle verwendbar bleibt.

Verschiebt sich Ihre Reise so weit, dass die vorhandene Meldung abläuft, müssen Sie neu einreichen. Prüfen Sie bei einer Umbuchung daher sowohl das neue koreanische Ankunftsdatum als auch die verbleibende Gültigkeit Ihrer Meldung.

Welche Angaben Sie vorbereiten sollten

Halten Sie Ihren gültigen Reisepass, eine erreichbare E-Mail-Adresse und die Daten Ihrer Reise bereit. Mit den Buchungsunterlagen zur Hand können Sie die Angaben zusammenstellen und vor dem Absenden vergleichen.

Bereich Was Sie bereitlegen sollten
Person und Kontakt Gültiger Reisepass und erreichbare E-Mail-Adresse
Ankunft Ankunftsdatum in Korea und Flugnummer
Aufenthalt Unterkunft einschließlich Adresse sowie Reisezweck und Beruf
Abreise Geplantes Abreisedatum; die Flugnummer für den Abflug ist optional

Die Unterkunftsadresse aus Ihrer Buchung hilft Ihnen, den Aufenthaltsort korrekt anzugeben. Die E-Mail-Adresse brauchen Sie auch nach der Abgabe: Dorthin werden die Meldedaten geschickt, und die E-Mail-Verifizierung ist eine Möglichkeit, die Meldung später wieder aufzurufen.

Über den individuellen Meldeweg können Sie bis zu neun Personen erfassen. Eine Familie kann deshalb die Pass- und Reisedaten gemeinsam vorbereiten. Legen Sie dabei die Angaben für jede erfasste Person bereit. Eine Aufnahme des Reisepasses kann die Dateneingabe erleichtern; Sie können die Passdaten auch manuell eingeben.

So reichen Sie die e-Arrival Card ein

Die elektronische Abgabe erfolgt über das offizielle e-Arrival-Card-Portal des koreanischen Justizministeriums. Wenn das Zeitfenster für Ihre Ankunft geöffnet ist, erfassen Sie dort die Angaben zur Person und zur Reise, kontrollieren die Eingaben und senden die Meldung ab.

Vergleichen Sie die Eingaben mit Ihren Unterlagen: Stimmen die Personendaten mit dem Reisepass überein, und passen Ankunftsdatum und Unterkunft zur geplanten Einreise? Gerade wenn sich nach der Buchung noch etwas geändert hat, sollten die Angaben den aktuellen Reiseplan wiedergeben. So vermeiden Sie, veraltete Reisedaten zu übermitteln.

Bewahren Sie nach dem Absenden die Bestätigung auf. Damit haben Sie die übermittelten Angaben griffbereit und können die Meldung bei Bedarf leichter wieder aufrufen.

Bestätigung, Änderungen und eine erneute Einreise

Nach der Abgabe erhalten Sie die Meldedaten per E-Mail und können sie als PDF speichern oder ausdrucken. Ein Ausdruck ist für die Einreisekontrolle nicht vorgeschrieben. Es ist dennoch praktisch, die Daten und die Ausstellungsnummer griffbereit zu behalten, etwa wenn Sie vor der Reise nochmals etwas nachsehen möchten.

Im offiziellen Portal können Sie die Meldung über die Ausstellungsnummer oder eine E-Mail-Verifizierung aufrufen und ändern. Reisezweck, Unterkunft und Abreisedatum lassen sich vor der Einreisekontrolle anpassen. Wechseln Sie nach dem Absenden das Hotel, können Sie die Unterkunftsangaben daher vor der Kontrolle aktualisieren.

Für das Ankunftsdatum ist die Änderungsmöglichkeit enger: Es lässt sich nur innerhalb von drei Tagen nach der ursprünglichen Abgabe ändern. Bei einer Flugverschiebung sollten Sie deshalb nicht davon ausgehen, dass die Meldung beliebig auf einen späteren Termin übertragbar ist. Ist sie bereits abgelaufen, ist eine neue Abgabe erforderlich.

Auch eine abgeschlossene Einreise beendet die Gültigkeit der dafür verwendeten Meldung. Reisen Sie nach Ihrem Korea-Aufenthalt in ein Nachbarland und anschließend erneut nach Korea ein, prüfen Sie für diese Rückkehr Ihre Meldepflicht. Besteht sie weiterhin, brauchen Sie eine neue Ankunftsmeldung im dafür passenden Zeitfenster.

Kostenlose Selbstabgabe oder persönliche Ausfüllhilfe

Die amtliche e-Arrival Card ist kostenlos. Wenn Sie die Angaben selbst erfassen möchten und sich mit dem Formular wohlfühlen, können Sie die Meldung direkt im offiziellen Portal abgeben. Dafür fällt keine amtliche Gebühr an.

Wünschen Sie Unterstützung beim Zusammenstellen und Eintragen der Angaben, können Sie die private Ausfüllhilfe von 1avisum.at anfragen. Diese Hilfe ist eine gesonderte kostenpflichtige Serviceleistung. Klären Sie vor einer Beauftragung, was der Service umfasst und welchen Preis Sie dafür bezahlen. So können Sie nach Ihrem Bedarf zwischen der kostenlosen Selbstabgabe und persönlicher Unterstützung wählen.

Für eine kostenlose telefonische Beratung erreichen Sie das Wiener Team unter +43 68 0160 8874. Im Gespräch können Sie klären, welchen Umfang die Ausfüllhilfe hat und was sie kostet. Die persönliche Ausfüllhilfe ist kostenpflichtig.

Falls Sie zusätzlich Unterstützung bei einer K-ETA benötigen, finden Sie diese beim K-ETA-Service für Südkorea. Die Ankunftsmeldung und eine gegebenenfalls benötigte K-ETA sind getrennte Anliegen.

Offizielle Quellen und weitere Reiseinformationen

Stand der Prüfung: 09.09.2026. Die folgenden offiziellen Informationen erläutern die Meldepflicht, das Verfahren und die Voraussetzungen für Reisende aus Österreich.

Offizielle Quelle Wobei sie hilft
Koreanisches Justizministerium: Meldepflicht und Ausnahmen Einreisestatus, Visum, K-ETA und Residence Card einordnen
e-Arrival Card Guide Zeitfenster, Gültigkeit, Papierkarte und Änderungsmöglichkeiten nachlesen
Declaration Procedures: Ablauf der Meldung Vorbereitung, gemeinsame Meldung und Bestätigung verstehen
Justizministerium: Erläuterungen zur elektronischen Ankunftsmeldung, PDF Meldepflicht und Kalenderzählung anhand des offiziellen Beispiels nachvollziehen
Offizielles e-Arrival-Card-Portal Kostenlose Abgabe sowie Abfrage und Änderung aufrufen
K-ETA Application Guide Die Reisegenehmigung für visumfreie Einreisen einordnen
K-ETA: Verlängerung der vorübergehenden Befreiung Die Befristung bis Ende 2026 nach koreanischer Zeit nachlesen
BMEIA: Reiseinformation Korea – Republik Die Hinweise für österreichische Staatsangehörige prüfen

Für eine Reise nach Ende 2026 prüfen Sie vorab den dann geltenden Stand beim BMEIA und bei den koreanischen Behörden. Die derzeitige Befreiung ist bis 31. Dezember 2026 befristet; daraus ergibt sich keine Verlängerung für 2027.

Zur Orientierung dient Südkorea im Überblick. Wenn Sie Ihre Einreiseberechtigung klären, lesen Sie die Hinweise zu Einreise und Visum. Fragen zur Reisegenehmigung für die visumfreie Einreise vertiefen Sie unter K-ETA für Südkorea.

Wichtiger Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privater Dienstleister und keine Behörde, Botschaft oder konsularische Vertretung.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Maßgeblich sind die geltenden offiziellen Vorschriften; die Entscheidung über die Einreise trifft die koreanische Grenzbehörde.

Stand: 09.09.2026. Prüfen Sie vor Ihrer Reise die aktuellen Angaben im offiziellen e-Arrival-Card-Leitfaden und in der Reiseinformation des BMEIA.