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India

Visa- und Einreiseinformationen für Indien.

Visum Indien: Brauchen Österreicher ein Visum?

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Für Ihre Indienreise brauchen Sie als österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger ein Visum. Ob Sie es elektronisch beantragen können oder sich an die indische Botschaft wenden müssen, hängt von Ihrer Reise und Ihrem Reisedokument ab. Zusätzlich ist vor der Ankunft eine Einreiseregistrierung erforderlich.

Stand: 9. September 2026.

Kurzantwort

Für eine Urlaubsreise kommt ein e-Visum infrage, wenn Aufenthaltszweck, Reisepass und geplanter Einreiseflughafen oder Seehafen die Voraussetzungen erfüllen. Den elektronischen Antrag können Sie über das offizielle indische Visumportal stellen. Für andere Visakategorien ist die indische Botschaft zuständig.

Zusätzlich zum Visum benötigen Sie die e-Arrival Card. Diese Registrierung übermitteln Sie innerhalb der 72 Stunden vor Ihrer Ankunft; sie ersetzt das Visum nicht.

Laut BMEIA-Reiseinformation für Indien muss Ihr gewöhnlicher Reisepass bei der Ausreise aus Indien noch mindestens sechs Monate gültig sein. Rechnen Sie deshalb vom geplanten Tag Ihrer Abreise aus Indien aus, wenn Sie das Ablaufdatum Ihres Passes prüfen.

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Thema Artikel Für wen?
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Entscheidungshilfe — Welcher Einreise-Weg?

Klären Sie zuerst, welcher Visumantrag zu Ihrer Reise passt. Entscheidend sind der Zweck Ihres Aufenthalts, Ihr Reisedokument und der Ort, an dem Sie nach Indien einreisen. Ein passender Reisezweck allein reicht für die Wahl des elektronischen Wegs noch nicht aus: Laut BMEIA ist das e-Visum auf bestimmte Aufenthaltsarten sowie bestimmte Flug- und Seehäfen beschränkt.

Ihre Situation Passender Antragsweg Nächster Schritt
Aufenthaltszweck, Reisepass und Einreisehafen erfüllen die e-Visum-Voraussetzungen. Elektronischer Antrag über das offizielle Visumportal; Unterstützung ist über 1avisum.at möglich. Prüfen Sie den e-Visum-Leitfaden. Bei Bedarf nutzen Sie den e-Visum-Service.
Sie benötigen eine andere Visakategorie oder Ihr Reisedokument eignet sich nicht für das e-Visum. Klärung mit der indischen Botschaft; dieser Botschaftsweg wird nicht über 1avisum.at abgewickelt. Nutzen Sie den Botschaftskontakt beim BMEIA.

Prüfen Sie auch die Passgültigkeit frühzeitig. Das indische e-Visum-Portal verlangt mindestens sechs Monate Restgültigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das BMEIA nennt für den gewöhnlichen Reisepass mindestens sechs Monate bei der Ausreise aus Indien. Berücksichtigen Sie beide Zeitpunkte in Ihrer Reiseplanung. Für den cremefarbigen Notpass gilt die eigene Regel im folgenden Botschaftsabschnitt.

Nach der Wahl des Visumwegs bleibt die e-Arrival Card als zusätzliche Einreiseregistrierung zu erledigen. Nach Angaben von Indian Visa Online können ausländische Reisende und OCI-Karteninhaber sie innerhalb der 72 Stunden vor der Ankunft online übermitteln. Das BMEIA bezeichnet die Registrierung als verpflichtend und empfiehlt, zur Sicherheit einen Ausdruck mitzunehmen. Zugang und Einzelheiten finden Sie im Leitfaden zur e-Arrival Card.

Hinzu kommt die separate Gesundheitsmeldung Air Suvidha 2.0. Laut Mitteilung des indischen Gesundheitsministeriums vom 25. Juni 2026 müssen international ankommende Reisende das Online-Self-Declaration Form vor der Einreisekontrolle ausfüllen. Das Ministerium bittet darum, dies bereits beim Online-Check-in vor dem Boarding zu erledigen und die Erklärung für die Vorlage am Gesundheitsschalter oder bei der Einreisekontrolle herunterzuladen. Nutzen Sie das offizielle Air-Suvidha-2.0-Portal. Diese Gesundheitsmeldung ist von der e-Arrival Card getrennt; die Einreise-Checkliste hilft Ihnen beim Prüfen der Formalitäten vor dem Abflug.

Botschaft der Republik Indien in Wien

Die Botschaft der Republik Indien befindet sich laut BMEIA am Kärntner Ring 2, 1010 Wien. Wenn Ihre Reise eine andere Visakategorie erfordert oder Ihr Reisedokument für das e-Visum ungeeignet ist, klären Sie die Anforderungen direkt mit der Vertretung. Der Botschaftskontakt beim BMEIA führt zu den Kontaktinformationen des österreichischen Außenministeriums.

Für den cremefarbigen österreichischen Notpass nennt das BMEIA eine gesonderte Regel: Er wird akzeptiert, kann aber nicht für das e-Visum verwendet werden und muss bei der Einreise mindestens sechs Monate gültig sein. Wenden Sie sich mit diesem Dokument daher an die Botschaft, um den passenden Visumweg zu klären.

FAQ

Brauchen Österreicher ein Visum für Indien?

Ja. Das BMEIA bestätigt die Visumpflicht für österreichische Staatsangehörige bei der Einreise nach Indien. Ob ein e-Visum möglich ist, hängt vom Aufenthaltszweck, dem Reisedokument und dem vorgesehenen Einreisehafen ab.

Was ist der Unterschied zwischen e-Visum und e-Arrival Card?

Das e-Visum ist ein elektronisches Visum. Die e-Arrival Card erfasst Ihre Ankunftsinformationen und ist zusätzlich zum Visum erforderlich. Sie wird innerhalb der 72 Stunden vor der Ankunft eingereicht und ersetzt keinen Visumantrag.

Wo beantrage ich das elektronische Visum?

Der offizielle elektronische Antragsweg führt über Indian Visa Online. Prüfen Sie dort, ob Aufenthaltszweck, Reisepass und geplanter Flug- oder Seehafen die Voraussetzungen erfüllen. Informationen zum Antrag finden Sie auch im e-Visum-Leitfaden.

Wann muss ich zur Botschaft?

Wenden Sie sich an die indische Botschaft, wenn Sie eine andere Visakategorie benötigen oder Ihr Reisedokument für den elektronischen Antrag ungeeignet ist. Das betrifft laut BMEIA insbesondere den cremefarbigen Notpass. Ob für Ihr Anliegen ein persönlicher Termin erforderlich ist, klären Sie direkt mit der Vertretung.

Wie lange muss mein Reisepass gültig sein?

Für den gewöhnlichen Reisepass nennt das BMEIA mindestens sechs Monate Restgültigkeit bei der Ausreise aus Indien. Das indische e-Visum-Portal fordert zudem mindestens sechs Monate zum Zeitpunkt des elektronischen Antrags. Für den cremefarbigen Notpass nennt das BMEIA mindestens sechs Monate bei der Einreise; dieses Dokument ist für das e-Visum nicht zugelassen.

Welche Unterstützung bietet 1avisum.at bei Indien-Anträgen?

1avisum.at bietet Beratung und Unterstützung beim elektronischen Antrag. Sie übermitteln die Reisepasskopie und ein farbiges biometrisches Passfoto per E-Mail. Nach Ausstellung wird das Visum ebenfalls per E-Mail zugestellt.

Wie 1avisum.at helfen kann

Sie können den elektronischen Antrag selbst über das offizielle Visumportal stellen. Wenn Sie Unterstützung dabei möchten, nutzen Sie den e-Visum-Service von 1avisum.at. Die Unterlagenübermittlung erfolgt digital: Reisepasskopie und farbiges biometrisches Passfoto senden Sie per E-Mail.

Kostenlose telefonische Beratung erhalten Sie in Wien unter +43 68 0160 8874. Über den Antrag und die Einreise entscheidet ausschließlich die zuständige Behörde.

Quellen

  1. BMEIA: Reiseinformation Indien — Visumpflicht, Einreisewege, Passgültigkeit, Notpass, e-Arrival Card und Botschaftskontakt. Stand der Quellenprüfung: 9. September 2026.
  2. Bureau of Immigration: Indian Visa Online und e-Visum-Voraussetzungen — offizieller Antrag, Passgültigkeit beim Antrag und Einreiseregistrierung. Stand der Quellenprüfung: 9. September 2026.
  3. Indisches Gesundheitsministerium: Mitteilung zu Air Suvidha 2.0 — Gesundheitsmeldung und Ausfüllen vor dem Boarding. Stand der Quellenprüfung: 9. September 2026.
  4. 1avisum.at: e-Visum-Service für Indien — Leistungsumfang, digitale Unterlagenübermittlung und Beratung. Stand der Quellenprüfung: 9. September 2026.

Wichtiger Hinweis

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. 1avisum.at ist ein privater Dienstleister und keine Behörde, Botschaft oder konsularische Vertretung.

Visum- und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihres Antrags geltenden offiziellen Vorschriften.

Stand: 9. September 2026. Verbindliche und aktuelle Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Behörden. Prüfen Sie vor Antragstellung und Reise die aktuellen Anforderungen über Indian Visa Online und die BMEIA-Reiseinformation Indien.