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Südkorea K Eta

14. Juli 2026 durch
1avisum Redaktion

Südkorea K-ETA 2026: Einreisegenehmigung, Portal & Antrag — Leitfaden für Österreicher

Navigation: ← Südkorea Wissenszentrum · Einreise: e-Arrival & Checkliste · K-ETA-Service bei 1avisum.at

Die K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) ist eine elektronische Reisegenehmigung für visumfreie Einreisen — kein Visum. Österreichische Staatsbürger reisen derzeit visumfrei bis 90 Tage ein; laut BMEIA benötigen sie bis 31. Dezember 2026 keine K-ETA. Dieser Leitfaden erklärt die Ausnahmen, das offizielle Portal und den Ablauf, wenn eine K-ETA doch erforderlich ist.

Kurzantwort — Brauchen Österreicher eine K-ETA für Südkorea?

  • Visumfrei: Aufenthalte bis 90 Tage ohne Visum (BMEIA).
  • K-ETA 2026: Österreichische Staatsbürger benötigen bis 31. Dezember 2026 keine K-ETA (BMEIA).
  • e-Arrival Card: Unabhängig davon — Reisende müssen eine e-Arrival Card oder bei Ankunft ein Papierformular ausfüllen. Details: Einreise-Überblick.
  • Weiterführend: Südkorea Wissenszentrum

Falls Sie eine K-ETA beantragen möchten — oder der K-ETA-Service bei 1avisum.at unterstützt bei Antrag und Unterlagen über den offiziellen Online-Weg.

Brauchen Österreicher 2026 eine K-ETA?

Laut BMEIA sind österreichische Staatsbürger bis zum 31. Dezember 2026 von der K-ETA-Pflicht befreit. Das gilt für visumfreie Kurzaufenthalte (Tourismus, Besuch, Geschäftsreise bis 90 Tage).

Wann eine K-ETA dennoch relevant sein kann:

  • Reisen ab 2027, wenn die Befreiung ausläuft — prüfen Sie vor Abflug die aktuelle BMEIA-Reiseinformation.
  • Staatsangehörigkeiten oder Reisedokumente ohne österreichische Visumfreiheit — andere Regeln können gelten.
  • Aufenthalte über 90 Tage: Dann ist ein Aufenthaltstitel (residence permit) erforderlich, nicht nur K-ETA (BMEIA).

Offizielles K-ETA-Portal k-eta.go.kr

Maßgeblich ist das Korea Electronic Travel Authorization unter k-eta.go.kr — betrieben durch den Korea Immigration Service. Die K-ETA ist eine elektronische Reisegenehmigung zur Einreiseberechtigung im visumfreien Rahmen — sie ersetzt kein Visum und garantiert nicht die Einreise.

Gebühr (wenn Pflicht): Laut Portal 10.000 KRW (ca. USD 7–8); Bearbeitung in der Regel bis zu 72 Stunden (K-ETA Guide). Beträge und Fristen können sich ändern — prüfen Sie die aktuelle Portalangabe.

Antragstellung — Kurzüberblick

Wenn für Ihre Reise eine K-ETA erforderlich ist, folgt der Ablauf im Wesentlichen diesem Muster — Details können sich ändern; maßgeblich ist stets k-eta.go.kr:

  • Antrag online über das offizielle Portal starten
  • Persönliche Daten und Reisedaten eingeben
  • Unterlagen hochladen (Reisepass, ggf. Foto gemäß Portalvorgaben)
  • Gebühr online bezahlen (laut Portal)
  • Genehmigung abwarten — bei Erfolg digital mitführen

Planen Sie ausreichend Vorlauf vor Abflug ein. Einreisevorbereitung und e-Arrival Card: Südkorea Einreise 2026.

Häufige Fehler & Stolpersteine

  1. K-ETA mit Visum verwechseln — Die K-ETA ist keine Visum-Ersatz-Garantie; bei Aufenthalten über 90 Tagen brauchen Sie einen Aufenthaltstitel (BMEIA).
  2. e-Arrival vergessen — Auch ohne K-ETA-Pflicht 2026 ist die e-Arrival Card (oder Papier bei Ankunft) nötig — siehe Einreise-Artikel.
  3. Zu knapper Vorlauf — Wenn K-ETA Pflicht ist, rechnen Sie mit bis zu 72 Stunden Bearbeitungszeit im Portal.
  4. Passgültigkeit — Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein (BMEIA).
  5. 2026-Befreiung übersehen — Österreichische Staatsbürger brauchen 2026 keine K-ETA — aber weiterhin e-Arrival.

FAQ

Brauchen Österreicher 2026 eine K-ETA für Südkorea?

Nein — laut BMEIA bis 31. Dezember 2026 nicht.

Ist Südkorea visumfrei für Österreicher?

Ja — für Aufenthalte bis 90 Tage (BMEIA).

Wo beantrage ich die K-ETA?

Über k-eta.go.kr — das offizielle Korea Electronic Travel Authorization Portal.

Was kostet die K-ETA?

Laut Portal 10.000 KRW — prüfen Sie die aktuelle Gebührenangabe zum Antragszeitpunkt.

Brauche ich zusätzlich eine e-Arrival Card?

Ja — unabhängig von der K-ETA-Befreiung 2026. Details im Einreise-Überblick.

K-ETA-Service bei 1avisum.at

1avisum.at unterstützt bei der K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) — Antragshilfe über den offiziellen Online-Weg k-eta.go.kr.

  • Im Angebot: K-ETA-Service (elektronisch)
  • Nicht im Angebot: Sticker-Visum, Botschafts-Einreichung, Konsulat-Termine

K-ETA-Service bei 1avisum.at

Weitere Übersicht: Südkorea Wissenszentrum

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1A Visum Service ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.

Visabestimmungen und Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Reise geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden.

Stand: Juli 2026

Verbindliche Auskünfte: BMEIA — Republik Korea · K-ETA Portal