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China Visumfrei Einreise

11. September 2026 durch
1avisum Redaktion

Einreise nach China für Österreicher: 30 Tage visumfrei

Kurzantwort: Viele Kurzreisen aus Österreich nach China sind derzeit ohne Visum möglich. Ob die Befreiung zu Ihrer Reise passt, klären Sie anhand von Reisepass, tatsächlichem Reisezweck, Aufenthaltsdauer und Reisedatum. Stand: 10. September 2026.

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Gilt die 30-Tage-Visumfreiheit für meine Reise?

Die aktuelle Regel passt, wenn Sie mit einem gültigen gewöhnlichen österreichischen Reisepass reisen, höchstens 30 Tage bleiben und für Geschäft, Tourismus, einen Besuch bei Familie oder Freunden, Austausch oder Transit einreisen. Österreich gehört zur Ländergruppe, für die diese einseitige Visumbefreiung nach der derzeit veröffentlichten Regelung bis 31. Dezember 2026 gilt. Passart, tatsächlicher Zweck, Dauer und Reisedatum müssen gemeinsam passen; ein einzelnes erfülltes Merkmal reicht nicht aus.

Für eine Reise nach diesem Datum sollten Sie die offizielle Regel erneut prüfen. Dass Pass, Zweck und Dauer grundsätzlich passen, ersetzt außerdem nicht die Einreisekontrolle: Die chinesischen Grenz- und Einwanderungsbehörden entscheiden bei der Ankunft über die Zulassung. Legen Sie Ihre Reise deshalb so an, dass sich Zweck, Unterkunft und geplante Ausreise schlüssig belegen lassen.

Welche Reisezwecke sind abgedeckt?

Die Visumfreiheit richtet sich nach dem, was Sie in China tatsächlich tun. Erfasst sind Geschäftsreisen, Tourismus, Besuche bei Familie oder Freunden, Austausch und Transit. Eine Urlaubsreise, ein privater Besuch oder ein kurzer Kundentermin kann damit grundsätzlich in den erlaubten Bereich fallen, wenn auch alle übrigen Bedingungen erfüllt sind.

Tatsächlicher Zweck Einordnung für die 30-Tage-Regel
Urlaub und Besichtigungen erfasst
Besuch bei Familie oder Freunden erfasst
Geschäftsreise, etwa ein Kundentermin erfasst
Austausch erfasst
Transit erfasst
Arbeit, Studium oder journalistische Tätigkeit vorher passendes Visum erforderlich

Die Bezeichnung der Reise allein genügt nicht. Wer beispielsweise für eine Beschäftigung einreist, kann sich nicht auf „Geschäftsreise“ berufen, nur weil der Aufenthalt kurz ist. Prüfen Sie daher zuerst die konkrete Tätigkeit und erst danach die Aufenthaltsdauer.

Wie werden die 30 Tage berechnet?

Die Zählung beginnt am Tag nach der Einreise und läuft über 30 Kalendertage. Bei einer Einreise am 1. Oktober ist der 2. Oktober damit der erste Aufenthaltstag und der 31. Oktober der 30. Tag. Berechnen Sie den spätesten Ausreisetag vor der Buchung und planen Sie nicht mit einer ungeprüften Verlängerung.

Die Regel kann derzeit mehrfach genutzt werden. Offiziell sind gegenwärtig weder eine feste Zahl visumfreier Einreisen noch eine Gesamtdauer oder ein Mindestabstand zwischen zwei Einreisen festgelegt. Jede Einreise muss aber weiterhin einen zulässigen und nachvollziehbaren Zweck haben; wiederholte Einreisen ändern diese Voraussetzung nicht.

Welche Unterlagen sollte ich bei der Einreise bereithalten?

Halten Sie Unterlagen griffbereit, die Ihren Reiseplan und den angegebenen Zweck nachvollziehbar machen. Die offizielle Empfehlung nennt insbesondere Einladungsschreiben, Flugtickets und Unterkunftsreservierungen. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von Ihrer Reise ab: Für einen Urlaub sind etwa Ausreise- oder Weiterreiseticket und Hotelbuchung naheliegend, für einen Besuch oder Geschäftstermin zusätzlich eine passende Einladung.

Eine praktische Einreise-Checkliste umfasst:

  • den gewöhnlichen österreichischen Reisepass, gültig für den gesamten geplanten Aufenthalt,
  • ein bestätigtes Ausreise- oder Weiterreiseticket,
  • Nachweise zur Unterkunft,
  • bei Besuchs-, Austausch- oder Geschäftsreisen eine zum Zweck passende Einladung,
  • die erforderlichen Angaben für die Arrival Card.

Speichern Sie wichtige Buchungen nicht ausschließlich in einem Konto, auf das Sie unterwegs möglicherweise keinen Zugriff haben. Ausschlaggebend ist, dass Sie die Nachweise bei der Kontrolle rasch vorlegen können.

Welche Rolle spielt die China Arrival Card?

Die Visumfreiheit beantwortet, ob Sie ohne Visum einreisen dürfen; die Arrival Card erfasst dagegen die Angaben zur Einreise. Auch bei einer visumfreien Reise kann daher eine Arrival Card erforderlich sein. Seit 20. November 2025 können ausländische Reisende die Angaben vorab über die offiziellen Onlinewege der National Immigration Administration einreichen, darunter deren Website, die staatliche Serviceplattform, die App „NIA 12367“, die WeChat- beziehungsweise Alipay-Miniprogramme oder den vorgesehenen QR-Code.

Wenn das Ausfüllen vorab nicht möglich ist, kann es am Einreiseort online oder auf Papier nachgeholt werden. Die Behörde nennt sieben Befreiungsgruppen. Dazu gehören Reisende, die innerhalb von 24 Stunden direkt weiterreisen und den beschränkten Bereich des Hafens oder Flughafens nicht verlassen. Für die genaue Abgrenzung und die verfügbaren Einreichungswege hilft der ausführliche Leitfaden zur China Arrival Card.

24 oder 240 Stunden Transit: Wann ist das relevant?

Die Zahl der Stunden allein entscheidet nicht über den passenden Transitweg. Wichtig sind die Staatsangehörigkeit und Passart, die Weiterreise in einen Drittstaat oder eine Drittregion, der benutzte Einreiseort, der erlaubte Aufenthaltsbereich und die Frage, ob Sie den beschränkten Transitbereich verlassen.

Regel Typischer Anwendungsrahmen Zentrale Grenzen
24-Stunden-Transit direkte Weiterreise durch China in einen Drittstaat oder eine Drittregion gültiges Reisedokument, bestätigtes internationales Anschluss-Ticket; ohne vorläufige Einreiseerlaubnis im beschränkten Bereich bleiben
240-Stunden-Transit mehrtägiger Stopover mit Weiterreise in einen Drittstaat oder eine Drittregion gewöhnlicher Pass eines berechtigten Staates, darunter Österreich; Einreise über einen der 65 bestimmten Häfen, Aufenthalt nur in den erlaubten Gebieten von 24 Provinzregionen, bestätigtes Weiterreiseticket mit Sitzplatz und Abreisedatum; höchstens 10 Tage
30-Tage-Visumfreiheit für Österreicher zulässiger Aufenthalt einschließlich Transit gewöhnlicher österreichischer Reisepass, zulässiger Zweck und höchstens 30 Tage; aktuelle Befristung bis 31. Dezember 2026

Bei einem Umstieg am selben Tag, bei dem Sie den beschränkten Bereich nicht verlassen, kann die 24-Stunden-Regel den konkreten Ablauf beschreiben. Für einen mehrtägigen Stopover mit echter Drittlandsweiterreise kann die 240-Stunden-Regel relevant sein. Zugleich umfasst die derzeitige 30-Tage-Visumfreiheit für österreichische Inhaber gewöhnlicher Reisepässe auch den Reisezweck Transit und bietet einen längeren Zeitrahmen, sofern ihre Bedingungen erfüllt sind.

Leiten Sie daraus keinen garantierten Reiseverlauf ab. Bestätigen Sie vor Abflug die Drittlandsroute, den Einreiseort, das erlaubte Gebiet und die Voraussetzungen Ihres konkreten Anschlusses; eine erforderliche vorläufige Einreiseerlaubnis erteilt die Grenzkontrollstelle.

Was gilt für Reisepass und Unterkunftsregistrierung?

Für die einseitige Visumfreiheit benötigen Sie einen gewöhnlichen Reisepass, dessen Gültigkeit mindestens den gesamten geplanten Aufenthalt in China abdeckt. Reiseausweise sowie vorläufige oder Notpässe fallen nach der veröffentlichten Regel nicht unter diese Passkategorie. Prüfen Sie das Dokument daher vor der Buchung und nicht erst beim Check-in.

Nach der Ankunft muss außerdem die Unterkunft registriert werden. Bei einer Hotelübernachtung übernimmt das Hotel die Registrierung und übermittelt die Angaben an die örtliche Behörde. Wohnen Sie privat oder in einer anderen Unterkunft als einem Hotel, müssen Sie oder die aufnehmende Person die Registrierung innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft erledigen.

Seit 20. März 2026 wird eine Online-Registrierung in Hebei, Liaoning, Zhejiang, Hubei, Guangxi, Chongqing und Sichuan erprobt; der Weg über die örtlichen Behörden bleibt dort weiterhin offen. Klären Sie bei privater Unterkunft mit Ihrem Gastgeber unmittelbar nach der Ankunft, welcher Registrierungsweg am Aufenthaltsort gilt.

Wann brauche ich vor der Reise ein Visum?

Ein Visum ist vor der Reise erforderlich, wenn Sie länger als 30 Tage bleiben möchten oder Ihre tatsächliche Tätigkeit nicht unter Geschäftsreise, Tourismus, Besuch, Austausch oder Transit fällt. Das betrifft insbesondere Arbeit, Studium, journalistische Tätigkeit und vergleichbare Zwecke, für die eine vorherige Genehmigung vorgesehen ist.

Wählen Sie das Visum passend zum Aufenthaltszweck und beginnen Sie rechtzeitig mit dem zuständigen Antragsweg. Der Leitfaden zum China-Visum über CVASC ordnet den nächsten Schritt ein. Eine Verlängerung nach visumfreier Einreise ist nur für angemessene und ausreichende Gründe vorgesehen und muss bei der örtlichen Ausreise- und Einreiseverwaltung beantragt werden; sie ist kein Ersatz für ein vor Reisebeginn erforderliches Visum.

Häufige Fragen

Gilt die 30-Tage-Visumfreiheit auch für Minderjährige?

Ja. Für Minderjährige gelten dieselben Voraussetzungen wie für Erwachsene. Auch ihr gewöhnlicher Reisepass muss den geplanten Aufenthalt abdecken, und Reisezweck sowie Dauer müssen zur Regel passen.

Darf ich während einer visumfreien Reise arbeiten oder studieren?

Nein. Arbeit und Studium sind von dieser Visumbefreiung nicht erfasst. Dafür benötigen Sie vor der Einreise ein Visum, das der tatsächlichen Tätigkeit entspricht.

Kann ich während der Regel mehrmals nach China einreisen?

Mehrfache visumfreie Einreisen sind derzeit möglich; eine feste Zahl, Gesamtdauer oder ein Mindestabstand ist aktuell nicht vorgegeben. Jede einzelne Einreise muss dennoch die Voraussetzungen erfüllen und einem zulässigen Zweck entsprechen.

Muss ich bei einem Umstieg die Arrival Card ausfüllen?

Wer innerhalb von 24 Stunden direkt weiterreist und den beschränkten Transitbereich nicht verlässt, gehört zu den offiziell genannten Befreiungsgruppen. Sobald Ihr Ablauf davon abweicht, prüfen Sie die Kartenpflicht und den passenden Einreiseweg anhand Ihrer konkreten Route.

Gilt die Festland-Regel automatisch auch für Hongkong und Macao?

Übertragen Sie die hier beschriebenen Bedingungen für das chinesische Festland nicht ungeprüft auf Hongkong oder Macao. Prüfen Sie für jeden Teil der Reise die dort geltenden Einreisebestimmungen und behandeln Sie einen Wechsel zwischen diesen Gebieten als eigene Reiseetappe.

Weitere China-Informationen und Arrival-Card-Service

Für weitere Einreise- und Visumthemen führt das China Wissenszentrum zu den passenden Informationen. Die Arrival Card können Sie über die offiziellen Kanäle der chinesischen National Immigration Administration selbst einreichen; Anforderungen, Befreiungen und Einreichungswege erklärt der Arrival-Card-Leitfaden.

Wenn Sie Unterstützung beim elektronischen Ausfüllen der China Arrival Card wünschen, können Sie den Arrival-Card-Service von 1avisum.at nutzen. Die Arrival Card ist kein Visum, und die Unterstützung beeinflusst nicht die Entscheidung der chinesischen Grenz- und Einwanderungsbehörden. Kostenlose Beratung erhalten Sie telefonisch in Wien unter +43 68 0160 8874; der elektronische Auftrag läuft über die verlinkte Serviceseite.

Sources

  1. Consular Department of the Ministry of Foreign Affairs of the PRC: Visa-free entry FAQs (abgerufen am 10. September 2026)
  2. National Immigration Administration: Online Arrival Card (abgerufen am 10. September 2026)
  3. National Immigration Administration: Visa-free transit policies (abgerufen am 10. September 2026)
  4. National Immigration Administration: Accommodation registration (abgerufen am 10. September 2026)

Important Notice

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privater Dienstleister und keine Behörde, Botschaft oder konsularische Vertretung.

Visumpflichten und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Wir garantieren nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Verbindlich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung oder Reise geltenden amtlichen Vorschriften.

Stand: 10. September 2026

Verbindliche und aktuelle Informationen erhalten Sie ausschließlich bei den zuständigen Behörden. Prüfen Sie die aktuell geltenden Voraussetzungen vor Antragstellung oder Reise: https://cs.mfa.gov.cn/lh/lhqz_149493/cjwd/