Südkorea Einreise 2026: Visumfrei, e-Arrival Card & Checkliste für Österreicher
Navigation: ← Südkorea Wissenszentrum · K-ETA-Leitfaden · K-ETA-Service bei 1avisum.at
Österreichische Staatsbürger können visumfrei bis 90 Tage in die Republik Korea einreisen. Unabhängig von der K-ETA-Befreiung bis 31. Dezember 2026 müssen Reisende eine e-Arrival Card ausfüllen — oder bei Ankunft ein Papierformular. Dieser Überblick bündelt Einreisevoraussetzungen, e-Arrival und eine Checkliste vor Abflug.
Kurzantwort — Was brauchen Österreicher für die Einreise?
- Visum: Nicht erforderlich für Aufenthalte bis 90 Tage (BMEIA).
- K-ETA 2026: Österreichische Staatsbürger benötigen bis 31. Dezember 2026 keine K-ETA — Details: K-ETA-Leitfaden.
- e-Arrival Card: Pflicht — elektronisch über e-arrivalcard.go.kr oder Papierformular bei Ankunft (BMEIA).
- Pass: Für die Dauer des Aufenthalts gültig; cremefarbiger Notpass wird akzeptiert (BMEIA).
- Weiterführend: Südkorea Wissenszentrum
Visumfrei — wer darf wie lange?
Laut BMEIA gilt für österreichische Staatsbürger visafreie Einreise für Aufenthalte bis 90 Tage — typisch für Tourismus, Besuch und Geschäftsreisen im Kurzaufenthalt.
Über 90 Tage: Für längere Aufenthalte ist ein Aufenthaltstitel (residence permit) zu beantragen — nicht nur eine K-ETA oder e-Arrival Card (BMEIA).
e-Arrival Card & Papierformular
Reisende müssen entweder eine elektronische e-Arrival Card einreichen oder bei Ankunft am Flughafen ein Papier-Ankunftsformular ausfüllen (BMEIA).
Offizielles Portal: e-arrivalcard.go.kr — Korea Electronic Arrival Card.
Ausnahme: Inhaber eines koreanischen Aufenthaltstitels oder einer gültigen K-ETA-Reisegenehmigung benötigen keine separate Arrival Card (BMEIA). Österreichische Staatsbürger sind 2026 von der K-ETA-Pflicht befreit — planen Sie daher in der Regel die e-Arrival Card ein.
Pass, Minderjährige & Sonderfälle
- Reisepass: Muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein (BMEIA).
- Notpass: Cremefarbiger Notpass wird laut BMEIA akzeptiert.
- Minderjährige (bis 18 Jahre): Keine besonderen Einreisebestimmungen — dennoch wird empfohlen, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen (BMEIA).
- K-ETA ab 2027: Falls die Befreiung ausläuft, prüfen Sie vor Reiseantritt den K-ETA-Leitfaden und die aktuelle BMEIA-Information.
Checkliste vor Abreise
- [ ] Reisepass — gültig für die geplante Aufenthaltsdauer
- [ ] e-Arrival Card online ausgefüllt oder Zeit für Papierformular bei Ankunft eingeplant
- [ ] Rück- oder Weiterflugticket und Unterkunftsnachweis griffbereit (übliche Grenzkontrollfragen)
- [ ] K-ETA-Status geprüft — 2026 für Österreicher entfällt; ab 2027 ggf. K-ETA-Artikel konsultieren
- [ ] Minderjährige: Einverständniserklärung mitführen (empfohlen)
- [ ] Aufenthalt > 90 Tage: Aufenthaltstitel vor Einreise klären (BMEIA)
FAQ
Brauchen Österreicher ein Visum für Südkorea?
Nein — für Aufenthalte bis 90 Tage visumfrei (BMEIA).
Brauche ich 2026 eine K-ETA?
Nein — laut BMEIA bis 31. Dezember 2026 nicht. Mehr: K-ETA-Leitfaden.
Was ist die e-Arrival Card?
Eine elektronische Ankunftskarte über e-arrivalcard.go.kr — Alternative: Papierformular bei Ankunft (BMEIA).
Wie lange muss mein Reisepass gültig sein?
Für die Dauer des Aufenthalts (BMEIA).
Kann ich mit Notpass einreisen?
Ja — cremefarbiger Notpass wird laut BMEIA akzeptiert.
K-ETA-Service bei 1avisum.at
2026 benötigen österreichische Staatsbürger keine K-ETA — der Service ist relevant, wenn Sie freiwillig eine K-ETA beantragen oder für Reisen ab 2027 vorsorgen möchten.
1avisum.at unterstützt bei der K-ETA über den offiziellen Online-Weg k-eta.go.kr.
- Im Angebot: K-ETA-Service (elektronisch)
- Nicht im Angebot: Sticker-Visum, Botschafts-Einreichung, Konsulat-Termine
→ K-ETA-Service bei 1avisum.at
Weitere Übersicht: Südkorea Wissenszentrum
Wichtiger Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1A Visum Service ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.
Visabestimmungen und Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Reise geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden.
Stand: Juli 2026
Verbindliche Auskünfte: BMEIA — Republik Korea · e-Arrival Card Portal
