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Südkorea Einreise Visum

9. September 2026 durch
1avisum Redaktion

Einreise nach Südkorea: Was Reisende aus Österreich brauchen

Mit einem gewöhnlichen österreichischen Reisepass können Sie Südkorea für Urlaub, Besuche bei Freunden oder Verwandten und Geschäftstreffen bis zu 90 Tage visumfrei besuchen. Bis 31. Dezember 2026 sind österreichische Staatsangehörige außerdem vorübergehend von K-ETA befreit. Eine Ankunftskarte ist bei einem solchen Besuch grundsätzlich trotzdem erforderlich: Visumfreiheit, K-ETA und die Anmeldung bei der Einreise erfüllen jeweils einen anderen Zweck.

Navigation: Südkorea im Überblick · Visumfreie Einreise · Reisepass · K-ETA · Ankunftskarte · Unterstützung bei K-ETA

Wann ist die Einreise nach Südkorea visumfrei?

Entscheidend sind Ihr Reisezweck und die geplante Aufenthaltsdauer. Österreichische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Reisepass können für touristische Reisen, Besuche bei Freunden oder Verwandten sowie Geschäftstreffen bis zu 90 Tage ohne Visum einreisen. Eine Urlaubsreise fällt damit unter die visumfreie Einreise, sofern sie innerhalb dieses Zeitraums bleibt.

Ein Geschäftstreffen ist dabei von einem Arbeitsaufenthalt zu unterscheiden. Ein beruflicher Anlass allein berechtigt Sie noch nicht dazu, in Korea zu arbeiten. Wer dort arbeiten oder länger wohnen möchte, benötigt vor der Einreise das passende Visum. Die Möglichkeit eines visumfreien Kurzbesuchs ersetzt dieses Visum auch dann nicht, wenn zunächst nur ein kurzer Aufenthalt geplant ist.

Ordnen Sie deshalb zuerst ein, was Sie in Südkorea vorhaben. Bei einem Arbeitsaufenthalt oder längerem Wohnen klären Sie die passende Visumkategorie vor der Reise anhand der Informationen der koreanischen Botschaft in Wien. Für einen visumfreien Kurzbesuch folgen als Nächstes die Prüfung Ihres Reisepasses und die Frage, welche elektronischen Dokumente beziehungsweise Ankunftsangaben Sie brauchen.

Reisepass und Unterlagen für die Reise

Ihr österreichischer Reisepass muss während des gesamten Aufenthalts gültig sein. Vergleichen Sie sein Ablaufdatum daher mit dem letzten geplanten Aufenthaltstag in Südkorea. Für diesen visumfreien Besuch gilt keine zusätzliche pauschale Restgültigkeit von sechs Monaten. Läuft der Pass jedoch bereits während Ihrer Reise ab, reicht seine Gültigkeit nicht aus; kümmern Sie sich vor dem Abflug um einen gültigen Pass für den gesamten Aufenthalt.

Zusätzlich empfiehlt eine koreanische Auslandsvertretung Reisenden, die unter die vorübergehende K-ETA-Befreiung fallen, ein Rückflugticket, Angaben zur Unterkunft und Nachweise über ausreichende Reisemittel griffbereit zu haben. Diese Unterlagen können helfen, den geplanten Kurzbesuch und die weitere Reise nachvollziehbar zu machen. Es handelt sich um eine Empfehlung zur Reisevorbereitung. Prüfen Sie Ihre Buchungsunterlagen und legen Sie die Angaben so ab, dass Sie unterwegs darauf zugreifen können.

Brauche ich für Südkorea eine K-ETA?

Österreichische Staatsangehörige sind bis 31. Dezember 2026 nach koreanischer Standardzeit (KST) vorübergehend von K-ETA befreit. Für einen von dieser Regel erfassten visumfreien Besuch benötigen Sie somit keine K-ETA. Maßgeblich für Ihre Planung ist der tatsächliche Einreisezeitpunkt. Wenn Sie rund um den Jahreswechsel reisen, prüfen Sie daher die Regel, die für Ihr konkretes Einreisedatum offiziell bestätigt ist; aus der derzeit veröffentlichten Verlängerung lässt sich für 2027 nichts ableiten.

K-ETA ist eine elektronische Einreisegenehmigung für den visumfreien Reiseweg, aber kein Visum. Auch eine erteilte K-ETA verlängert die zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer nicht und garantiert keine Einreise; darüber entscheidet die koreanische Einwanderungsbehörde am Grenzübergang. Wer ein Visum für seinen Aufenthaltszweck braucht, kann es daher nicht durch eine K-ETA ersetzen.

Trotz der Befreiung können Sie freiwillig eine kostenpflichtige K-ETA beantragen. Ob Sie davon Gebrauch machen, wirkt sich bei visumfreier Einreise auf die Ankunftskarte aus. Diese Unterscheidung hilft bei der Entscheidung, ob Sie einen freiwilligen Antrag stellen möchten. Näheres zur Genehmigung finden Sie im K-ETA-Ratgeber für Südkorea; den aktuellen Zeitraum können Sie in der offiziellen Mitteilung zur Befreiung nachlesen.

Welche Ankunftskarte brauche ich?

Ob eine Ankunftskarte erforderlich ist, hängt von Ihrem tatsächlichen Status bei dieser Einreise ab. Die vorübergehende K-ETA-Befreiung für österreichische Reisende befreit grundsätzlich nicht von der Ankunftskarte. Bei einer visumfreien Einreise mit gültiger K-ETA entfällt sie dagegen. Die Karte selbst dient der Einreiseanmeldung; sie ersetzt weder ein erforderliches Visum noch die damit verbundene Aufenthaltsberechtigung.

Ihre Situation bei der Einreise Ankunftskarte erforderlich?
Visumfreier Kurzbesuch unter der vorübergehenden K-ETA-Befreiung, ohne gültige K-ETA Ja, grundsätzlich erforderlich.
Visumfreie Einreise mit gültiger K-ETA Nein, hierfür besteht eine Befreiung.
Einreise mit Visum, auch wenn zusätzlich eine K-ETA vorhanden ist Ja, sofern keine gesonderte Befreiung wie durch eine der unten genannten gültigen Aufenthaltskarten besteht.
Gültige koreanische Residence Card, Permanent Resident Card oder Overseas Korean Resident Card Nein, diese Karten begründen die genannte Befreiung.

Besitzen Sie beispielsweise noch eine gültige K-ETA, reisen diesmal aber mit einem Visum ein, entfällt die Ankunftskarte nicht allein wegen der K-ETA. Auch ein Visum ist nicht mit einer koreanischen Residence Card gleichzusetzen. Prüfen Sie daher, mit welchem Status Sie tatsächlich einreisen und ob Sie eine der genannten Aufenthaltskarten besitzen.

Wenn Sie eine Ankunftskarte benötigen, können Sie zwischen der elektronischen und der Papierform wählen. Beide sind gleichwertig. Nach der elektronischen Einreichung müssen Sie nicht zusätzlich eine Papierkarte ausfüllen. Die behördliche e-Arrival Card ist kostenlos.

Für die elektronische Form beginnt das Einreichungsfenster drei Tage vor der Ankunft, gerechnet nach koreanischer Standardzeit. Halten Sie einen gültigen Reisepass, Ihre E-Mail-Adresse, Ankunftsdatum und Flugnummer sowie Unterkunftsangaben und Abreisedatum bereit; die Abflugnummer ist optional. Sobald Sie Ihre Kartenpflicht geklärt und die Form gewählt haben, hilft Ihnen der Ratgeber zur Südkorea e-Arrival Card bei der Vorbereitung und beim Ausfüllen.

Häufige Fragen vor der Abreise

Was ist bei einer Reise mit Minderjährigen zu beachten?

Reist ein Kind ohne gesetzlichen Vertreter oder nur mit einem gesetzlichen Vertreter, empfiehlt das BMEIA zusätzlich zum eigenen Reisepass eine Reiseeinverständniserklärung. Das betrifft beispielsweise eine Reise, bei der nur ein Elternteil als gesetzlicher Vertreter mitkommt. Bereiten Sie die Erklärung für Ihre konkrete Begleitsituation vor. Sie ist eine Empfehlung des BMEIA und keine besondere südkoreanische Einreisevorschrift.

Selbst beantragen oder Unterstützung nutzen

Sobald feststeht, welches Dokument Sie benötigen, können Sie den jeweiligen offiziellen Weg selbst nutzen: Die K-ETA-Antragsinformationen führen zum behördlichen Verfahren, die offizielle e-Arrival-Card-Anleitung zur elektronischen Ankunftskarte, die Sie kostenlos selbst ausfüllen und einreichen können. Wer für einen visumfreien Kurzbesuch vorübergehend von K-ETA befreit ist, kann eine erforderliche Ankunftskarte somit auch ohne freiwilligen K-ETA-Antrag einreichen.

Benötigen Sie eine K-ETA oder entscheiden Sie sich freiwillig dafür, können Sie über die Südkorea-Serviceseite die private Unterstützung von 1avisum.at beim elektronischen K-ETA-Antrag nutzen. Wählen Sie zuerst das benötigte Dokument und entscheiden Sie anschließend, ob Sie den offiziellen Antrag selbst stellen oder private Antragshilfe in Anspruch nehmen möchten.

Auch wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der digitalen Ankunftskarte wünschen, können Sie 1avisum.at telefonisch kontaktieren. Für eine kostenlose telefonische Beratung erreichen Sie 1avisum.at in Wien unter +43 68 0160 8874. Anfragen per E-Mail senden Sie an [email protected]. Eine anschließend beauftragte Ausfüllhilfe für die digitale Ankunftskarte oder Unterstützung beim elektronischen Antrag ist eine separate Leistung und kann kostenpflichtig sein. Über Visa, K-ETA und die Einreise entscheiden die zuständigen koreanischen Behörden.

Offizielle Quellen und Stand der Informationen

Stand: 9. September 2026. Die folgenden offiziellen Informationen wurden am 9. September 2026 abgerufen. Prüfen Sie die für Ihren Reisezeitpunkt geltenden Angaben bei der Vorbereitung erneut, insbesondere bei einer Einreise rund um den Jahreswechsel.

Offizielle Quelle Thema Abrufdatum
Botschaft der Republik Korea in Wien: Visum und visumfreie Einreise Reisezwecke und visumfreier Kurzbesuch 09.09.2026
Botschaft der Republik Korea in Singapur: Passgültigkeit Gültigkeit während des gesamten Aufenthalts 09.09.2026
BMEIA: Reiseinformation Republik Korea Österreichische Reisende, K-ETA-Befreiung und Minderjährige; Gegenprüfung der Passgültigkeit 09.09.2026
K-ETA: Verlängerung der vorübergehenden Befreiung bis Ende 2026 Frist nach KST und freiwillige K-ETA 09.09.2026
e-Arrival Card Target Guide: Kartenpflicht und Befreiungen Einreisestatus, K-ETA, Visum und Aufenthaltskarten 09.09.2026
e-Arrival Card Guide: Form, Vorbereitung und Einreichung Elektronische und Papierkarte, Zeitfenster, Angaben und Kosten 09.09.2026
Botschaft der Republik Korea in Neuseeland: Empfohlene Reiseunterlagen Rückflugticket, Unterkunftsangaben und Reisemittel 09.09.2026
Working Holiday Info Center: Visum für Arbeit und längeren Aufenthalt Visumbedarf vor der Einreise 09.09.2026
K-ETA: Offizielle Antragsinformationen Bedeutung der K-ETA und behördliche Einreiseentscheidung 09.09.2026

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privater Dienstleister und keine Behörde, Botschaft oder konsularische Vertretung.

Visum- und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung geltenden offiziellen Bestimmungen.

Stand: 9. September 2026

Verbindliche und aktuelle Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Antragstellung oder Reise die geltenden Anforderungen bei der Botschaft der Republik Korea in Wien.