e-Arrival Card Südkorea: Pflicht, Portal und 3 Tage
Stand: 2. September 2026. Die e-Arrival Card Korea ist eine elektronische Einreiseregistrierung — kein Visum und keine K-ETA. Das ändert für die meisten österreichischen Kurzreisen die Reihenfolge: zuerst klären, ob Sie einreisen dürfen, dann die Karte im offiziellen Portal innerhalb von 3 Tagen vor der Ankunft absenden. Alternativ bleibt laut BMEIA eine Papierkarte bei Ankunft möglich; 1avisum.at hilft beim Ausfüllen, der amtliche Kanal bleibt das Portal.
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Was die e-Arrival Card ist
Die koreanische e-Arrival Card (auch Electronic Arrival Card) ist eine Einreiseerklärung für die Republik Korea. Sie teilt den Behörden mit, wer einreist und wohin die Reise geht — sie entscheidet nicht, ob Sie ein Visum oder eine elektronische Einreisegenehmigung brauchen. Deshalb ersetzt sie weder ein Visum noch eine K-ETA: Die Karte registriert die Ankunft, die anderen Instrumente regeln die Einreiseerlaubnis.
Für die meisten Reisenden ist die Karte Pflicht. Das BMEIA nennt eine klare Ausnahme: Wer einen koreanischen Aufenthaltstitel hat, braucht keine Arrival Card. Ein gültiges K-ETA-Dokument allein steht in dieser Ausnahme nicht. Das Portal bietet einen Navigator, mit dem Sie prüfen können, ob eine elektronische Erklärung für Ihre Unterlagen nötig ist.
Offizielles Portal e-arrivalcard.go.kr
Die Anmeldung läuft über www.e-arrivalcard.go.kr — die offizielle Website der koreanischen e-Government-Dienste (Official Korea e-Arrival card). Auf dieser Seite ist die Karte gebührenfrei (No fee required). Es gibt ein Formular für Einzelpersonen und eines für Gruppen bzw. Reisebüros; beides liegt auf derselben amtlichen Domain, nicht auf einer Zahlungsseite.
Das Portal warnt selbst: Nur diese Adresse ist die offizielle e-Arrival-Card-Website. Seiten, die Zahlungsdaten verlangen, sind kein offizieller Dienst. Für Sie heißt das: Kartendaten und Passdaten gehören nur auf e-arrivalcard.go.kr. Wer unsicher ist oder mehrere Personen eintragen muss, kann die Karte mit Ausfüllhilfe von 1avisum.at vorbereiten — parallel zum offiziellen Kanal, nicht statt dessen.
Wann ausfüllen
Das Portal verlangt: Complete and submit within 3 days before arrival in Korea — also innerhalb von drei Tagen vor der Ankunft ausfüllen und absenden. Für Sie heißt das: die elektronische Karte sitzt am Ende der Reiseplanung, nicht Monate vorher; maßgeblich bleibt der Portaltext zum Zeitpunkt Ihrer Reise.
Das BMEIA beschreibt denselben Vorgang etwas breiter: Reisende müssen entweder eine e-Arrival Card oder bei Ankunft eine Papierankunftskarte ausfüllen. Wer die elektronische Karte im 3-Tage-Fenster abschickt, steht an der Grenze nicht ohne Erklärung da; wer das Fenster verpasst, hat laut österreichischer Reiseinformation weiter die Papieroption. Zum Reisepass gelten zwei parallele Sätze: BMEIA verlangt Gültigkeit für die Dauer des Aufenthalts (cremefarbiger Notpass wird akzeptiert); das Portal verlangt zusätzlich, dass das Ablaufdatum nach dem erwarteten Ankunftsdatum liegt. Beides prüfen, bevor Sie absenden.
Ablauf im Überblick
Die Startseite gliedert die Declaration procedure in fünf Schritte:
- Nutzungsbedingungen und E-Mail-Adresse
- Passdaten (gültiger Reisepass)
- Reiseplan (Ankunft, Abreise, Aufenthalt)
- Angaben prüfen
- Absenden
Die Liste folgt der Reihenfolge auf der Startseite. Nach dem Absenden können Sie die Karte unter Check/Edit mit der Issue Number oder per E-Mail-Verifizierung wieder aufrufen — etwa wenn sich Flugnummer oder Aufenthalt noch ändert. Beim individuellen Antrag lassen sich bis zu 9 Begleitpersonen mitführen; Einreisedatum und Flug- bzw. Schiffsnummer müssen für Vertreter und Begleitung gleich sein. Familie mit gleichem Flug kann also in einem individuellen Antrag bleiben; wer getrennt ankommt, braucht getrennte Meldungen.
K-ETA, Visum und e-Arrival Card
Österreichische Staatsbürger reisen für Tourismus, Besuch und kurzfristige Geschäfte bis 90 Tage visumfrei ein. Bis 31. Dezember 2026 brauchen sie keine K-ETA. Die e-Arrival Card bleibt trotzdem auszufüllen, weil die drei Wege verschiedene Fragen lösen: Visumfrei sagt, ob Sie einreisen dürfen; die K-ETA wäre eine Einreisegenehmigung; die Karte ist die Erklärung bei Ankunft. Eins ersetzt das andere nicht.
Für die typische Reise bis 90 Tage ist der nächste Schritt deshalb die Karte, nicht der K-ETA-Antrag. Ob Sie überhaupt ein Visum brauchen, steht im Südkorea-Wissenszentrum. Eine K-ETA beantragen Sie nur, wenn Sie sie tatsächlich brauchen (freiwillig oder nach Ende der Befreiung): K-ETA-Service.
Häufige Fragen
Ist die e-Arrival Card dasselbe wie die K-ETA?
Nein. Die K-ETA ist eine elektronische Einreisegenehmigung. Die e-Arrival Card ist eine Einreiseerklärung. Österreichische Reisende brauchen die K-ETA bis 31. Dezember 2026 in der Regel nicht, die Karte aber schon — sonst fehlt an der Grenze die Registrierung.
Wann muss ich die e-Arrival Card ausfüllen?
Das Portal nennt drei Tage vor der Ankunft. Das BMEIA lässt zusätzlich die Papierkarte bei Ankunft zu. Planen Sie die elektronische Abgabe im 3-Tage-Fenster, wenn Sie die Schlange am Schalter vermeiden wollen.
Wo ist die offizielle Seite?
Die offizielle Adresse ist www.e-arrivalcard.go.kr. Jede Seite, die Zahlungsdaten für die Karte verlangt, ist laut Portal kein amtlicher Dienst.
Brauche ich trotzdem ein Visum?
Für Aufenthalte bis 90 Tage in der Regel nicht. Die Karte ersetzt kein Visum, weil sie nur die Ankunft erklärt. Details zur Visumfrage: Südkorea Wissenszentrum.
Kostet die e-Arrival Card etwas?
Auf dem offiziellen Portal: No fee required. Die Ausfüllhilfe von 1avisum.at ist ein privater Service; die kostenlose Erstberatung läuft über das Wiener Telefon.
Kann ich bei Ankunft eine Papierkarte ausfüllen?
Ja. Das BMEIA nennt ausdrücklich die Papierankunftskarte bei Ankunft als Alternative zur e-Arrival Card. Die elektronische Abgabe im 3-Tage-Fenster bleibt der übliche Weg, wenn Sie die Erklärung vor der Landung erledigen wollen.
Füllt 1avisum die Karte für mich aus?
Ja, als Ausfüllhilfe. Rufen Sie in Wien an: +43 68 0160 8874. Der offizielle Kanal bleibt das Portal; die Hilfe ersetzt die amtliche Domain nicht.
Wie 1avisum.at helfen kann
- e-Arrival Card: Ausfüllhilfe; kostenlose Beratung telefonisch: Wien +43 68 0160 8874. Offizieller Kanal: e-arrivalcard.go.kr.
- K-ETA: Nur wenn eine Genehmigung tatsächlich nötig ist — K-ETA-Service.
- Nicht im Angebot: Sticker-Visum, Botschaftseinreichung, Konsulatstermine.
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Quellen
Wichtiger Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1A Visum Service ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.
Visabestimmungen und Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Reise geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden.
Stand: 2. September 2026
Verbindliche Auskünfte: Official Korea e-Arrival card · BMEIA — Republik Korea
