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Thailand Business Visum

10. September 2026 durch
1avisum Redaktion

Thailand Business-Visum (Non-Immigrant B): Antrag, Kosten & Abgrenzung — Leitfaden für Österreicher

Das thailändische Non-Immigrant Visa B ist die passende Kategorie für bestimmte berufliche und geschäftliche Vorhaben, darunter eine bezahlte Tätigkeit, ein bezahltes Praktikum oder eine kurzfristige Geschäftsreise auf Einladung eines thailändischen Unternehmens. Für Antragstellende mit Wohnsitz in Österreich läuft der Antrag über das offizielle e-Visa-Portal; die Botschaft in Wien nimmt dafür weder persönliche noch postalische Anträge an. Entscheidend ist, den tatsächlichen Reisezweck vor dem Antrag sauber von Urlaub, Visumbefreiung und Einreiseformalitäten wie der TDAC zu trennen.

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Kurzantwort — Was ist das Thailand Business-Visum?

Das Non-Immigrant B ist ein thailändisches Visum für klar umrissene berufliche oder geschäftliche Zwecke. Die thailändische Botschaft in Wien nennt unter anderem Arbeit bei einem thailändischen Unternehmen, ein bezahltes Praktikum, eine Tätigkeit an einer Bildungseinrichtung und kurzfristige Geschäftsbesuche wie Meetings auf Einladung eines thailändischen Geschäftspartners. Für eine österreichische Geschäftsreisende, die zu Vertragsgesprächen bei einem Unternehmen in Bangkok eingeladen wird, ist daher die Kategorie B der naheliegende Ausgangspunkt für die Prüfung.

Der Antrag wird elektronisch über thaievisa.go.th gestellt. Die derzeit von der Botschaft veröffentlichte Antragsgebühr beträgt 70 Euro und wird nach der Zahlung nicht erstattet. Wer Unterstützung beim elektronischen Antrag wünscht, findet sie auf der Seite zum Thailand Business-Visum; die Entscheidung über das Visum trifft weiterhin die zuständige thailändische Behörde.

Business (Non-Immigrant B) vs Touristen-e-Visum / Visumbefreiung

Die richtige Kategorie richtet sich zuerst nach dem Zweck der Reise. Das Non-Immigrant B deckt die von der Botschaft beschriebenen beruflichen und geschäftlichen Vorhaben ab. Ein Touristen-e-Visum und eine visumfreie Einreise sind dagegen Reiserouten für Aufenthalte, deren Voraussetzungen gesondert geprüft werden müssen; sie sollten nicht allein wegen einer bequemeren oder kürzeren Beantragung als Ersatz für die zum Vorhaben passende Kategorie gewählt werden.

Reiseroute Wofür sie einzuordnen ist Was vor der Reise zu prüfen ist
Non-Immigrant B Berufliche oder geschäftliche Zwecke, etwa ein kurzer Geschäftsbesuch auf Einladung Passt der konkrete Zweck zur Kategorie B, und liegen die Nachweise des Arbeitgebers sowie des thailändischen Unternehmens vor?
Touristen-e-Visum Touristische Reise mit eigenem Visumantrag Gelten die touristischen Voraussetzungen für den geplanten Aufenthalt?
Visumbefreiung Einreise ohne vorher ausgestelltes Visum, sofern die aktuellen Voraussetzungen erfüllt sind Welche Regel und Aufenthaltsdauer gelten am tatsächlichen Reisetag, und passt die Tätigkeit dazu?

Die Regeln zur Visumbefreiung können sich ändern. Prüfen Sie deshalb die am Reisetag geltende Regelung, bevor Sie Flug, Termine und Aufenthaltsdauer darauf abstimmen. Die TDAC gehört außerdem zu den Einreiseformalitäten und ersetzt weder die Wahl der Visumkategorie noch ein erforderliches Visum.

Bedingungen — Gültigkeit, Aufenthalt, Gebühr, Bearbeitungszeit

Ein ausgestelltes B-Visum ist ab dem Ausstellungsdatum 90 Tage gültig; innerhalb dieses Zeitraums muss die Einreise erfolgen. Nach der Einreise kann der erlaubte Aufenthalt bis zu 90 Tage betragen, gerechnet ab dem Einreisetag. Diese beiden Zeiträume beantworten unterschiedliche Fragen: Die Gültigkeit bestimmt, bis wann Sie das Visum zur Einreise verwenden müssen, während die zugelassene Aufenthaltsdauer erst mit der tatsächlichen Einreise beginnt.

Die Botschaft in Wien nennt für das Non-Immigrant B derzeit eine Gebühr von 70 Euro. Sie gibt eine übliche Bearbeitungszeit von 3 bis 10 Arbeitstagen an, abhängig von Vollständigkeit, Visumart und Staatsangehörigkeit, empfiehlt den Antrag jedoch mindestens einen Monat und frühestens drei Monate vor der Reise. Da keine Eilanträge berücksichtigt werden, sollte der Antragstermin vom geplanten Abflug rückwärts gerechnet werden und genügend Zeit für mögliche Nachforderungen lassen.

Punkt Offizielle Angabe der Botschaft in Wien
Gültigkeit zur Einreise 90 Tage ab Ausstellung
Aufenthalt nach Einreise bis zu 90 Tage ab Einreisetag
Antragsgebühr 70 Euro; nach Zahlung nicht erstattbar
Übliche Bearbeitung 3–10 Arbeitstage
Empfohlenes Antragsfenster mindestens 1 Monat, höchstens 3 Monate vor der Reise
Eilverfahren nicht verfügbar

Wer Thailand während des bewilligten Aufenthalts verlässt und mit demselben Aufenthaltsrecht wieder einreisen möchte, benötigt nach den Angaben der Botschaft vor der Ausreise grundsätzlich eine einfache oder mehrfache Wiedereinreisegenehmigung. Ohne diese Genehmigung gilt die aktuelle Aufenthaltserlaubnis bei der Ausreise als erloschen. Das ist besonders bei Geschäftsreisen mit Terminen in mehreren Ländern der Region vorab in die Reiseplanung einzubeziehen.

Antragstellung online — Kurzüberblick

Antragstellende mit aktuellem Wohnsitz in Österreich, der Slowakei oder Slowenien können den Antrag über thaievisa.go.th einreichen und müssen einen Wohnsitznachweis vorlegen. Für den Geschäftsreisezweck ist dort die passende Non-Immigrant-B-Kategorie zu wählen. Ein persönlicher Antrag bei der Botschaft in Wien und eine postalische Registrierung sind für dieses e-Visum nicht mehr vorgesehen.

Bereiten Sie zunächst die Unterlagen passend zum konkreten Geschäftszweck vor, geben Sie die Antragsdaten im Portal ein, laden Sie die verlangten Nachweise hoch und bezahlen Sie die dort ausgewiesene Gebühr. Nach der Genehmigung wird das e-Visum per E-Mail zugestellt und kann zusätzlich über das Onlinekonto heruntergeladen werden. Drucken Sie es aus und führen Sie es gemeinsam mit dem Reisepass mit; ein Besuch bei der Botschaft oder die Einsendung des Reisepasses ist normalerweise nicht erforderlich, außer Sie werden zu einem Gespräch eingeladen.

Prüfen Sie anschließend die übrigen Einreiseformalitäten getrennt vom Visumantrag. Der Einreise-Überblick ordnet die Reisevorbereitung ein, während der TDAC-Leitfaden die digitale Ankunftskarte behandelt. So bleibt klar, welcher Schritt die Visumentscheidung betrifft und welcher erst für die Einreise benötigt wird.

Typische Unterlagen bei Geschäftsreisen (Orientierung)

Bei einer kurzfristigen Geschäftsreise, etwa für ein Meeting oder eine Messe, erwartet die Botschaft aussagekräftige Unterlagen von beiden beteiligten Unternehmen. Dazu gehört eine vom ausländischen Arbeitgeber unterzeichnete Entsendebestätigung, die Beschäftigungsdaten, Reisezweck und Entsendung erläutert. Vom thailändischen Geschäftspartner wird eine an die reisende Person oder deren Unternehmen gerichtete Einladung erwartet, aus der Zweck und Zeitraum des Besuchs hervorgehen.

Zusätzlich nennt die Botschaft Unterlagen zum thailändischen Unternehmen. Die Einladung bezieht sich auf ein Unternehmen mit einem registrierten Kapital von mindestens 2 Millionen THB; außerdem wird eine Geschäftslizenz beziehungsweise ein entsprechender Unternehmensnachweis mit Firmenstempel und Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person verlangt. Der thailändische Unternehmensnachweis muss nach der veröffentlichten Vorgabe innerhalb der vorangegangenen sechs Monate durch den Registrar bestätigt worden sein.

Diese Punkte sind eine Orientierung für kurzfristige Geschäftsbesuche und keine vollständige Unterlagenliste für jeden B-Antrag. Arbeit, bezahltes Praktikum, Lehrtätigkeit, Investition und andere Zwecke können andere Nachweise auslösen. Maßgeblich ist daher die Unterlagenanforderung, die für den gewählten Zweck zum Zeitpunkt des Antrags auf der Botschaftsseite und im Portal angezeigt wird.

Häufige Fehler & Stolpersteine

Der häufigste Grundfehler liegt vor dem Ausfüllen des Formulars: Der tatsächliche Reisezweck passt nicht zur ausgewählten Kategorie. Wer zu einem geschäftlichen Termin eingeladen ist, sollte die Einladung, die Entsendebestätigung und die Angaben im Antrag auf denselben Zweck und denselben Zeitraum abstimmen. Widersprüche zwischen diesen Dokumenten erschweren die Prüfung und können Rückfragen verursachen.

Auch die Zeitplanung wird leicht unterschätzt. Die Angabe „3 bis 10 Arbeitstage“ ist eine übliche Bearbeitungszeit und keine Zusage für jeden Fall; unvollständige Unterlagen, Visumart und Staatsangehörigkeit können die Dauer beeinflussen. Weil die Botschaft keine Eilanträge berücksichtigt, ist die Empfehlung von mindestens einem Monat Vorlauf die sinnvollere Planungsgröße.

Weitere Stolpersteine sind die Verwechslung von Visumgültigkeit und erlaubtem Aufenthalt sowie eine ungeplante Ausreise während des Aufenthalts. Die 90-tägige Gültigkeit beginnt mit der Ausstellung, der Aufenthalt dagegen mit der Einreise. Wer zwischenzeitlich Thailand verlassen und zurückkehren will, sollte die Wiedereinreisegenehmigung vor der Ausreise klären, damit die bestehende Aufenthaltserlaubnis nicht erlischt.

Schließlich ist die TDAC nicht mit dem Visum gleichzusetzen. Behandeln Sie den B-Antrag und die digitale Ankunftskarte als getrennte Aufgaben und prüfen Sie beide zum richtigen Zeitpunkt. Der TDAC-Leitfaden hilft bei der Einordnung dieser Einreiseformalität.

FAQ

Reicht für ein Geschäftstreffen die Visumbefreiung?

Die Botschaft in Wien führt einen kurzfristigen Geschäftsbesuch auf Einladung eines thailändischen Geschäftspartners ausdrücklich als Zweck des Non-Immigrant B an. Ob eine andere Einreiseroute für Ihren konkreten Termin zulässig ist, hängt von der am Reisetag geltenden Regel und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit ab; klären Sie die Kategorie vor dem Antrag anhand der offiziellen Vorgaben.

Wie viel kostet das Thailand Business-Visum?

Die von der thailändischen Botschaft in Wien veröffentlichte Gebühr für das Non-Immigrant B beträgt derzeit 70 Euro. Nach der Zahlung wird die Gebühr nicht erstattet und sie kann sich ändern, weshalb der Betrag im offiziellen Portal vor dem Bezahlen nochmals geprüft werden sollte.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Als übliche Bearbeitungszeit nennt die Botschaft 3 bis 10 Arbeitstage. Planen Sie dennoch mindestens einen Monat Vorlauf ein, weil Vollständigkeit, Visumart und Staatsangehörigkeit die Dauer beeinflussen können und kein Eilverfahren angeboten wird.

Muss ich meinen Reisepass an die Botschaft senden?

Normalerweise nicht: Nach der Genehmigung wird das e-Visum per E-Mail zugestellt und steht auch im Onlinekonto zum Download bereit. Nur wenn die Botschaft Sie zu einem Gespräch einlädt, kann ein persönliches Erscheinen erforderlich werden; das ausgestellte e-Visum sollten Sie ausdrucken und zusammen mit dem Reisepass mitführen.

Ist die TDAC bereits im Business-Visum enthalten?

Die TDAC ist eine eigene Einreiseformalität und keine Visumkategorie. Prüfen Sie deshalb zusätzlich zum B-Visum die für Ihre Reise geltenden TDAC-Schritte im TDAC-Leitfaden.

Welche andere Non-Immigrant-Kategorie kommt für längere oder familiäre Aufenthalte infrage?

Die passende Kategorie hängt vom Aufenthaltszweck ab. Informationen zu Ruhestand und anderen Zwecken finden Sie in den Leitfäden zum Jahresvisum für Rentner und zum Non-Immigrant O; ein geschäftlicher Zweck bleibt getrennt als Non-Immigrant B zu prüfen.

Business-Visum-Service bei 1avisum.at

Wenn der geschäftliche Zweck feststeht, unterstützt 1avisum.at beim elektronischen Antrag für das Thailand Business-Visum. Besonders hilfreich ist eine Ausfüllhilfe, wenn Angaben aus Entsendeschreiben, Einladung und Unternehmensnachweisen konsistent in den Antrag übertragen werden sollen. Die behördliche Prüfung und Entscheidung bleiben davon unabhängig.

Kostenlose Beratung erhalten Sie telefonisch in Wien unter +43 68 0160 8874 oder per E-Mail an [email protected]. Halten Sie dabei Reisezweck, geplante Reisedaten und die verfügbaren Unterlagen bereit, damit sich der passende nächste Schritt konkret einordnen lässt.

Sources

Wichtiger Hinweis

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privater Dienstleister und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.

Visum-, Gebühren- und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Stand der Angaben: 23. Juli 2026. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen vor Antragstellung und Abreise bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Wien sowie im offiziellen e-Visa-Portal. Nur die zuständigen thailändischen Behörden entscheiden über Visumerteilung, Einreise und zulässige Aufenthaltsdauer.