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Visum China: Welcher Einreiseweg passt für Österreicher?

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Ob Sie für eine Reise nach China ein Visum brauchen, hängt von Ihrem Reisepass, dem tatsächlichen Reisezweck und der Aufenthaltsdauer ab. Die folgende Entscheidungshilfe führt direkt zum passenden vertiefenden Artikel für Reisende aus Österreich.

Stand: 11. September 2026.

Welcher Weg passt zu meiner China-Reise?

Für eine kurze Reise mit österreichischem gewöhnlichem Reisepass kann derzeit die visumfreie Einreise passen. Wer länger bleibt oder zu einem nicht erfassten Zweck reist, benötigt hingegen ein Visum. Die China Arrival Card ist in beiden Fällen eine eigene Einreiseaufgabe und ersetzt weder ein Visum noch die Prüfung der Visumfreiheit.

Ihre Situation Passender Weg Vertiefung
Österreichischer gewöhnlicher Reisepass, kurzer erfasster Reisezweck und höchstens 30 Tage Visumfreiheit prüfen Visumfreie Einreise nach China
Einreiseangaben übermitteln oder mögliche Ausnahme von der Arrival Card prüfen Arrival Card getrennt vom Visumstatus klären China Arrival Card
Aufenthalt über 30 Tage oder Reisezweck außerhalb der aktuellen Visumfreiheit Visumantrag über das CVASC Wien China-Visum und CVASC Wien
Unklar, ob Botschaft oder Visa Application Center zuständig ist Zuständigkeit vor dem nächsten Schritt klären Chinesische Botschaft in Wien

Für österreichische gewöhnliche Reisepässe gilt die aktuelle Visumfreiheit bei Geschäfts- und Tourismusreisen, Besuchen, Austausch und Transit für höchstens 30 Tage; sie ist derzeit bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen. Außerhalb dieser Bedingungen verweist das BMEIA auf das Chinese Visa Application Service Center. Öffnen Sie vor einem Antrag den Artikel, der zu Pass, Zweck und Dauer Ihrer Reise passt.

Artikel in diesem Wissenszentrum

Jeder Artikel beantwortet eine andere praktische Frage. Wählen Sie den Eintrag, der Ihrem nächsten offenen Schritt entspricht.

Thema Artikel Für wen?
Visumfreie Einreise nach China Einreise nach China für Österreicher: 30 Tage visumfrei Reisende, die Pass, Zweck, Dauer und Einreisebedingungen prüfen
China Arrival Card China Arrival Card: online ausfüllen und Ausnahmen prüfen Reisende, die Einreiseangaben übermitteln oder eine Ausnahme prüfen
Canton Fair Canton Fair: E-Invitation, Buyer Badge und Visum für Österreicher Geschäftsreisende, die Messeanmeldung, Einladung und Einreiseweg getrennt prüfen
China-Visum und CVASC Wien China-Visum über das CVASC Wien beantragen Reisen außerhalb der aktuellen Visumfreiheit
Chinesische Botschaft in Wien Chinesische Botschaft Wien: Zuständigkeit und Kontakt Fragen zur Zuständigkeit von Botschaft und Visa Application Center

Was muss ich zusätzlich zur Visumfrage erledigen?

Die Arrival Card ist eine Einreiseinformation, keine Visumart. Seit dem 20. November 2025 können ausländische Reisende ihre Angaben vor der Reise online über offizielle Kanäle übermitteln. Wer das nicht vorab erledigen kann, kann die Angaben bei der Ankunft online oder auf einer Papierkarte eintragen.

Die National Immigration Administration nennt zugleich sieben Gruppen, die von der Arrival Card befreit sein können. Deshalb sollte zuerst geprüft werden, ob die Pflicht im konkreten Fall gilt. Der Ratgeber zur China Arrival Card ordnet die offiziellen Wege und Ausnahmen ein.

Häufige Fragen

Brauchen Österreicher derzeit ein Visum für China?

Nicht in jedem Fall. Mit einem österreichischen gewöhnlichen Reisepass ist die Einreise für bestimmte Zwecke derzeit bis zu 30 Tage visumfrei möglich; für längere Aufenthalte oder andere Zwecke bleibt ein Visum erforderlich. Prüfen Sie die Bedingungen im Ratgeber zur visumfreien Einreise.

Ist die China Arrival Card ein Visum?

Nein. Sie dient der Übermittlung von Einreiseangaben und ist getrennt von der Frage zu prüfen, ob Sie visumfrei reisen dürfen oder ein Visum benötigen. Hinweise zu Einreichungswegen und Ausnahmen stehen im Arrival-Card-Ratgeber.

Wo beantrage ich ein China-Visum in Wien?

Anträge mit gewöhnlichem Reisepass werden grundsätzlich über das Chinese Visa Application Service Center in Wien abgewickelt. Der CVASC-Ratgeber führt zur passenden offiziellen Stelle und hält die Verfahrensdetails gebündelt.

Wann ist die chinesische Botschaft in Wien zuständig?

Die Botschaft entscheidet über die Erteilung eines Visums und seine Bedingungen, während das CVASC Anträge mit gewöhnlichem Reisepass entgegennimmt. Für Diplomaten- und Dienstpässe sowie bestimmte besondere Visumarten bestehen Ausnahmen mit direkter Zuständigkeit der Botschaft. Der Artikel zur chinesischen Botschaft in Wien hilft bei der Zuordnung.

Kann 1avisum.at ein Sticker-Visum oder einen Botschaftstermin übernehmen?

Nein. 1avisum.at bietet dafür weder eine Einreichung noch eine Terminvertretung an. Für ein erforderliches Visum oder eine konsularische Frage nutzen Sie den passenden offiziellen Weg; Unterstützung durch 1avisum.at ist bei China auf die elektronische Arrival Card beschränkt.

Wie 1avisum.at helfen kann

Sie können die China Arrival Card selbst über die offiziellen Kanäle erledigen oder die optionale elektronische Ausfüllhilfe von 1avisum.at nutzen. Dieser Service betrifft ausschließlich die Arrival Card. Über die Erteilung von Visa und die Einreise entscheiden die zuständigen chinesischen Behörden.

Wenn Sie vor dem elektronischen Antrag klären möchten, ob die Ausfüllhilfe zu Ihrer Aufgabe passt, ist die Beratung telefonisch unter Wien +43 68 0160 8874 oder per E-Mail an [email protected] kostenlos. Ein Sticker-Visum, die Einreichung beim CVASC oder einen Botschaftstermin übernimmt 1avisum.at nicht.

Quellen

  1. Botschaft der Volksrepublik China in Österreich: Visumfreie Einreise, abgerufen am 11. September 2026.
  2. National Immigration Administration: Online Arrival Card, abgerufen am 11. September 2026.
  3. BMEIA: Reiseinformation China, abgerufen am 11. September 2026.
  4. Chinese Visa Application Service Center Wien: Antragshinweise, abgerufen am 11. September 2026.
  5. Botschaft der Volksrepublik China in Österreich: Zuständigkeit für Visumanträge, abgerufen am 11. September 2026.

Wichtiger Hinweis

Die Informationen wurden sorgfältig anhand der genannten Quellen zusammengestellt und können sich kurzfristig ändern. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben und Entscheidungen der zuständigen Behörden. Prüfen Sie die aktuellen Einreise- und Visabestimmungen vor Ihrer Reise erneut.