K-ETA für Südkorea: Was für Reisende aus Österreich gilt
Mit österreichischem Pass benötigen Sie bei einer visumfreien Einreise nach Südkorea derzeit keine K-ETA. Die vorübergehende Befreiung gilt nach dem Stand vom 9. September 2026 nur bis einschließlich 31. Dezember 2026 (KST, koreanische Standardzeit). Wer sie nutzt, muss grundsätzlich eine Arrival Card abgeben; ein freiwilliger, kostenpflichtiger K-ETA-Antrag kann diese Pflicht bei einer visumfreien Einreise entfallen lassen. Entscheidend bleibt, mit welchem Status Sie tatsächlich einreisen.
Für die weitere Reiseplanung finden Sie hier Südkorea im Überblick.
Brauchen österreichische Reisende eine K-ETA?
Die Befreiung knüpft an die österreichische Staatsangehörigkeit und eine visumfreie Einreise an. Österreich steht ausdrücklich auf der Liste der Länder, deren Ausnahme bis Ende 2026 verlängert wurde. Ein Wohnsitz in Österreich allein sagt daher noch nichts darüber aus, ob Sie unter diese Regel fallen.
Bei einer geplanten visumfreien Reise im November 2026 können Sie die Befreiung nutzen und ohne K-ETA reisen. Ein freiwilliger Antrag bleibt eine kostenpflichtige Wahl: Sein konkreter Vorteil ist, dass bei der visumfreien Einreise mit gültiger K-ETA keine Arrival Card nötig ist. Dem stehen Gebühren und Antragsaufwand gegenüber. Haben Sie bereits eine Genehmigung, bleibt sie bis zu ihrem Ablauf verwendbar; die vorübergehende Befreiung macht sie nicht ungültig.
Daneben gibt es eine Altersbefreiung für visumfrei Reisende bis einschließlich 17 Jahre sowie ab 65 Jahren. Maßgeblich ist das Alter am Einreisetag. Wird eine Person erst während des Aufenthalts 65, ist sie bei der Einreise noch nicht von dieser Altersregel erfasst; eine andere Befreiung, etwa jene für österreichische Staatsangehörige, ist gesondert zu berücksichtigen.
Für eine Reise nach dem 31. Dezember 2026 prüfen Sie die dann geltende amtliche Regel. Aus der derzeit bestätigten Frist lässt sich keine Aussage über eine spätere Befreiung ableiten. Auch innerhalb der Frist bleibt die Frage offen, welche weiteren Einreiseunterlagen Sie benötigen.
K-ETA, Visum und Arrival Card: Was gehört zu Ihrer Reise?
K-ETA ist eine elektronische Reisegenehmigung für visumfreie Einreisen. Sie ersetzt kein erforderliches Visum. Die Arrival Card wiederum ist eine Ankunftserklärung. Ob Sie diese abgeben müssen, richtet sich nach der Art, auf die Sie tatsächlich einreisen, und nach den dafür geltenden Ausnahmen.
| Ihre Einreisesituation | Was bedeutet das für die Arrival Card? |
|---|---|
| Sie reisen visumfrei mit gültiger K-ETA ein. | Eine Arrival Card ist nicht erforderlich. |
| Sie nutzen die vorübergehende K-ETA-Befreiung und reisen ohne K-ETA ein. | Grundsätzlich müssen Sie eine Arrival Card abgeben. |
| Sie besitzen K-ETA, reisen aber tatsächlich mit einem Visum ein. | Grundsätzlich müssen Sie dennoch eine Arrival Card abgeben; eigenständige andere Ausnahmen bleiben maßgeblich. |
Für österreichische Reisende, die ihre Befreiung nutzen, bedeutet das: Der K-ETA-Antrag entfällt, die Ankunftserklärung grundsätzlich nicht. Umgekehrt genügt es bei einer Visumeinreise nicht, zusätzlich eine K-ETA zu besitzen, um von der Erklärung befreit zu sein. Prüfen Sie deshalb zuerst die Einreiseart und erst danach, welche Ankunftserklärung dazu gehört.
Nach der amtlichen Anleitung können Sie die Arrival Card elektronisch oder auf Papier abgeben. Beide Formen sind Alternativen: Die elektronische Erklärung ist kostenlos und ersetzt die Papierkarte, sodass Sie nicht zusätzlich eine Papierkarte ausfüllen müssen. Wenn Sie eine Erklärung benötigen, hilft der Ratgeber zur Arrival Card für Südkorea bei der Vorbereitung. Ob für Ihre Reise die visumfreie Einreise infrage kommt oder ein Visum erforderlich ist, erläutert der Beitrag zu Einreise und Visum.
K-ETA offiziell beantragen: Was Sie vorbereiten
Eine benötigte oder bewusst freiwillig gewählte K-ETA können Sie selbst über das amtliche K-ETA-Portal oder die offizielle App „K-ETA“ beantragen. Für die Vorbereitung brauchen Sie einen gültigen Reisepass, eine E-Mail-Adresse, ein aktuelles Gesichtsbild und eine Kreditkarte zur Gebührenzahlung. Hinzu kommen Ihre Personen- und Reiseangaben.
Legen Sie diese Informationen vor dem Ausfüllen bereit. So können Sie die Angaben zusammenhängend prüfen und mit dem Reisepass abgleichen, bevor Sie den Antrag absenden. Besonders bei Namen und Passdaten lohnt sich dieser Abgleich: Fehler dort können einen neuen Antrag erforderlich machen. Halten Sie auch die Angaben zur geplanten Reise bereit, damit Ihre Unterkunft und die übrigen Reisedaten zum Vorhaben passen.
Der Ablauf umfasst die Vorbereitung, das Ausfüllen und Prüfen des amtlichen Antrags, die Gebührenzahlung und das Warten auf die Entscheidung. Das Absenden oder Bezahlen allein ist noch keine Genehmigung. Wenn Sie K-ETA benötigen, muss die Genehmigung vor dem Einsteigen in das Flugzeug oder Schiff vorliegen.
Achten Sie bei der Auswahl eines Angebots darauf, wer es betreibt, welche Leistung enthalten ist und welche Gebühren ausgewiesen werden. Das amtliche Portal warnt vor Seiten, die dem offiziellen Angebot ähnlich sehen, sowie vor hohen Gebühren und nicht belegten Beschleunigungsversprechen. Den amtlichen Selbstantrag finden Sie unter www.k-eta.go.kr oder in der App „K-ETA“. Private Unterstützung sollte sich klar als solche ausweisen und ihren Leistungsumfang transparent darstellen.
Was kostet K-ETA und wie viel Vorlauf brauchen Sie?
Die amtliche Antragsgebühr beträgt 10.000 KRW. Zusätzlich fällt eine Online-Zahlungsgebühr an; die koreanische Fassung der amtlichen Anleitung nennt dafür 3 Prozent. Diese Kosten entstehen auch dann, wenn Sie wegen einer Befreiung freiwillig beantragen. Bei einer Ablehnung gibt es keine Erstattung. Entscheiden Sie sich deshalb vor der Zahlung bewusst für den Antrag.
Die Prüfung dauert üblicherweise höchstens 72 Stunden, kann aber länger dauern. Davon zu unterscheiden ist die Empfehlung der koreanischen Botschaft in Griechenland, den Antrag mindestens 72 Stunden vor der Abreise zu stellen. Die erste Angabe beschreibt den üblichen Bearbeitungszeitraum, die zweite einen empfohlenen Vorlauf. Keine von beiden sichert Ihnen eine Entscheidung bis zu einem bestimmten Abflug zu.
Wenn Sie K-ETA für Ihre Einreise benötigen, planen Sie daher zusätzliche zeitliche Reserve ein. Ein Antrag genau 72 Stunden vor Abreise kann bei einer längeren Prüfung noch offen sein, obwohl Sie die genannte Mindestempfehlung eingehalten haben. Erforderlich ist die erteilte Genehmigung vor dem Boarding, nicht bloß ein eingereichter Antrag. Einen beschleunigten Prüfservice gibt es nicht; eine kurzfristige Reise lässt sich daher nicht durch einen Expressantrag absichern.
Wie lange gilt K-ETA und wann ist ein neuer Antrag nötig?
Eine K-ETA gilt ab dem Tag der Genehmigung drei Jahre, höchstens jedoch bis zum früheren Ablauf des Reisepasses. Innerhalb ihrer Gültigkeit kann sie für mehrere Einreisen verwendet werden. Diese Genehmigungsdauer ist von der zulässigen Aufenthaltsdauer je Einreise getrennt: Drei Jahre Gültigkeit bedeuten keinen erlaubten dreijährigen Aufenthalt.
Vor einer weiteren Reise prüfen Sie deshalb die Gültigkeit der Genehmigung, den verwendeten Pass und alle Angaben, die sich inzwischen geändert haben. Welche Handlung nötig ist, hängt von der Änderung ab.
| Was hat sich geändert? | Was ist zu tun? |
|---|---|
| Sie haben einen neuen Reisepass. | Eine neue K-ETA beantragen. |
| Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit oder Passangaben sind fehlerhaft oder geändert. | Einen neuen Antrag stellen. |
| Angaben zum Strafregister oder zu Infektionskrankheiten haben sich geändert. | Einen neuen Antrag stellen. |
| Reisezweck, Unterkunftsadresse, Kontakt, geplante Ein- und Ausreise oder Begleitpersonen haben sich geändert. | Die Reiseangaben online aktualisieren. |
Eine andere Unterkunft bei gleichbleibendem Pass ist somit ein Anlass, die Reiseinformationen zu aktualisieren. Ein neu ausgestellter Pass verlangt dagegen einen neuen Antrag, auch wenn die bisherige Genehmigung ihrem Datum nach noch gültig wäre. Stimmen Gültigkeit, Pass und relevante Angaben weiterhin, können Sie die vorhandene K-ETA erneut verwenden. So vermeiden Sie sowohl einen unnötigen Neuantrag als auch die Verwendung einer Genehmigung, die nicht mehr zu Ihren Daten passt.
Häufige Fragen zur genehmigten K-ETA
Brauche ich bei einem Berufswechsel eine neue K-ETA?
Ein Berufswechsel nach der Genehmigung allein erfordert keinen neuen K-ETA-Antrag. Haben Sie lediglich die Stelle oder den Beruf gewechselt, müssen Sie deshalb nicht neu beantragen. Ändern sich zugleich andere relevante Angaben, etwa Ihr Reisepass oder Ihre Identitätsdaten, gelten dafür die jeweiligen Regeln zum Neuantrag weiterhin.
Garantiert die genehmigte K-ETA meine Einreise?
Nein. Über Ihre Einreise entscheidet die Einwanderungsbehörde an der Grenze. Die K-ETA-Genehmigung und die Entscheidung bei der Einreise sind daher getrennte Schritte: Auch eine gültige Genehmigung nimmt die Grenzentscheidung nicht vorweg.
Wann private Unterstützung beim Antrag hilft
Wenn Sie K-ETA benötigen oder freiwillig beantragen möchten, können Sie den Antrag selbst im amtlichen Portal oder in der offiziellen App stellen. Das passt, wenn Sie Ihre Angaben eigenständig vorbereiten und den Online-Antrag selbst bearbeiten möchten. Möchten Sie dabei Unterstützung, ist private Antragshilfe eine weitere Möglichkeit.
1avisum.at ist ein privater Anbieter für elektronische Reisegenehmigungen und Online-Antragshilfe. Unter K-ETA-Antragshilfe für Südkorea können Sie sich über diese Unterstützung informieren. Nutzen Sie das Angebot, wenn tatsächlich Antragsbedarf besteht oder Sie sich bewusst für einen freiwilligen Antrag entschieden haben. Die österreichische Befreiung erfordert für sich genommen keine Beauftragung.
Für eine kostenlose telefonische Beratung erreichen Sie 1avisum.at unter +43 68 0160 8874. Wenn Sie anschließend Antragshilfe beauftragen, handelt es sich um eine eigene Leistung, für die Kosten anfallen können. Klären Sie Umfang und Preis vor der Beauftragung. Auch bei privater Unterstützung entscheiden die koreanischen Behörden über die Genehmigung und später über die Einreise.
Quellen und Stand der Informationen
Stand der Informationen und Abrufdatum aller folgenden amtlichen Quellen: 9. September 2026.
Wichtiger Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privater Dienstleister und keine Behörde, Botschaft oder konsularische Vertretung.
Visum- und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden amtlichen Bestimmungen.
Stand: 9. September 2026. Verbindliche und aktuelle Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Behörden. Prüfen Sie vor Ihrem Antrag oder Ihrer Reise die aktuellen Anforderungen im amtlichen K-ETA-Portal.
