Südkorea K-ETA: Einreisegenehmigung, Portal und Antrag
Stand: 2. September 2026. Die K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) ist eine elektronische Einreisegenehmigung — kein Visum. Für Südkorea K-ETA Österreich gilt laut BMEIA: Mit gewöhnlichem Reisepass brauchen österreichische Staatsbürger bis 31. Dezember 2026 keine K-ETA. Die e-Arrival Card (oder eine Papierkarte bei Ankunft) bleibt trotzdem auszufüllen. Wer die Genehmigung tatsächlich beantragen muss — freiwillig, nach Ende der Befreiung oder mit einem anderen Reisedokument — geht über das offizielle Portal oder den K-ETA-Service.
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Was die K-ETA ist
Die K-ETA ist die elektronische Reisegenehmigung Koreas für Personen, die visumfrei einreisen dürfen. Sie prüft, ob Sie im visumfreien Rahmen einreiseberechtigt sind — sie ersetzt kein Visum und sie ist auch keine Ankunftskarte. Ein Visum beantwortet die Frage, ob Sie überhaupt einreisen dürfen, wenn die visumfreie Regelung nicht greift; die K-ETA ist die Genehmigung innerhalb der visumfreien Spur.
Die e-Arrival Card bleibt davon getrennt, weil sie eine Einreiseerklärung ist: Korea erfasst, wer ankommt. Deshalb kann dieselbe Reise eine Genehmigung (oder eine Befreiung davon) und eine Karte brauchen. Für die typische österreichische Kurzreise 2026 heißt das: die K-ETA ist meist nicht der nächste Schritt — die Karte schon. Details zur Karte: e-Arrival Card Südkorea.
Brauchen Österreicher 2026 eine K-ETA?
Laut BMEIA brauchen österreichische Staatsbürger bis 31. Dezember 2026 keine K-ETA. Das sitzt in der visumfreien Regelung: Tourismus, Besuch und kurzfristige Geschäfte bis 90 Tage ohne Visum. Ein Zwei-Wochen-Urlaub mit österreichischem Reisepass fällt in diesen Rahmen — der Antrag im K-ETA-Portal ist dafür nicht der Standardweg.
Die Befreiung endet kalendarisch. Ab 2027 oder wenn Sie freiwillig eine K-ETA beantragen, führt der Weg zur elektronischen Genehmigung. Länger als 90 Tage ist kein K-ETA-Thema, sondern ein Aufenthaltstitel (residence permit). Andere Reisedokumente ohne österreichische Visumfreiheit können andere Regeln haben; dann prüft das BMEIA und das Portal, nicht die 2026-Befreiung für den österreichischen Reisepass.
Nächster Schritt: Kurztrip 2026 → Einreise-Überblick und die e-Arrival Card. K-ETA wirklich nötig → K-ETA-Service.
Offizielles Portal k-eta.go.kr
Anträge laufen über www.k-eta.go.kr oder die mobile App K-ETA. Das Portal nennt die Gebühr mit 10.000 KRW (etwa 7–8 US-Dollar) und die Prüfung in der Regel innerhalb von 72 Stunden. Beträge und Fristen können sich ändern; maßgeblich ist die Angabe im Portal zum Zeitpunkt des Antrags.
Wenn eine K-ETA für Ihre Reise tatsächlich nötig ist, sitzt die Hilfe neben dem amtlichen Kanal: 1avisum.at unterstützt den elektronischen Antrag über den K-ETA-Service. Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein — das gilt unabhängig davon, ob Sie eine K-ETA beantragen oder visumfrei ohne sie einreisen.
Antragstellung — Kurzüberblick
Wer eine K-ETA beantragen muss, folgt im Portal diesem Ablauf. Planen Sie vor dem Abflug Puffer ein: die Prüfung dauert in der Regel bis zu 72 Stunden, und erst danach liegt die Genehmigung vor. Ohne diesen Vorlauf riskieren Sie, mit einem noch offenen Antrag am Check-in zu stehen.
- Nutzungsbedingungen bestätigen
- Registrierung oder E-Mail-Prüfung
- Reisepassdaten eingeben
- Antragsdaten eingeben
- Angaben prüfen
- Gebühr bezahlen
- Antrag abschließen
Mitgliedskonto und Nicht-Mitglied teilen Gebühr, Prüfungsdauer und Gültigkeit der Genehmigung. Ein Konto erleichtert später das Nachschlagen ohne erneute E-Mail-Prüfung — das ändert nichts an den sieben Schritten, nur daran, wie Sie das Ergebnis wiederfinden. Maßgeblich bleibt k-eta.go.kr.
K-ETA, Visum und e-Arrival Card
Drei Instrumente, drei Fragen. Visumfrei bis 90 Tage sagt, ob österreichische Reisende einreisen dürfen. Die K-ETA wäre die elektronische Einreisegenehmigung in dieser Spur — bis 31. Dezember 2026 für österreichische Staatsbürger nicht nötig. Die e-Arrival Card (oder die Papierkarte bei Ankunft) ist die Erklärung bei Ankunft und bleibt auszufüllen. Nur wer einen koreanischen Aufenthaltstitel hat, braucht keine Arrival Card; eine K-ETA allein streicht die Karte nicht.
Deshalb gehört die Visumfrage ins Südkorea-Wissenszentrum, die Abflug-Checkliste in den Einreise-Überblick und das Ausfüllen der Karte auf die e-Arrival-Card-Seite. So verwechseln Sie die Genehmigung nicht mit der Ankunftserklärung und füllen an der Grenze nicht das falsche Formular aus.
Häufige Fragen
Brauchen Österreicher 2026 eine K-ETA?
Laut BMEIA bis 31. Dezember 2026 nicht. Für den üblichen Kurzaufenthalt bis 90 Tage ist der nächste Schritt die e-Arrival Card, nicht der K-ETA-Antrag.
Ist die K-ETA dasselbe wie ein Visum?
Nein. Die K-ETA ist eine elektronische Einreisegenehmigung für visumfreie Reisen. Ein Visum oder ein Aufenthaltstitel über 90 Tage ist eine andere Spur; die K-ETA ersetzt sie nicht.
Wo beantrage ich die K-ETA?
Über www.k-eta.go.kr oder die App K-ETA. Wenn Sie den Antrag tatsächlich stellen müssen, hilft der K-ETA-Service beim elektronischen Weg.
Was kostet die K-ETA?
Laut Portal 10.000 KRW (etwa 7–8 US-Dollar). Prüfen Sie die aktuelle Angabe im Formular, bevor Sie bezahlen; die Zahl kann sich ändern.
Brauche ich trotzdem eine e-Arrival Card?
Ja — elektronisch oder als Papierkarte bei Ankunft. Die K-ETA-Befreiung 2026 streicht die Ankunftserklärung nicht. Ausnahme laut BMEIA: koreanischer Aufenthaltstitel, nicht automatisch ein K-ETA-Inhaber.
Was gilt ab 2027?
Die BMEIA-Befreiung ist bis 31. Dezember 2026 datiert. Ab 2027 oder bei freiwilligem Antrag prüfen Sie BMEIA und das Portal neu; der Weg zur Genehmigung führt dann zur K-ETA.
Hilft 1avisum beim K-ETA-Antrag?
Ja, wenn eine K-ETA tatsächlich nötig ist: Antragshilfe über den offiziellen Online-Weg — K-ETA-Service. Die e-Arrival Card ist ein anderes Formular; dafür gibt es Ausfüllhilfe telefonisch in Wien.
Wie 1avisum.at helfen kann
- K-ETA: Antragshilfe über den offiziellen Online-Weg, wenn eine Genehmigung tatsächlich nötig ist — K-ETA-Service. Offizieller Kanal: k-eta.go.kr.
- e-Arrival Card: Ausfüllhilfe; kostenlose Beratung telefonisch: Wien +43 68 0160 8874.
- Nicht im Angebot: Sticker-Visum, Botschaftseinreichung, Konsulatstermine.
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Quellen
Wichtiger Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1A Visum Service ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.
Visabestimmungen und Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Reise geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden.
Stand: 2. September 2026
Verbindliche Auskünfte: BMEIA — Republik Korea · K-ETA Portal
