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China Sticker Visum Cvasc

15. Juli 2026 durch
1avisum Redaktion

China Visum beantragen: Sticker-Visum über das CVASC — Leitfaden für Österreicher

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Österreichische Reisende können China für Kurzreisen bis zu 30 Tage visumfrei besuchen — für längere Aufenthalte oder Reisezwecke außerhalb dieser Regelung ist jedoch ein Sticker-Visum nötig, das über das Chinese Visa Application Service Center (CVASC) beantragt wird. Dieser Leitfaden erklärt wann ein Visum nötig ist, wo Österreicher es beantragen und wie Sie Reisepass und Zeitplan vorbereiten. Für die elektronische Einreiseerklärung vor einer visumfreien Kurzreise hilft 1avisum.at beim Digital Arrival Card (CDAC).

Kurzantwort — Wann brauchen Österreicher ein China-Visum?

  • Kurzreise bis 30 Tage (Tourismus, Geschäft, Besuch, Transit): derzeit visumfrei — Details im Visumfrei-Leitfaden.
  • Mehr als 30 Tage oder Zwecke außerhalb der visumfreien Kategorien: Sticker-Visum über das CVASC (BMEIA).
  • Antragsberechtigt beim CVASC: nur Inhaber gewöhnlicher Reisepässe; für andere Passarten ist die chinesische Botschaft bzw. das Konsulat zuständig (CVASC).
  • Reisepass: für den Antrag mindestens 6 Monate gültig, zwei freie Seiten (BMEIA).
  • Service bei 1avisum.at: Für die elektronische Einreiseerklärung (Digital Arrival Card, CDAC) vor einer visumfreien Kurzreise — zum CDAC-Service.

Wann brauchen Österreicher ein Visum — und wann nicht?

Für touristische, geschäftliche, Besuchs- und Transitreisen bis 30 Tage ist derzeit kein Visum erforderlich — diese visumfreie Regelung ist befristet und im Visumfrei-Leitfaden erklärt.

Ein Visum ist zu beantragen, sobald Ihre Reise länger als 30 Tage dauert oder nicht in die visumfreien Kategorien fällt — laut BMEIA über das Chinese Visa Application Service Center. Klassische Beispiele: Studium, Arbeitsaufnahme, längere Familienaufenthalte oder Daueraufenthalte.

Wo beantragen — CVASC in Österreich

In Österreich läuft die Visumbeantragung über das Chinese Visa Application Service Center (CVASC). Wichtig vorab:

  • Das Center nimmt ausschließlich Anträge von Inhabern gewöhnlicher Reisepässe entgegen; bei Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpässen ist die chinesische Botschaft/das Konsulat direkt zuständig (CVASC).
  • Der Ablauf über das offizielle Portal umfasst das Ausfüllen des Antragsformulars und die Terminbuchung.

Information: Konkrete Visumkategorien, Gebühren, Bearbeitungszeiten und Unterlagenlisten legt das CVASC bzw. die chinesische Botschaft fest und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Angaben des Centers zum Zeitpunkt Ihrer Beantragung — prüfen Sie diese direkt beim CVASC.

Reisepass & Vorbereitung

Thema Regel
Passgültigkeit (Visumantrag) Mindestens 6 Monate + zwei freie visierfähige Seiten
Passgültigkeit unter 6 Monaten Risiko der Einreiseverweigerung — Pass rechtzeitig ersetzen
Antragszeitpunkt Empfehlung: ca. 3 Monate vor der geplanten Einreise
Nachweise Wiederausreise (Rück-/Weiterreiseticket) + ausreichende Geldmittel

Planen Sie den Antrag also frühzeitig ein und kontrollieren Sie die Restgültigkeit Ihres Reisepasses, bevor Sie einen Termin buchen (BMEIA · CVASC).

Sonderfälle — Gruppenvisum, Tibet, Verlängerung, andere Passarten

  • Gruppenvisum: Bei Einreise mit einem Gruppenvisum kann das Land nur gemeinsam mit allen Gruppenmitgliedern verlassen werden; wer sich trennen will, muss das Gruppenvisum vorher ändern und ein Einzelvisum beantragen lassen (BMEIA).
  • Tibet: Reisen in die Autonome Region Tibet (und bestimmte tibetische Gebiete) sind genehmigungspflichtig; die Vergabe kann kurzfristig ausgesetzt werden — vorab beim Reiseveranstalter oder der Botschaft in Wien informieren (BMEIA).
  • Visumverlängerung: Eine Verlängerung in China ist unter bestimmten Voraussetzungen bei der Fremdenpolizei möglich (BMEIA).
  • Konventions-/Fremdenpass: An die zuständige ausländische Vertretung in Österreich wenden (BMEIA).

Häufige Fehler & Stolpersteine

  1. Passgültigkeit unterschätzt — Für den Antrag sind 6 Monate Restgültigkeit + zwei freie Seiten nötig; unter 6 Monaten drohen Probleme.
  2. Zu spät beantragt — Planen Sie rund 3 Monate Vorlauf ein.
  3. Visumfrei mit visumpflichtig verwechselt — Die 30-Tage-Regel deckt keine Langzeit- oder Sonderzwecke ab.
  4. Falsche Passart beim CVASC — Das Center nimmt nur gewöhnliche Reisepässe.
  5. Nachweise vergessenWiederausreise und Geldmittel bereithalten.

FAQ

Brauchen Österreicher ein Visum für China?

Für Kurzreisen bis 30 Tage (Tourismus, Geschäft, Besuch, Transit) derzeit visumfrei; für längere oder andere Reisen ein Visum über das CVASC. Siehe Visumfrei-Leitfaden.

Wo beantrage ich ein China-Visum in Österreich?

Über das Chinese Visa Application Service Center (CVASC) — Ablauf und Angaben beim CVASC bzw. BMEIA.

Wie lange muss mein Reisepass gültig sein?

Für den Visumantrag mindestens 6 Monate mit zwei freien Seiten; bei weniger als 6 Monaten wird ein Passersatz empfohlen.

Wann sollte ich das Visum beantragen?

Empfohlen wird eine Beantragung etwa 3 Monate vor der Einreise.

Kann 1avisum.at beim Sticker-Visum helfen?

Nein — 1avisum.at bietet keinen Sticker-Visum-Service. Unser Service ist das Digital Arrival Card (CDAC) für die elektronische Einreiseerklärung vor visumfreien Kurzreisen: CDAC-Service.

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Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1A Visum Service ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.

Visabestimmungen und Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Reise geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden — siehe BMEIA — China.

Stand: Juli 2026