Thailand Business-Visum (Non-Immigrant B): Antrag, Kosten & Abgrenzung — Leitfaden für Österreicher
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Das Thailand Business-Visum entspricht dem Non-Immigrant Visa „B“ (Working / Business). Es richtet sich an Reisende mit Arbeits- oder Geschäftszweck — nicht an klassischen Urlaub. Dieser Leitfaden erklärt Zweck, Abgrenzung zum Touristen-e-Visum, die wichtigsten Bedingungen und den online-Antrag über das offizielle Portal.
Kurzantwort — Was ist das Thailand Business-Visum?
- Typ: Non-Immigrant Visa B — Arbeit in thailändischen Firmen (inkl. bezahltes Praktikum), Tätigkeit an Bildungseinrichtungen, kurzfristige Geschäftsbesuche auf Einladung oder bestimmte Investitionsfälle (Royal Thai Embassy Vienna — Non-Immigrant B).
- Antrag: Online über thaievisa.go.th — keine persönliche Einreichung und keine Postanmeldung mehr bei der Botschaft Wien (Non-Immigrant B).
- Zuständigkeit Wien: Personen mit Wohnsitz in Österreich, Slowakei oder Slowenien können über das e-Visa-System der Royal Thai Embassy Vienna beantragen; Wohnsitznachweis erforderlich.
- Gebühr (Botschaft): derzeit 70 Euro für Non-Immigrant „B“ (nicht erstattbar) — nicht zu verwechseln mit 35 Euro für das Touristenvisum (e-Visa-Seite).
- Service: Unterstützung bei elektronischen Anträgen → Thailand Business-Visum. Sticker-Visa und Botschafts-Termine: nicht im Angebot.
Business (Non-Immigrant B) vs Touristen-e-Visum / Visumbefreiung
| Situation | Typischer Weg | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Urlaub / Kurzreise innerhalb der am Reisetag gültigen Visumbefreiung | Oft kein Visum | Einreise-Artikel · Wissenszentrum |
| Tourismus mit Visumbedarf | Touristen-e-Visum (andere Kategorie/Gebühr) | e-Visum-Leitfaden · Touristenvisum |
| Arbeit, bezahltes Praktikum, Geschäftsreise, bestimmte Investitionen | Non-Immigrant B | Dieser Artikel · Business-Visum |
Laut Botschaft deckt das e-Visa-System unter anderem Tourist und Non-Immigrant „B“ ab — jeweils nur bei erfüllten Voraussetzungen (e-Visa). Ein Touristenvisum deckt keine Erwerbstätigkeit und typischerweise keinen klaren Geschäftszweck ab. Unsicher beim Zweck? Klären Sie die Kategorie vor dem Antrag; für den Business-Weg hilft der Business-Visum-Service.
Bedingungen — Gültigkeit, Aufenthalt, Gebühr, Bearbeitungszeit
Laut Non-Immigrant-B-Seite der Botschaft Wien:
- Visumgültigkeit: 90 Tage ab Ausstellung — Einreise innerhalb dieses Zeitraums.
- Aufenthalt: bis zu 90 Tage ab Einreisedatum. Bei Aus- und Wiedereinreise innerhalb der Aufenthaltsperiode in der Regel Re-Entry Permit nötig; ohne Permit kann die aktuelle Aufenthaltserlaubnis erlöschen.
- Verlängerung: unter Voraussetzungen möglich (u. a. zusätzliche Aufenthaltsgenehmigung); Entscheidung liegt bei der Einwanderungsbehörde — Hinweise und Verweis auf die Immigration Bureau finden Sie auf der Non-Immigrant-B-Seite der Botschaft. Wir listen hier keine Verlängerungsgebühren auf.
Offizielle Antragsgebühr (Botschaft Wien, Stand der e-Visa-Seite): 70 Euro für Non-Immigrant Visa „B“ (single entry laut B-Seite; nicht erstattbar). Gebühren können sich ändern — prüfen Sie die aktuelle Übersicht auf thaiembassy.at/en/e-visa.html. Servicegebühren von 1avisum.at stehen auf der Produktseite.
Bearbeitung: in der Regel 3–10 Werktage; Antrag mindestens einen Monat, aber nicht früher als drei Monate vor Reise empfohlen. Dringlichkeitsanträge kann die Botschaft nicht priorisieren (Non-Immigrant B).
Antragstellung online — Kurzüberblick
Der Ablauf folgt dem offiziellen e-Visa-Muster — maßgeblich sind stets thaievisa.go.th und die Botschaftsseiten:
- Konto auf thaievisa.go.th anlegen
- Kategorie Non-Immigrant B (Working/Business) wählen — nicht Tourist
- Passdaten, Foto, Wohnsitz- und Reisedaten sowie Unterlagen hochladen
- Gebühr online zahlen
- Nach Genehmigung: e-Visum per E-Mail (ausdrucken/mitführen); in der Regel kein Botschaftsbesuch und kein Passversand (e-Visa).
Wohnsitznachweis für die Zuständigkeit Wien nicht vergessen (e-Visa). Parallel zur Visumpflicht gilt für die Einreise weiterhin die TDAC — kein Visumersatz; siehe Einreise-Artikel.
Bei knappen Fristen oder unklarer Unterlagenlage: Business-Visum-Service bei 1avisum.at.
Typische Unterlagen bei Geschäftsreisen (Orientierung)
Für kurzfristige Geschäftsbesuche (Meetings, Messen usw.) nennt die Botschaft unter anderem (Non-Immigrant B):
- Entsendeschreiben / Bestätigung des Arbeitgebers im Ausland
- Einladung eines Unternehmens in Thailand (Zweck und Zeitraum; registriertes Kapital der einladenden Firma nicht unter 2 Mio. THB)
- Firmennachweis / Business License der einladenden Firma in Thailand (u. a. Registrarbestätigung innerhalb der letzten 6 Monate)
Für Beschäftigung in Thailand gelten zusätzliche Nachweise (u. a. Arbeitgeberunterlagen, ggf. WP3 / Work Permit-Pfad) — das ist nicht dieselbe Unterlagenlage wie bei einer Kurzvisite. Maßgeblich bleibt die aktuelle Liste auf der Botschaftsseite bzw. im Portal; fehlende Dokumente können zu Ablehnung oder Nachforderung führen. Wir reproduzieren hier keine vollständige Checkliste aller B-Unterfälle.
Häufige Fehler & Stolpersteine
- Touristenvisum statt Non-Immigrant B — Zweck und Gebühr stimmen nicht; Risiko bei Kontrolle.
- Zu wenig Vorlauf — 3–10 Werktage sind üblich, aber Unterlagen-Nachforderungen verlängern.
- Einladung / Firmenpapiere unvollständig — besonders bei Geschäftsreisen oft der Flaschenhals.
- Falsches Portal — nur die Domain thaievisa.go.th ist das offizielle Antragsportal.
- Tippfehler nach Zahlung — laut Botschaft ist der Antrag nach Einreichung nicht mehr änderbar; bei Fehlern oft Neuantrag und erneute Gebühr (e-Visa).
- TDAC vergessen — getrennt vom Visum; siehe Einreise.
FAQ
Brauche ich für eine Geschäftsreise nach Thailand ein Non-Immigrant B?
Wenn Ihr Zweck Arbeit, bezahltes Praktikum, klarer Geschäftstermin oder eine von der Botschaft genannte Investition ist: typischerweise ja — nicht das Touristenvisum (Non-Immigrant B).
Kann ich das Business-Visum noch persönlich in Wien beantragen?
Nein — laut Botschaft ist die persönliche Einreichung nicht mehr möglich; Antrag online über thaievisa.go.th (Non-Immigrant B).
Was kostet das Non-Immigrant B laut Botschaft?
Laut Botschaft derzeit 70 Euro Antragsgebühr für Non-Immigrant „B“ (nicht erstattbar) — siehe e-Visa-Seite; Touristenvisum dort mit 35 Euro ausgewiesen.
Wie lange darf ich mit dem B-Visum bleiben?
Visum 90 Tage ab Ausstellung gültig; Aufenthalt bis zu 90 Tage ab Einreise (Non-Immigrant B).
Kann 1avisum.at Sticker-Visa oder Botschaftstermine übernehmen?
Nein — im Angebot sind elektronische Thailand-Visa. Für Non-Immigrant B: Business-Visum.
Brauche ich zusätzlich die TDAC?
Ja — die digitale Einreisekarte ist kein Visumersatz. Details: Thailand Einreise.
Business-Visum-Service bei 1avisum.at
1avisum.at unterstützt bei elektronischen Thailand-Visa — für den Geschäftszweck:
Weitere passende Kategorien nur bei anderem Zweck:
-
Im Angebot: Elektronische Visa (online)
- Nicht im Angebot: Sticker-Visa, Botschafts-Einreichung, Konsulat-Termine
Weiterlesen: Thailand Wissenszentrum · e-Visum-Leitfaden · Einreise & TDAC
Wichtiger Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1A Visum Service ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.
Visabestimmungen und Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Reise geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden.
Stand: Juli 2026
Verbindliche Auskünfte: Royal Thai Embassy Vienna — Non-Immigrant Visa B · e-Visa · Thai E-Visa Official Website · BMEIA — Thailand
