Südkorea Einreise: visumfrei, e-Arrival Card und Checkliste
Stand: 2. September 2026. Für Einreise Südkorea und Südkorea Einreise gilt: Mit gewöhnlichem Reisepass reisen österreichische Staatsbürger bis 90 Tage visumfrei ein. Bis 31. Dezember 2026 brauchen sie keine K-ETA — das entbindet sie aber nicht von der e-Arrival Card (oder einer Papierkarte bei Ankunft). Vor dem Flug zählen Erlaubnis, Karte und Pass; das Ausfüllen der Karte folgt dem offiziellen Portal.
Navigation: Südkorea Wissenszentrum · e-Arrival Card · Offizielles Portal · BMEIA Südkorea · K-ETA-Service
Visumfrei bis 90 Tage
Laut BMEIA dürfen österreichische Staatsbürger für Aufenthalte bis 90 Tage visumfrei einreisen. Das deckt die üblichen Kurzreisen ab: Tourismus, Besuch, kurzfristige Geschäfte. In diesem Rahmen ist ein Visum in der Regel nicht der nächste Schritt — die Einreiseerlaubnis steckt schon in der visumfreien Regelung, nicht in einer K-ETA und nicht in der Arrival Card.
Wer länger als 90 Tage bleiben will, beantragt einen Aufenthaltstitel (residence permit). Weder K-ETA noch e-Arrival Card ersetzen diesen Titel, weil sie eine andere Frage beantworten als ein Langaufenthalt. Für die typische zwei-Wochen-Reise heißt das: Visumfrage zuerst im Südkorea-Wissenszentrum abhaken, dann Pass und Karte — nicht den K-ETA-Antrag als Standardweg 2026.
e-Arrival Card — kurz
Unabhängig von der K-ETA-Befreiung bis 31. Dezember 2026 müssen Reisende entweder eine e-Arrival Card oder bei Ankunft eine Papierankunftskarte ausfüllen. Die Befreiung von der Einreisegenehmigung streicht die Ankunftserklärung nicht: Korea erfasst weiter, wer einreist. Die elektronische Karte läuft über www.e-arrivalcard.go.kr; das BMEIA lässt die Papierkarte am Schalter als Alternative.
Eine Ausnahme nennt das BMEIA: Wer einen koreanischen Aufenthaltstitel hat, braucht keine Arrival Card. Ein K-ETA-Dokument allein steht in dieser Ausnahme nicht. Für den Kurztrip ohne koreanischen Titel ist der nächste Schritt also die Karte — elektronisch vorab oder Papier bei Ankunft. 1avisum.at hilft beim Ausfüllen; der offizielle Kanal bleibt das Portal.
Reisepass, Minderjährige und Sonderfälle
Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Ein cremefarbiger Notpass wird akzeptiert. Damit reicht die Gültigkeit bis zum geplanten Abreisetag. Wer mit Notpass fliegt, plant trotzdem die e-Arrival Card oder die Papierkarte ein — der Notpass ändert die Kartenvorschrift nicht.
Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne beide gesetzliche Vertreter oder nur mit einem reisen, gelten keine besonderen Einreisebestimmungen. Empfohlen bleibt trotzdem eine Einverständniserklärung, plus Kopien der Geburtsurkunde und der Pässe der gesetzlichen Vertreter — das ist Vorsorge an der Kontrolle, keine zusätzliche Visumart. Eine K-ETA brauchen österreichische Reisende bis 31. Dezember 2026 in der Regel nicht; wenn Sie sie freiwillig beantragen oder nach Ende der Befreiung vorsorgen: K-ETA-Service.
Checkliste vor Abreise
- [ ] Reisepass — gültig für die geplante Aufenthaltsdauer (cremefarbiger Notpass möglich)
- [ ] e-Arrival Card über das offizielle Portal oder Zeit für die Papierkarte bei Ankunft
- [ ] Minderjährige: Einverständniserklärung und Kopien mitführen (empfohlen)
- [ ] Aufenthalt über 90 Tage: Aufenthaltstitel vorab klären (BMEIA)
Häufige Fragen
Brauchen Österreicher ein Visum für Südkorea?
Für Aufenthalte bis 90 Tage in der Regel nicht. Das BMEIA spricht von visafreier Einreise in diesem Rahmen. Länger als 90 Tage wird daraus ein Aufenthaltstitel, nicht nur eine Karte oder eine K-ETA.
Brauche ich 2026 eine K-ETA?
Laut BMEIA bis 31. Dezember 2026 nicht. Ab 2027 oder bei freiwilligem Antrag: K-ETA-Service. Die e-Arrival Card bleibt trotzdem auszufüllen, weil sie eine Erklärung ist und keine Genehmigung.
Muss ich trotzdem eine e-Arrival Card ausfüllen?
Ja — elektronisch oder als Papierkarte bei Ankunft. Ausnahme: koreanischer Aufenthaltstitel, nicht automatisch ein K-ETA-Inhaber. Portal: e-arrivalcard.go.kr.
Wie lange muss mein Reisepass gültig sein?
Für die Dauer des Aufenthalts. Ein cremefarbiger Notpass wird akzeptiert. Prüfen Sie das Ablaufdatum gegen den geplanten letzten Tag in Korea.
Kann ich mit Notpass einreisen?
Ja. Ein cremefarbiger Notpass wird laut BMEIA akzeptiert. Planen Sie trotzdem die e-Arrival Card oder die Papierkarte ein; der Notpass ersetzt die Ankunftserklärung nicht.
Wie 1avisum.at helfen kann
- e-Arrival Card: Ausfüllhilfe; kostenlose Beratung telefonisch: Wien +43 68 0160 8874. Offizieller Kanal: e-arrivalcard.go.kr.
- K-ETA: Nur wenn eine Genehmigung tatsächlich nötig ist — K-ETA-Service.
- Nicht im Angebot: Sticker-Visum, Botschaftseinreichung, Konsulatstermine.
← Zurück zum Südkorea-Wissenszentrum
Quellen
Wichtiger Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1A Visum Service ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.
Visabestimmungen und Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Reise geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden.
Stand: 2. September 2026
Verbindliche Auskünfte: BMEIA — Republik Korea
