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Thailand

Visa- und Einreiseinformationen für Thailand.

Thailand Visum: Einreise, TDAC & Wissenszentrum für Österreich

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Ob Sie für Thailand ein Visum brauchen, hängt vom Reisezweck und von der am Einreisetag geltenden Regel ab. Für die Thailand-Einreise aus Österreich ist im September 2026 besonders das Datum wichtig: Bis einschließlich 14. September gilt die bisherige Regel, ab 15. September 2026 gilt für österreichische Reisepässe eine Visumbefreiung von bis zu 30 Tagen zu touristischen Zwecken. Zusätzlich müssen nicht-thailändische Reisende vor der Einreise die digitale Thailand Digital Arrival Card, kurz TDAC, ausfüllen – sie ersetzt kein Visum.

Prüfen Sie zuerst Reisezweck und Aufenthaltsdauer, damit Sie zwischen Visumbefreiung, e-Visum und TDAC richtig unterscheiden. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie ein elektronisches Visum benötigen, finden Sie auf der Thailand-Übersicht und beim Online-Antrag den passenden Einstieg.

Stand: 10. September 2026.

Kurzantwort

  • Für touristische Aufenthalte mit österreichischem Reisepass gilt bis einschließlich 14. September 2026 die bisherige Einreiseregel; ab 15. September 2026 beträgt die verifizierte Visumbefreiung bis zu 30 Tage.
  • Für Arbeit, geschäftliche Tätigkeiten, einen längeren Aufenthalt oder andere Reisezwecke kann eine passende Visumkategorie erforderlich sein. Visumfreie Einreise erlaubt keine Arbeit.
  • Alle nicht-thailändischen Einreisenden müssen die TDAC vor der Einreise online übermitteln. Die TDAC ist eine digitale Einreisekarte und kein Visum.
  • Prüfen Sie die Regel kurz vor dem Abflug nochmals bei den thailändischen Behörden und die Reisehinweise beim BMEIA. Für elektronische Anträge führt die Thailand-Produktübersicht zu den verfügbaren Kategorien.

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Thema Artikel Für wen?
Einreise und Visum Einreise-Checkliste Für Reisende, die Visumbefreiung, Reisedokumente und TDAC gemeinsam prüfen möchten
e-Visum e-Visum-Leitfaden Für Reisende, deren Aufenthaltsdauer oder Reisezweck ein Visum erfordert
TDAC Einreisekarte TDAC-Leitfaden Für alle nicht-thailändischen Einreisenden; die TDAC ist kein Visum
Touristenvisum TR Touristenvisum Für touristische Reisen, wenn die Visumbefreiung nicht zum Vorhaben passt
Business Non-Immigrant B Business-Visum Für Arbeit oder geschäftliche Reisezwecke
Rentner-Jahresvisum O-A Rentner O-A Für einen längerfristigen Aufenthalt ab 50 Jahren
Non-Immigrant O Non-Immigrant O Für Familie und ausgewählte weitere O-Reisezwecke
Botschaft Wien Botschaft Wien und e-Visum Für Fragen zur Zuständigkeit der Botschaft und zum Online-Antrag

Entscheidungshilfe — Welcher Einreise-Weg?

Der passende Weg beginnt mit dem Reisezweck, nicht mit dem Antragsformular. Eine touristische Kurzreise kann unter die Visumbefreiung fallen, während Arbeit, eine Geschäftsreise, ein familiärer Zweck oder ein längerfristiger Aufenthalt eine andere Kategorie erfordern können. Die TDAC kommt als eigene Einreisepflicht hinzu und beantwortet die Visumfrage nicht.

Orientieren Sie sich deshalb zuerst an Ihrer tatsächlichen Tätigkeit in Thailand und danach an der geplanten Aufenthaltsdauer. Wer etwa touristisch einreist, aber arbeiten möchte, kann sich nicht auf die visumfreie Einreise stützen. Ist der Zweck klar, führt die passende Zeile direkt zur richtigen Vertiefung.

Situation Typischer Weg Mehr dazu
Touristische Einreise im Rahmen der am Einreisetag geltenden Befreiung Visumfreie Einreise plus TDAC Einreise-Checkliste
Tourismus mit Visumbedarf Touristenvisum TR plus TDAC Touristenvisum
Arbeit oder Geschäftsreise Passende Business-Kategorie plus TDAC Business-Visum
Familie oder ausgewählte andere O-Zwecke Non-Immigrant O plus TDAC Non-Immigrant O
Längerfristiger Aufenthalt ab 50 Jahren Longstay O-A plus TDAC Rentner O-A
Nur digitale Einreisekarte noch offen TDAC übermitteln TDAC-Leitfaden

Visum oder visumfreie Einreise?

Für österreichische Reisepässe gilt ab 15. September 2026 eine Visumbefreiung von bis zu 30 Tagen zu touristischen Zwecken. Die neue Regel wurde am 31. August 2026 veröffentlicht und tritt nach der vorgesehenen Frist am 15. September in Kraft; Einreisen bis einschließlich 14. September fallen noch unter die vorherige Regel. Maßgeblich ist damit das Einreisedatum, nicht der Tag der Buchung.

Die Befreiung löst außerdem nur die Visumfrage für den erfassten touristischen Aufenthalt. Sie ersetzt weder die TDAC noch die Prüfung, ob Ihr Reisezweck wirklich unter Tourismus fällt. Wenn Ihre Tätigkeit oder Aufenthaltsplanung darüber hinausgeht, wählen Sie die dafür vorgesehene Visumkategorie und prüfen Sie die amtlichen Angaben nochmals unmittelbar vor der Reise.

Frage Warum sie entscheidet Ihr nächster Schritt
An welchem Tag reisen Sie ein? Am 15. September 2026 ändert sich die Regel für österreichische Reisepässe. Vergleichen Sie Ihr Einreisedatum mit der aktuell veröffentlichten Regel.
Ist der Zweck ausschließlich touristisch? Die bestätigte 30-Tage-Befreiung ab 15. September bezieht sich auf Tourismus; visumfreie Einreise erlaubt keine Arbeit. Bei Arbeit oder einem anderen Zweck die passende Kategorie wählen.
Passt die geplante Dauer zur Befreiung? Ein längerer Aufenthalt kann einen anderen Weg erforderlich machen. Thailand-Visum auswählen.

Thailand Digital Arrival Card (TDAC)

Die TDAC ist für alle nicht-thailändischen Staatsangehörigen vorgesehen, die nach Thailand einreisen. Sie wird vor der Einreise online übermittelt und kann innerhalb der drei Tage vor dem Ankunftsdatum ausgefüllt werden. Entscheidend ist die Trennung: Die digitale Ankunftskarte dokumentiert die Einreiseangaben, erteilt aber keine Einreiseerlaubnis als Visum.

Auch wer visumfrei reist oder bereits ein e-Visum besitzt, muss die TDAC daher gesondert erledigen. Halten Sie die Bestätigung für die Reise bereit und kontrollieren Sie, ob die Angaben mit Reisepass und Reisedaten übereinstimmen. Sie können die Karte direkt über das offizielle TDAC-Portal ausfüllen oder die Ausfüllhilfe zur Thailand-Einreisekarte nutzen.

  • TDAC online vor der Einreise übermitteln
  • Einreichung innerhalb der drei Tage vor dem Ankunftsdatum vornehmen
  • Angaben anhand von Reisepass und Reiseplan kontrollieren
  • Bestätigung getrennt von einem möglichen e-Visum bereithalten

Was Sie vor dem Abflug prüfen sollten

Die Einreiseprüfung endet nicht bei Visum und TDAC. Das österreichische Außenministerium weist darauf hin, dass ausländische Reisende einen Reisepass benötigen und selbst kleine Beschädigungen oder Risse zur Zurückweisung führen können. Prüfen Sie das Dokument deshalb früh genug in gutem Licht und verlassen Sie sich bei sichtbaren Schäden nicht darauf, dass sie als unerheblich gelten.

Bei stichprobenartigen Kontrollen können außerdem ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel verlangt werden; das BMEIA nennt dafür mindestens 500 Euro Bargeld. Für Reisende bedeutet das: Die Unterlagen sollten auch dann greifbar sein, wenn sie beim letzten Thailand-Besuch niemand sehen wollte. Rufen Sie kurz vor dem Abflug zusätzlich die aktuelle Reiseinformation des BMEIA auf, weil sich Einreisehinweise ändern können.

  • Reisepass auf Gültigkeit und selbst kleine Schäden prüfen
  • Am Einreisetag geltende Visum- oder Befreiungsregel nochmals bestätigen
  • TDAC rechtzeitig übermitteln und Bestätigung bereithalten
  • Rück- oder Weiterreiseticket griffbereit halten
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für eine mögliche Stichprobe vorbereiten
  • Aktuelle Reisehinweise des BMEIA vor dem Abflug lesen

Offizielle Stellen und nächste Schritte

Nutzen Sie für jede Frage die Stelle, die dafür zuständig ist. Die Royal Gazette und das thailändische Außenministerium tragen die Regeländerung; die Einwanderungsbehörde betreibt das TDAC-Portal; die Botschaft in Wien informiert über den e-Visa-Zugang für Personen mit Wohnsitz in Österreich, der Slowakei oder Slowenien. Für österreichische Reise- und Sicherheitshinweise ist das BMEIA der richtige Ausgangspunkt.

Wenn Sie in Österreich wohnen und ein e-Visum benötigen, können Sie den offiziellen Antrag über thaievisa.go.th bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Wien stellen; ein Wohnsitznachweis ist erforderlich. Alternativ führt Sie die Thailand-Übersicht von 1avisum.at zu elektronischen Antragswegen und zur passenden Kategorie. Botschafts- oder Sticker-Einreichungen werden nicht als Service von 1avisum.at angeboten.

Anliegen Zuständige Stelle Link
Veröffentlichte Einreiseregel Royal Gazette Amtliches Dokument
Erläuterung der Regeländerung Ministry of Foreign Affairs of Thailand MFA-Information
E-Visa für in Österreich wohnhafte Antragstellende Royal Thai Embassy Vienna / offizielles e-Visa-Portal Botschaft Wien · thaievisa.go.th
TDAC Thailand Immigration Bureau Offizielles TDAC-Portal
Reise- und Sicherheitshinweise BMEIA Reiseinformation Thailand

Häufige Fragen

Brauchen Österreicher für Thailand ein Visum?

Für touristische Einreisen mit österreichischem Reisepass gilt ab 15. September 2026 eine Visumbefreiung von bis zu 30 Tagen; bis einschließlich 14. September gilt die vorherige Regel. Bei Arbeit, anderen Reisezwecken oder einer nicht passenden Aufenthaltsplanung kann eine Visumkategorie erforderlich sein, weshalb Sie die Regel für Ihren Einreisetag prüfen sollten.

Ist die TDAC ein Visum?

Nein. Die Thailand Digital Arrival Card ist eine digitale Einreisekarte, die nicht-thailändische Reisende vor der Einreise übermitteln müssen; sie ersetzt weder ein erforderliches Visum noch die Prüfung der Visumbefreiung.

Wann kann ich die TDAC ausfüllen?

Die TDAC kann innerhalb der drei Tage vor dem Ankunftsdatum in Thailand übermittelt werden. Planen Sie sie als eigenen Schritt ein, auch wenn Sie visumfrei reisen oder Ihr e-Visum bereits vorliegt.

Wo beantrage ich ein Thailand E-Visum?

Personen mit Wohnsitz in Österreich, der Slowakei oder Slowenien können laut der Königlich Thailändischen Botschaft in Wien über thaievisa.go.th ein e-Visum beantragen und müssen ihren Wohnsitz nachweisen. Für die Auswahl eines elektronischen Antragswegs können Sie auch die Thailand-Übersicht oder den Antragsstart nutzen.

Elektronisches Visum und Unterstützung

Wenn die visumfreie Einreise nicht zu Ihrem Vorhaben passt, wählen Sie die elektronische Kategorie nach dem tatsächlichen Reisezweck. Ein Touristenvisum ist nicht automatisch die richtige Lösung für geschäftliche Tätigkeit, Familie oder einen langfristigen Aufenthalt. Die folgende Übersicht führt Sie anhand des Reisezwecks zum passenden Einstieg.

1avisum.at unterstützt bei elektronischen Anträgen und bei der digitalen Einreisekarte. Für eine kostenlose telefonische Beratung erreichen Sie das Team in Wien unter +43 68 0160 8874; der elektronische Antrag selbst startet über die jeweilige Produktseite. Eine Botschaftseinreichung oder ein Sticker-Visum gehört nicht zu diesem Service.

Reisezweck Passender Einstieg
Elektronischen Antrag beginnen e-Visum beantragen
Tourismus mit Visumbedarf Touristenvisum TR
Arbeit oder Geschäftsreise Business Non-Immigrant B
Familie oder ausgewählte O-Zwecke Non-Immigrant O
Longstay ab 50 Rentner-Jahresvisum O-A
Digitale Einreisekarte TDAC / Einreisekarte

Wichtiger Hinweis

Einreise- und Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie die für Ihren Reisepass, Reisezweck und Einreisetag geltenden Vorgaben vor der Abreise bei den zuständigen thailändischen Behörden und beachten Sie die aktuellen Reisehinweise des BMEIA.

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