Zum Inhalt springen

Thailand Business Visum

2. September 2026 durch
1avisum Redaktion

Thailand Business-Visum (Non-Immigrant B): Antrag, Kosten & Abgrenzung — Leitfaden für Österreicher

Navigation: ← Thailand Wissenszentrum · e-Visum-Leitfaden · Einreise-Überblick · TDAC-Leitfaden · Business-Visum bei 1avisum.at

Wer mit Arbeits- oder Geschäftszweck nach Thailand reist, landet oft zuerst beim Touristenvisum — und das ist die falsche Kategorie. Das Thailand Business-Visum entspricht dem Non-Immigrant Visa „B“ (Working / Business) und richtet sich nicht an klassischen Urlaub. Dieser Leitfaden erklärt Zweck, Abgrenzung zur Visumbefreiung und zum Touristen-e-Visum sowie die wichtigsten Bedingungen und den online-Antrag. Die TDAC bleibt daneben Pflicht: TDAC-Leitfaden.

Kurzantwort — Was ist das Thailand Business-Visum?

  • Typ: Non-Immigrant Visa B — Arbeit in thailändischen Firmen (inkl. bezahltes Praktikum), Tätigkeit an Bildungseinrichtungen, kurzfristige Geschäftsbesuche auf Einladung oder bestimmte Investitionsfälle (Royal Thai Embassy Vienna — Non-Immigrant B).
  • Antrag: Online über thaievisa.go.thkeine persönliche Einreichung und keine Postanmeldung mehr bei der Botschaft Wien (Non-Immigrant B).
  • Zuständigkeit Wien: Personen mit Wohnsitz in Österreich, Slowakei oder Slowenien können über das e-Visa-System der Royal Thai Embassy Vienna beantragen; Wohnsitznachweis erforderlich.
  • Gebühr (Botschaft): derzeit 70 Euro für Non-Immigrant „B“ (nicht erstattbar) — nicht zu verwechseln mit 35 Euro für das Touristenvisum (e-Visa-Seite).
  • Service: Unterstützung bei elektronischen Anträgen → Thailand Business-Visum. Sticker-Visa und Botschafts-Termine: nicht im Angebot.

Business (Non-Immigrant B) vs Touristen-e-Visum / Visumbefreiung

Der Unterschied liegt im Zweck, nicht im Portal: Dasselbe e-Visa-System nimmt Tourist und Non-Immigrant B entgegen — jeweils nur bei erfüllten Voraussetzungen (e-Visa). Ein Touristenvisum deckt keine Erwerbstätigkeit und typischerweise keinen klaren Geschäftszweck ab.

Kurzreisen innerhalb der Visumbefreiung brauchen oft kein Visum, aber die TDAC. Unsicher beim Zweck? Klären Sie die Kategorie vor dem Antrag; für den Business-Weg hilft der Business-Visum-Service.

Situation Typischer Weg Mehr dazu
Urlaub / Kurzreise innerhalb der am Reisetag gültigen Visumbefreiung (bis 14.09.2026 i. d. R. 60 Tage · ab 15.09.2026 i. d. R. 30 Tage Tourismus, Royal Gazette) Oft kein Visum Einreise-Überblick · TDAC-Leitfaden · Wissenszentrum
Tourismus mit Visumbedarf Touristen-e-Visum (andere Kategorie/Gebühr) e-Visum-Leitfaden · Touristenvisum
Arbeit, bezahltes Praktikum, Geschäftsreise, bestimmte Investitionen Non-Immigrant B Dieser Artikel · Business-Visum

Bedingungen — Gültigkeit, Aufenthalt, Gebühr, Bearbeitungszeit

Die folgenden Fristen stammen von der Non-Immigrant-B-Seite der Botschaft Wien. Verlängerung und Re-Entry sind eigene Verfahren in Thailand.

  • Visumgültigkeit: 90 Tage ab Ausstellung — Einreise innerhalb dieses Zeitraums.
  • Aufenthalt: bis zu 90 Tage ab Einreisedatum. Bei Aus- und Wiedereinreise innerhalb der Aufenthaltsperiode in der Regel Re-Entry Permit nötig; ohne Permit kann die aktuelle Aufenthaltserlaubnis erlöschen.
  • Verlängerung: unter Voraussetzungen möglich (u. a. zusätzliche Aufenthaltsgenehmigung); Entscheidung liegt bei der Einwanderungsbehörde — Hinweise auf der Non-Immigrant-B-Seite der Botschaft.

Offizielle Antragsgebühr (Botschaft Wien, Stand der e-Visa-Seite): 70 Euro für Non-Immigrant Visa „B“ (single entry laut B-Seite; nicht erstattbar). Gebühren können sich ändern — prüfen Sie die aktuelle Übersicht auf thaiembassy.at/en/e-visa.html. Servicegebühren von 1avisum.at stehen auf der Produktseite.

Bearbeitung: in der Regel 3–10 Werktage; Antrag mindestens einen Monat, aber nicht früher als drei Monate vor Reise empfohlen. Dringlichkeitsanträge kann die Botschaft nicht priorisieren (Non-Immigrant B).

Antragstellung online — Kurzüberblick

Der Antrag läuft über thaievisa.go.th. Wählen Sie Non-Immigrant B (Working/Business), nicht Tourist — sonst stimmen Zweck und Gebühr nicht.

Im Überblick: Konto anlegen, Kategorie B wählen, Passdaten, Foto, Wohnsitz- und Reisedaten sowie Unterlagen hochladen, Gebühr zahlen. Nach Genehmigung kommt das e-Visum per E-Mail (ausdrucken und mitführen); in der Regel kein Botschaftsbesuch und kein Passversand (e-Visa).

Wohnsitznachweis für die Zuständigkeit Wien nicht vergessen. Parallel zur Visumpflicht gilt die TDAC — kein Visumersatz; siehe TDAC-Leitfaden und Einreise-Überblick. Bei knappen Fristen oder unklarer Unterlagenlage: Business-Visum-Service bei 1avisum.at.

Typische Unterlagen bei Geschäftsreisen (Orientierung)

Für kurzfristige Geschäftsbesuche (Meetings, Messen) nennt die Botschaft oft Einladung und Firmenpapiere — das ist nicht dieselbe Unterlagenlage wie bei einer Beschäftigung mit Work Permit. Maßgeblich bleibt die aktuelle Liste auf der Non-Immigrant-B-Seite bzw. im Portal.

Typisch für Kurzbesuche: Entsendeschreiben / Bestätigung des Arbeitgebers im Ausland; Einladung eines Unternehmens in Thailand (Zweck und Zeitraum; registriertes Kapital der einladenden Firma nicht unter 2 Mio. THB); Firmennachweis / Business License der einladenden Firma (u. a. Registrarbestätigung innerhalb der letzten 6 Monate).

Für Beschäftigung in Thailand gelten zusätzliche Nachweise (u. a. Arbeitgeberunterlagen, ggf. WP3 / Work-Permit-Pfad). Fehlende Dokumente führen oft zu Ablehnung oder Nachforderung.

Häufige Fehler & Stolpersteine

Die meisten Ablehnungen hängen an falscher Kategorie oder unvollständiger Einladung, nicht an der Bearbeitungszeit allein. 3–10 Werktage sind üblich — Nachforderungen verlängern den Kalender.

  1. Touristenvisum statt Non-Immigrant B — Zweck und Gebühr stimmen nicht; Risiko bei Kontrolle.
  2. Zu wenig Vorlauf — Unterlagen-Nachforderungen verlängern über die 3–10 Werktage hinaus.
  3. Einladung / Firmenpapiere unvollständig — besonders bei Geschäftsreisen oft der Flaschenhals.
  4. Daten vor der Zahlung prüfen — laut Botschaft ist der Antrag nach Einreichung nicht mehr änderbar; bei Fehlern oft Neuantrag und erneute Gebühr (e-Visa).
  5. TDAC vergessen — getrennt vom Visum; siehe TDAC-Leitfaden.

FAQ

Brauche ich für eine Geschäftsreise nach Thailand ein Non-Immigrant B?

Wenn Ihr Zweck Arbeit, bezahltes Praktikum, klarer Geschäftstermin oder eine von der Botschaft genannte Investition ist: typischerweise ja — nicht das Touristenvisum (Non-Immigrant B). Urlaub innerhalb der Visumbefreiung ist ein anderer Weg.

Kann ich das Business-Visum noch persönlich in Wien beantragen?

Nein — laut Botschaft ist die persönliche Einreichung nicht mehr möglich. Der Antrag läuft online über thaievisa.go.th (Non-Immigrant B).

Was kostet das Non-Immigrant B laut Botschaft?

Laut Botschaft derzeit 70 Euro Antragsgebühr für Non-Immigrant „B“ (nicht erstattbar) — siehe e-Visa-Seite. Das Touristenvisum steht dort mit 35 Euro; Servicegebühren von 1avisum.at stehen auf der Produktseite.

Wie lange darf ich mit dem B-Visum bleiben?

Das Visum ist 90 Tage ab Ausstellung gültig; der Aufenthalt beträgt bis zu 90 Tage ab Einreise (Non-Immigrant B). Bei Aus- und Wiedereinreise kann ein Re-Entry Permit nötig sein.

Kann 1avisum.at Sticker-Visa oder Botschaftstermine übernehmen?

Nein — im Angebot sind elektronische Thailand-Visa. Für Non-Immigrant B: Business-Visum.

Brauche ich zusätzlich die TDAC?

Ja — die digitale Einreisekarte ist kein Visumersatz, auch nicht mit Non-Immigrant B. Details: TDAC-Leitfaden · Einreise-Überblick.

Business-Visum-Service bei 1avisum.at

1avisum.at unterstützt bei elektronischen Thailand-Visa — für den Geschäftszweck: Thailand Business-Visum (Non-Immigrant B). Kostenlose Beratung telefonisch: Wien +43 68 0160 8874.

Weitere passende Kategorien nur bei anderem Zweck: Touristenvisum · Non-Immigrant O · Longstay O-A / Rentner.

Im Angebot: Elektronische Visa (online). Nicht im Angebot: Sticker-Visa, Botschafts-Einreichung, Konsulat-Termine.

Weiterlesen: Thailand Wissenszentrum · e-Visum-Leitfaden · Einreise-Überblick · TDAC-Leitfaden

Wichtiger Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. 1A Visum Service ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle.

Visabestimmungen und Einreiseregelungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Reise geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden.

Stand: 2. September 2026

Verbindliche Auskünfte: Royal Thai Embassy Vienna — Non-Immigrant Visa B · e-Visa · Thai E-Visa Official Website · BMEIA — Thailand