Südkorea: Brauchen Österreicher ein Visum?
Navigation: Südkorea · e-Arrival Card · Einreise und Visum · K-ETA · K-ETA-Antragsunterstützung
Mit einem gewöhnlichen österreichischen Reisepass brauchen Sie für einen Urlaub oder einen kurzen Geschäftsbesuch ohne vergütete Erwerbstätigkeit bis zu 90 Tage kein Visum für Südkorea. Für längere Aufenthalte oder eine Erwerbstätigkeit benötigen Sie ein passendes Visum. Entscheidend sind daher zunächst der Zweck und die Dauer Ihrer Reise.
Für die kurze visumfreie Reise sind anschließend zwei unterschiedliche Fragen zu klären: Gilt für Sie die zeitlich befristete K-ETA-Befreiung, und müssen Sie eine Ankunftskarte abgeben? Visumfreiheit bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Einreiseformalitäten entfallen. Die weitere Vorbereitung Ihrer Unterlagen finden Sie im Artikel Einreise nach Südkorea.
Stand: 09.09.2026.
Wann brauchen Österreicher ein Visum oder eine K-ETA?
Für österreichische Staatsangehörige gilt die vorübergehende Befreiung von der K-ETA-Pflicht bis einschließlich 31. Dezember 2026 nach koreanischer Zeit (KST). Wenn Sie mit einem gewöhnlichen österreichischen Reisepass innerhalb dieses Zeitraums für zwei Wochen auf Urlaub fahren, können Sie die visumfreie Einreise ohne K-ETA nutzen. Ebenso fällt ein kurzer Geschäftsbesuch ohne vergütete Tätigkeit unter die visumfreie Regelung, sofern der Aufenthalt höchstens 90 Tage dauert. Die Befreiung richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit; ein Wohnsitz oder Abflug in Österreich allein ist dafür nicht ausschlaggebend.
Eine K-ETA ist eine elektronische Reisegenehmigung für die visumfreie Einreise, kein Visum. Sie können sie während der Befreiung freiwillig und gebührenpflichtig beantragen. Dadurch verlängert sich die erlaubte visumfreie Aufenthaltsdauer nicht. Auch eine genehmigte K-ETA garantiert keine Einreise: Die endgültige Entscheidung trifft die koreanische Grenzbehörde.
| Reisezweck und Dauer | Einreiseweg | Nächste Anlaufstelle |
|---|---|---|
| Urlaub oder kurzer Geschäftsbesuch ohne vergütete Tätigkeit, höchstens 90 Tage | Visumfrei; im genannten Befreiungszeitraum ohne verpflichtende K-ETA | Ankunftskarte im nächsten Abschnitt klären; Reiseunterlagen vorbereiten |
| Visumfreie Kurzreise mit bewusst gewählter freiwilliger K-ETA | Gebührenpflichtige elektronische Reisegenehmigung | K-ETA abwägen |
| Erwerbstätigkeit oder Aufenthalt von mehr als 90 Tagen | Passendes Visum erforderlich | Visumbeantragung bei der koreanischen Botschaft |
Für Reisen ab 2027 prüfen Sie die dann aktuelle amtliche Regelung. Die bis Ende 2026 befristete Mitteilung beantwortet diese spätere Reiseentscheidung nicht. Sobald Ihr Einreiseweg feststeht, lässt sich auch klären, ob Sie eine Ankunftskarte benötigen.
Welche Ankunftskarte brauchen Sie?
Wenn Sie die vorübergehende K-ETA-Befreiung nutzen, müssen Sie grundsätzlich eine Ankunftskarte abgeben. Sie können aktuell zwischen der elektronischen e-Arrival Card und der Papierankunftskarte wählen; beide sind gleich gültig. Die Karte meldet Ihre Ankunft und ersetzt weder ein erforderliches Visum noch eine K-ETA. Nach elektronischer Abgabe brauchen Sie keine zusätzliche Papierkarte.
Maßgeblich für eine Befreiung ist der tatsächliche Einreiseweg. Bei visumfreier Einreise mit gültiger K-ETA entfällt die Ankunftskarte. Reisen Sie dagegen mit einem Visum ein, besteht die Kartenpflicht grundsätzlich auch dann, wenn Sie zusätzlich eine K-ETA besitzen. Auch mit einer gültigen koreanischen Residence Card sind Sie von der Kartenpflicht befreit.
| Ihre Situation bei der Einreise | Ankunftskarte |
|---|---|
| Visumfreie Einreise unter Nutzung der K-ETA-Befreiung | Grundsätzlich erforderlich; Papier oder elektronische Abgabe |
| Visumfreie Einreise mit gültiger K-ETA | Nicht erforderlich |
| Einreise mit Visum, auch bei zusätzlich vorhandener K-ETA | Grundsätzlich erforderlich, sofern keine andere Befreiung greift |
| Gültige koreanische Residence Card | Nicht erforderlich |
Die staatliche e-Arrival Card ist kostenlos und kann frühestens drei Tage vor der Ankunft nach koreanischer Zeit eingereicht werden. Maßgeblich sind das koreanische Ankunftsdatum und die Kalendertage davor. Für die Urlaubsreise ohne K-ETA bedeutet das: Sie können die elektronische Karte in diesem Zeitraum einreichen oder die gleich gültige Papierkarte wählen.
Bei der Wahl hilft der Artikel zur e-Arrival Card für Südkorea. Für die elektronische Selbstabgabe nutzen Sie das offizielle e-Arrival-Card-Portal.
Was sollten Sie vor der Abreise bereithalten?
Für die visumfreie Einreise muss Ihr Reisepass während des gesamten Aufenthalts gültig sein. Die koreanische Botschaft nennt außerdem ein bestätigtes Hin- und Rückflug- beziehungsweise Transitticket. Prüfen Sie daher Ihre bestätigte Weiter- oder Rückreise zusammen mit dem Pass, bevor Sie abreisen.
Vergleichen Sie das Ablaufdatum des Reisepasses mit dem letzten geplanten Aufenthaltstag. Eine Gültigkeit nur am Tag der Ankunft reicht für diese Anforderung nicht aus. Das bestätigte Ticket gehört zusätzlich zu Ihrer Vorbereitung; Visumfreiheit und K-ETA-Befreiung ersetzen diese Reiseunterlagen nicht. Weitere Orientierung bietet Einreise nach Südkorea.
Artikel in diesem Wissenszentrum
Welcher Artikel Ihnen als Nächstes hilft, hängt von Ihrer offenen Frage ab. Im Beitrag zur Ankunftskarte klären Sie Kartenpflicht und Form; der Einreiseartikel führt durch die nötigen Unterlagen und die weitere Reisevorbereitung. Wenn Sie trotz der Befreiung eine K-ETA erwägen, finden Sie dazu einen eigenen Entscheidungsleitfaden.
| Thema | Artikel | Für wen? |
|---|---|---|
| Ankunftskarte | e-Arrival Card für Südkorea | Für die Wahl und Vorbereitung der Ankunftskarte |
| Einreise und Visum | Einreise nach Südkorea | Für die Vorbereitung der Reiseunterlagen |
| K-ETA | K-ETA für Südkorea | Für die Entscheidung über eine freiwillige K-ETA |
Wählen Sie den Artikel, der zu Ihrer nächsten Reiseentscheidung passt.
Visum über die koreanische Botschaft in Wien
Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben oder eine Erwerbstätigkeit planen, klären Sie das passende Visum direkt mit der koreanischen Botschaft in Wien. Zweck und Dauer bestimmen die Visumkategorie. Auch eine kurze vergütete Tätigkeit fällt daher nicht unter die visumfreie Regelung für kurze Geschäftsbesuche.
Wenn Sie das Visum selbst beantragen, beginnen Sie auf der offiziellen Seite zur Visumbeantragung. Unterlagen, Terminfragen und die konsularische Einreichung klären Sie direkt mit der Botschaft – nicht über 1avisum.at. So können Sie vor Reiseantritt feststellen, welche Anforderungen für Ihren konkreten Aufenthalt gelten.
Sie erreichen die koreanische Botschaft in der Gregor-Mendel-Straße 25, 1180 Wien, telefonisch unter +43 1 478 1991 oder per E-Mail an [email protected]. Die Angaben finden Sie auch auf der offiziellen Kontaktseite der Botschaft.
Selbst erledigen oder Unterstützung wählen?
Die staatliche e-Arrival Card können Sie selbst kostenlos im offiziellen Portal abgeben. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen wünschen, können Sie sich für eine private, kostenpflichtige Ausfüllhilfe entscheiden. Die Kostenfreiheit des staatlichen Formulars und die Gebühr für eine gebuchte Dienstleistung betreffen unterschiedliche Leistungen.
Eine freiwillige K-ETA ist eine eigene Entscheidung und bleibt auch beim Selbstantrag gebührenpflichtig. Informationen dazu finden Sie im offiziellen K-ETA-Antragsleitfaden. Benötigen Sie eine K-ETA oder möchten Sie sie freiwillig beantragen und wünschen dabei Hilfe, können Sie die elektronische K-ETA-Antragsunterstützung von 1avisum.at wählen. Für österreichische Staatsangehörige ist sie im genannten Befreiungszeitraum 2026 eine freiwillige Option.
Für eine kostenlose telefonische Beratung erreichen Sie das Wiener Team unter +43 68 0160 8874. Eine anschließend gebuchte Ausfüll- oder Antragsleistung ist davon getrennt. 1avisum.at bietet private Unterstützung für elektronische Verfahren; über Genehmigung und Einreise entscheiden die koreanischen Behörden.
Offizielle Quellen
Prüfdatum der folgenden amtlichen Quellen: 09.09.2026. Prüfen Sie zeitabhängige Vorgaben vor Ihrer Reise erneut bei der zuständigen offiziellen Stelle.
- Einreise und Visum: Visumfreie Einreise – koreanische Botschaft in Österreich, Visumbeantragung – koreanische Botschaft und Reiseinformation zur Republik Korea – BMEIA.
- K-ETA: Amtliche Mitteilung zur Verlängerung der vorübergehenden Befreiung bis Ende 2026 nach KST und offizieller K-ETA-Antragsleitfaden.
- Ankunftskarte: Leitfaden zur e-Arrival Card, Angaben zur Kartenpflicht und zu Befreiungen und offizielles Portal für die elektronische Ankunftskarte.
- Botschaftskontakt: Standort und Kontakt der koreanischen Botschaft in Wien.
Wichtiger Hinweis
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privater Dienstleister und keine Behörde, Botschaft oder konsularische Vertretung.
Visum- und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung beziehungsweise Einreise geltenden amtlichen Bestimmungen.
Stand: 09.09.2026. Verbindliche und aktuelle Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Behörden. Prüfen Sie die Anforderungen vor Antragstellung oder Reise anhand der offiziellen Informationen der koreanischen Botschaft.
