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Indien Einreise Visum

9. September 2026 durch
1avisum Redaktion

Indien Einreise: Visum, e-Visum & e-Arrival Card — Überblick für Österreicher

Kurzantwort: Für die Einreise nach Indien benötigen österreichische Reisende ein Visum. Wählen Sie zuerst den passenden Weg: e-Visum oder reguläres Visum. Dazu kommen die e-Arrival Card und bei internationaler Flugankunft die Gesundheits-Selbsterklärung Air Suvidha. Prüfen Sie außerdem die Gültigkeit Ihres Reisepasses und nehmen Sie bei einer eVisa-Reise die ausgedruckte, erteilte ETA mit. Stand: 09.09.2026.

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Welches Visum passt zu Ihrer Indienreise?

Laut BMEIA-Reiseinformation besteht für österreichische Reisende Visumpflicht. Österreich gehört zu den für eVisa zugelassenen Staatsangehörigkeiten. Ob dieser Weg für Sie passt, hängt aber auch von Ihrem Pass, Ihrem tatsächlichen Reisezweck und dem geplanten Einreiseort ab.

Für einen Urlaub mit gewöhnlichem österreichischem Reisepass kommt das touristische e-Visum infrage. Auch Besuche bei Freunden oder Verwandten sowie Geschäfts- und medizinische Reisen werden im offiziellen eVisa-Portal als mögliche Zwecke genannt. Wählen Sie die Kategorie nach dem Anlass Ihrer Reise: Wer geschäftlich reist, sollte den Antrag entsprechend diesem Zweck vorbereiten.

Gleichen Sie vor der Buchung auch Ihren konkreten Einreiseort mit der Liste im eVisa-Portal ab. Delhi und Mumbai sind dort aufgeführt. Prüfen Sie dennoch den Eintrag für Ihre eigene Verbindung, damit die geplante Ankunft zum gewählten Visumweg passt.

Ihre Ausgangslage Passender nächster Schritt
Gewöhnlicher österreichischer Reisepass, passender eVisa-Reisezweck und zugelassener Einreiseort Voraussetzungen im offiziellen eVisa-Portal prüfen und die entsprechende Kategorie beantragen.
Für Ihren Pass oder Ihr Vorhaben ist ein reguläres Visum erforderlich Den Antrag mit der zuständigen indischen Vertretung klären; der offizielle Einstieg ist das indische Visumportal.

Ein wichtiger Sonderfall ist der cremefarbige österreichische Notpass: Dafür benötigen Sie laut BMEIA ein reguläres Visum. Klären Sie diesen Weg mit der indischen Vertretung, bevor Sie die weiteren Reiseformalitäten abschließen.

Wenn Sie das e-Visum nutzen können, führt Sie der e-Visum-Leitfaden für Österreicher zum nächsten Antragsschritt. Die zusätzlichen Ankunftsmeldungen erledigen Sie anschließend passend zu Ihrer Ankunft.

Reisepass, Unterlagen und Kontrolle bei der Einreise

Bei der Passgültigkeit nennen die offiziellen Quellen unterschiedliche Bezugspunkte. Prüfen Sie deshalb Ihr Ablaufdatum sowohl anhand der Antragstellung als auch anhand Ihrer Reisedaten:

Dokument oder Verfahren Vorgabe und Bezugspunkt Quelle
Gewöhnlicher Reisepass Mindestens sechs Monate Restgültigkeit bei der Ausreise aus Indien BMEIA
Reisepass für den eVisa-Antrag Mindestens sechs Monate Gültigkeit bei Antragstellung Indisches eVisa-Portal
Cremefarbiger österreichischer Notpass Mindestens sechs Monate Gültigkeit bei Einreise; reguläres Visum erforderlich BMEIA

Für eine eVisa-Reise prüfen Sie vor dem Abflug, ob die elektronische Reisegenehmigung, die ETA, den Status GRANTED hat. Drucken Sie die erteilte ETA aus und legen Sie sie zu Ihrem Reisepass. Ein eingereichter Antrag allein ist noch keine erteilte Genehmigung. Bereiten Sie außerdem das Rück- oder Weiterreiseticket vor und stellen Sie sicher, dass Sie über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen. Diese Anforderungen nennt das eVisa-Portal.

Bei der Einreisekontrolle legen Sie Pass und ETA-Ausdruck vor; für eVisa werden bei der Ankunft auch biometrische Angaben erfasst. Kontrollieren Sie danach den Einreisestempel in Ihrem Reisepass. Das BMEIA weist darauf hin, dass ein fehlender Stempel bei der Ausreise zu Problemen führen kann.

Zusätzlich vor Ankunft: e-Arrival Card und Gesundheitsformular

Mit dem Visum ist die Vorbereitung noch nicht abgeschlossen. Die e-Arrival Card übermittelt Ihre Ankunftsdaten; Air Suvidha dient der Gesundheits-Selbsterklärung bei internationaler Flugankunft. Planen Sie beide Aufgaben gesondert ein.

e-Arrival Card: Ankunftsdaten innerhalb der letzten 72 Stunden melden

Laut BMEIA ist die e-Arrival Card vor der Einreise verpflichtend. Das indische Visumportal nennt für die Einreichung das Zeitfenster innerhalb der letzten 72 Stunden vor Ankunft. Sie müssen das Formular also nicht spätestens 72 Stunden vorher abgeben, sondern reichen es in diesem Zeitraum vor Ihrer Ankunft ein.

Die Ankunftskarte ist kein Visum und ersetzt Ihre Visumbeantragung nicht. Sie können die offizielle e-Arrival Card selbst einreichen. Bereiten Sie vorsorglich auch einen Ausdruck vor, wie es das BMEIA empfiehlt. Die Ausfüllschritte finden Sie im e-Arrival Card-Leitfaden.

Air Suvidha: Gesundheits-Selbsterklärung bei Flugankunft

Nach den Air-Suvidha-Hinweisen müssen alle international ankommenden Flugpassagiere vor Ankunft die separate Gesundheits-Selbsterklärung Air Suvidha 2.0 erledigen. Beachten Sie dafür die aktuellen Anweisungen auf dem offiziellen Portal.

Halten Sie Pass- und Flugdaten, Ihre Adresse sowie erreichbare Kontaktdaten bereit. Zum Verfahren gehört eine Prüfung über einen Einmalcode, die sogenannte OTP-Prüfung; Sie müssen den Code über Ihre angegebenen Kontaktdaten empfangen können. Nach Abschluss halten Sie die Bestätigung für den Gesundheitsdesk bereit. Dort können Sie sie digital auf Ihrem Gerät oder als Ausdruck vorlegen.

Häufige Fragen zu Transit und Passwechsel

Brauche ich bei einem reinen Umstieg in Indien ein Visum?

Laut BMEIA ist Transit ohne Visum, auch TWOV genannt, möglich, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie bleiben im internationalen Transitbereich.
  • Sie haben ein durchgehendes Weiterflugticket.
  • Ihr Gepäck ist bis zum Endziel durchgecheckt.
  • Die Umsteigezeit beträgt höchstens 24 Stunden.

Entscheidend ist somit die gesamte Verbindung. Klären Sie mit Ihrer Fluglinie oder der zuständigen Behörde, ob Ihr konkreter Umstieg diese Bedingungen erfüllt – insbesondere, ob Ihr Gepäck tatsächlich bis zum Endziel durchgeht.

Was gilt, wenn ich nach der ETA-Erteilung einen neuen Reisepass bekomme?

Nach den Angaben im eVisa-Portal müssen Sie bei einer ETA zum alten Pass den alten und den neuen Reisepass mitführen. Prüfen Sie daher vor der Reise, ob Sie beide Dokumente zur Verfügung haben, und nehmen Sie sie zusammen mit dem ETA-Ausdruck mit.

Wie 1avisum.at bei der Vorbereitung hilft

Sie können den elektronischen Visumantrag und die e-Arrival Card über die offiziellen Portale selbst einreichen. Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen wünschen, bietet 1avisum.at zwei passende Hilfen:

Reguläre Visa, konsularische Einreichungen und Botschaftstermine werden nicht über 1avisum.at abgewickelt. Dafür wenden Sie sich an die zuständige indische Vertretung. Über die Erteilung des Visums und die Einreise entscheidet die zuständige Behörde.

Für Fragen zur Vorbereitung erreichen Sie die kostenlose telefonische Beratung in Wien unter +43 68 0160 8874. Die Kostenfreiheit bezieht sich auf die Beratung. Weitere Orientierung und die einzelnen Leitfäden finden Sie im Indien-Wissenszentrum.

Offizielle Quellen

Quelle Wofür Sie sie heranziehen können Abrufdatum
BMEIA: Reiseinformation Indien Visumpflicht für Österreicher, Pass und Notpass, Transit, Einreisestempel und e-Arrival Card 09.09.2026
Indisches eVisa-Portal Zugelassene Staatsangehörigkeiten, Reisezwecke und Einreiseorte sowie ETA und Unterlagen 09.09.2026
Indisches Visumportal Offizieller Einstieg zum regulären Visum und Hinweise zur e-Arrival Card 09.09.2026
Air Suvidha: Instructions Gesundheits-Selbsterklärung für internationale Flugankünfte, Vorbereitung und Bestätigung 09.09.2026

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privater Dienstleister und keine Regierungsbehörde, Botschaft oder konsularische Vertretung.

Visumbestimmungen und Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung geltenden offiziellen Vorschriften.

Stand: 09.09.2026

Verbindliche und aktuelle Auskünfte erteilen ausschließlich die zuständigen Behörden. Prüfen Sie die geltenden Anforderungen vor Ihrer Antragstellung oder Reise anhand der BMEIA-Reiseinformation Indien und des offiziellen indischen Visumportals.