Indien Touristenvisum: e-Tourist für Reisende aus Österreich
Kurzantwort: Mit österreichischem Reisepass können Sie für eine touristische Indienreise grundsätzlich ein e-Tourist-Visum beantragen. Prüfen Sie zunächst Ihre persönliche Zulassung und stimmen Sie dann die Laufzeit auf Ihre Reisedaten ab. Die hier verglichenen Varianten mit 30 Tagen, einem Jahr und fünf Jahren unterscheiden sich beim Beginn der Gültigkeit und bei der Aufenthaltsplanung. Den elektronischen Antrag können Sie selbst stellen oder dabei Antragshilfe nutzen. Vor der Reise brauchen Sie eine erteilte ETA und müssen zusätzlich Ihre Einreise vorbereiten. Stand: 9. September 2026.
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e-Tourist oder reguläres Touristenvisum: Welcher Weg passt?
Für die Wahl des Antragswegs kommt es auf Ihre Staatsangehörigkeit, Ihre Passart und die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen an. Ein österreichischer Reisepass ermöglicht grundsätzlich einen e-Tourist-Antrag. Ein Wohnsitz in Österreich allein beantwortet diese Frage hingegen noch nicht: Entscheidend ist auch, mit welchem Pass Sie reisen.
Das offizielle Portal nennt Ausnahmen, darunter Diplomaten- und Dienstpässe sowie bestimmte Pakistan-Bezüge. Wenn eine solche Ausnahme auf Sie zutrifft, klären Sie den regulären Visumantrag direkt mit der zuständigen indischen Vertretung. Den Einstieg zum regulären Visum finden Sie bei India Visa Online. Prüfen Sie Ihre persönliche Zulassung daher vor der Auswahl einer elektronischen Laufzeit.
Auch der Reisezweck gehört an den Anfang der Planung. Für eine touristische Reise prüfen Sie das e-Tourist-Visum; bei einem geschäftlichen Anlass hilft Ihnen der Leitfaden zum Geschäftsvisum für Indien weiter. Einen breiteren Überblick bietet der e-Visum-Leitfaden. Steht fest, dass der touristische elektronische Weg für Sie infrage kommt, können Sie die Laufzeiten mit Ihrem Reiseplan vergleichen.
30 Tage, ein Jahr oder fünf Jahre im Vergleich
Bei den drei hier verglichenen Varianten des e-Tourist-Visums ist besonders wichtig, wann die Gültigkeit zu laufen beginnt. Das aktuelle Portal nennt für alle drei mehrere Einreisen. Die längere Laufzeit allein sagt aber noch nicht, wie viele Tage Sie sich in Indien aufhalten dürfen.
| Hier verglichene Laufzeit | Beginn und Dauer der Gültigkeit | Einreisen laut aktuellem Portal |
|---|---|---|
| 30 Tage | 30 Tage ab der ersten Einreise | Mehrere Einreisen innerhalb dieser Gültigkeit |
| Ein Jahr | 365 Tage ab Erteilung der ETA | Mehrere Einreisen |
| Fünf Jahre | Fünf Jahre ab Erteilung der ETA | Mehrere Einreisen |
Beim e-Tourist-Visum mit 30 Tagen Gültigkeit muss Ihre erste Einreise innerhalb der auf der ETA vorgesehenen Einreisefrist liegen. Erst mit dieser ersten Ankunft beginnt die 30-Tage-Gültigkeit. Wenn Sie während der Reise Indien verlassen und wieder einreisen, läuft dieselbe Frist weiter; durch die Rückkehr beginnen keine neuen 30 Tage. Für eine kurze Reise mit einem Zwischenaufenthalt außerhalb Indiens müssen deshalb auch die Rückkehr und der weitere Aufenthalt in die verbleibende Gültigkeit passen.
Beim e-Tourist-Visum mit einem Jahr oder fünf Jahren Gültigkeit beginnt die Gültigkeit bereits mit der ETA-Erteilung. Liegt Ihre erste Reise später, ist bis dahin schon ein Teil dieses Zeitraums vergangen. Wenn Sie mehrere Reisen planen, vergleichen Sie deshalb deren Daten mit dem Gültigkeitszeitraum der ETA. Anschließend prüfen Sie gesondert, wie viele Aufenthaltstage im jeweiligen Kalenderjahr zusammenkommen.
Aufenthaltstage und Antragsfenster richtig planen
Für das e-Tourist-Visum mit einem Jahr oder fünf Jahren Gültigkeit nennt das Portal höchstens 180 Aufenthaltstage pro Kalenderjahr. Gemeint ist die Summe Ihrer Aufenthalte innerhalb dieses Kalenderjahres. Die Zahl ist keine zugesagte Aufenthaltsdauer für jede einzelne Einreise. Wenn Sie zweimal im selben Kalenderjahr reisen, zählen die Tage beider Reisen gemeinsam; für eine weitere Reise müssen Sie die bereits verbrachten und die zusätzlich geplanten Tage zusammenrechnen.
Dieses Kalenderjahr ist außerdem vom Gültigkeitszeitraum Ihres Visums zu unterscheiden. Eine einjährige ETA gilt 365 Tage ab ihrer Erteilung, während sich die jährliche Aufenthaltsgrenze auf das Kalenderjahr bezieht. Halten Sie bei wiederholten Reisen daher sowohl die Gültigkeitsdaten als auch Ihre Aufenthaltstage im Blick.
Für alle drei verglichenen Varianten liegt das Antragsfenster laut aktueller FAQ frühestens 120 und spätestens vier Tage vor der geplanten Einreise. Diese Angaben legen fest, wann Sie den Antrag stellen können. Sie sind keine Zusage, dass die Bearbeitung innerhalb von vier Tagen abgeschlossen ist. Zum Einreichen kommen die Bearbeitung und die tatsächliche Erteilung hinzu; vor Reisebeginn muss die ETA erteilt sein. Liegt Ihre Reise noch einige Monate entfernt, planen Sie das Öffnen des Antragsfensters und Zeit für die weitere Vorbereitung ein.
Das e-Tourist-Visum ist laut Portal weder verlängerbar noch umwandelbar. Gleichen Sie deshalb die gewünschte Reisedauer und den Reisezweck schon vor dem Antrag ab, statt eine spätere Anpassung in Indien einzuplanen. Mit festgelegten Reisedaten und zusammengerechneten Aufenthaltstagen können Sie Ihre Unterlagen für das passende Antragsfenster vorbereiten.
Unterlagen vorbereiten und online beantragen
Für einen stimmigen elektronischen Antrag sollten Ihre Passangaben, Reisedaten und Dokumente zusammenpassen. Auch bei einer gemeinsamen Reise benötigt jede mitreisende Person eigene Passunterlagen. Bereiten Sie Folgendes vor:
- Einen eigenen Reisepass je Person mit mindestens zwei freien Seiten.
- Ein aktuelles frontales Foto vor weißem Hintergrund.
- Einen lesbaren Scan der Passdatenseite.
- Ein Rückflug- oder Weiterreiseticket sowie ausreichende Mittel für den Aufenthalt, die zu den Voraussetzungen des Portals gehören.
Den offiziellen elektronischen Antrag auf indianvisaonline.gov.in können Sie selbst ausfüllen. Nach der Vorbereitung geben Sie dort Ihre Daten ein, laden die erforderlichen Dokumente hoch und bezahlen die angezeigte amtliche Bearbeitungsgebühr. Gleichen Sie vor dem Einreichen insbesondere die Angaben im Antrag mit dem Reisepass und Ihren geplanten Reisedaten ab.
Die amtliche Gebühr richtet sich nach dem Herkunftsland. Sie wird auch bei einer Ablehnung oder bei einem späteren Reiseverzicht nicht erstattet. Die Prüfung der Angaben und des Reiseplans vor dem Bezahlen ist deshalb ein sinnvoller Teil der Vorbereitung.
Nach dem Einreichen verfolgen Sie den Status Ihres Antrags. Weder die Übermittlung noch die Zahlung bedeutet bereits, dass die ETA erteilt wurde. Wenn Sie Unterstützung beim elektronischen Antrag wünschen, können Sie die unten beschriebene Antragshilfe von 1avisum.at wählen. Die anschließende Einreisevorbereitung gehört bei beiden Wegen zur Reiseplanung.
Vor der Abreise: ETA, Flughäfen und e-Arrival Card
Ein ausgefüllter Antrag ist noch keine erteilte Reisegenehmigung. Vor Reisebeginn muss Ihre ETA den Status GRANTED haben. Prüfen Sie daher den tatsächlichen Status und drucken Sie die erteilte ETA aus, damit Sie sie bei der Einreisekontrolle vorlegen können.
Vergleichen Sie außerdem die Flughäfen Ihrer geplanten Route mit den aktuellen offiziellen Listen für Ein- und Ausreise. Delhi, Mumbai und Chennai sind Beispiele für Flughäfen, die das Portal für beide Richtungen nennt. Maßgeblich für Ihre konkrete Verbindung sind die aktuellen Einreise- und Ausreiselisten bei India Visa Online.
Die e-Arrival Card ist eine zusätzliche Aufgabe kurz vor der Ankunft: Sie übermittelt Ankunftsdaten und ersetzt kein Visum. Das Portal nennt dafür die Einreichung innerhalb der 72 Stunden vor Ankunft. Nutzen Sie den Zugang zur e-Arrival Card über das offizielle Portal. Auch wenn Ihre ETA bereits erteilt ist, bleibt diese gesonderte Meldung zu erledigen.
Prüfen Sie vor der Abreise gemeinsam, ob die ETA erteilt und ausgedruckt ist, die Flughäfen zu den aktuellen offiziellen Routenlisten passen und die Ankunftsdaten innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters übermittelt sind. Für die weitere Reisevorbereitung finden Sie ergänzende Orientierung im Einreise-Überblick.
Wie 1avisum.at beim Touristenvisum hilft
Wenn Sie für ein e-Tourist-Visum zugelassen sind, können Sie den Antrag selbst im offiziellen indischen Portal bearbeiten oder elektronische Antragshilfe nutzen. Die Wahl richtet sich danach, wie viel Unterstützung Sie beim Antrag möchten: Wer die Angaben und Dokumente selbst bearbeiten möchte, nutzt den offiziellen Selbstantrag; wer dabei Hilfe sucht, kann die elektronische Touristenvisum-Antragshilfe von 1avisum.at wählen.
Über Touristenvisum bei 1avisum.at gelangen Sie zur elektronischen Antragshilfe. Für eine kostenlose telefonische Beratung in Wien erreichen Sie uns unter +43 68 0160 8874.
Über Ihren Visumantrag entscheidet die zuständige indische Behörde. Die Antragshilfe unterstützt beim elektronischen Antrag; sie ist keine behördliche Entscheidung und garantiert keine Genehmigung. Benötigen Sie aufgrund einer Zulassungsausnahme ein reguläres Visum, wenden Sie sich dafür direkt an die zuständige indische Vertretung. Dieser reguläre Visumweg wird nicht über 1avisum.at abgewickelt.
Offizielle Quellen
Die beschriebenen Visumregeln beruhen auf den e-Visum-Informationen und FAQ von Government of India / India Visa Online. Stand: 9. September 2026. Prüfen Sie für Ihren Antrag und Ihre konkrete Reise die aktuellen Angaben im offiziellen Portal.
- Government of India / India Visa Online: e-Visum-Informationen und FAQ — Zulassung, Laufzeiten, Aufenthaltstage, Antrag, Dokumente, Gebühren, ETA und Einreise- sowie Ausreisestellen. Stand: 9. September 2026.
- Government of India / India Visa Online: e-Arrival Card — Zugang und Hinweise zur gesonderten Übermittlung der Ankunftsdaten. Stand: 9. September 2026.
Wichtiger Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privater Dienstleister und keine Behörde, Botschaft oder konsularische Vertretung.
Visum- und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihres Antrags geltenden offiziellen Bestimmungen.
Stand: 9. September 2026. Verbindliche und aktuelle Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Behörden. Prüfen Sie vor Ihrem Antrag und Ihrer Reise die geltenden Voraussetzungen bei India Visa Online.
